Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-18
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat ja mit Artikel 2bis festgelegt, dass die multilaterale Hilfe 40 Prozent des gesamten Rahmenkredits nicht übersteigen darf. Ich möchte vorausschicken, dass ich es nicht sinnvoll finde, die multilaterale gegen die bilaterale Hilfe auszuspielen. In beiden Bereichen gibt es sinnvolle Arbeit zu leisten. Ich denke hier an die Beiträge an die verschiedenen Entwicklungsorganisationen der Uno wie Unicef oder das UNDP, aber auch an andere multilaterale Agenturen. Vorbehalte habe ich einzig bei diesen immer wiederkehrenden grossen Entschuldungsmassnahmen, wenn man z. B. den Entwicklungsländern Kredite gibt, damit sie Exportprodukte aus dem Norden kaufen können, obwohl man weiss, dass sie diese Kredite nie zurückzahlen können. Dann, am Schluss, erlässt man ihnen die Schulden und preist das Ganze erst noch als Entwicklungshilfe an. Da habe ich Mühe.
Nun stellt sich aber folgendes Problem: Der Anteil der multilateralen Hilfe innerhalb des Entwicklungshilfebudgets ist in den letzten Jahren immer grösser geworden. Während im Jahr 2003 der Anteil der multilateralen Hilfe 36,8 Prozent betrug, lag er im Jahr 2008 bereits bei 43,3 Prozent. Gemäss [PAGE 637] Botschaft wird sich dieser Anteil bis zum Jahr 2012 noch auf 48 Prozent erhöhen. Damit ist ersichtlich, dass die multilaterale Hilfe, sofern der Rahmenkredit nicht entsprechend erhöht wird, immer stärker zulasten der bilateralen Hilfe geht. Die Lösung des Nationalrates, eine fixe Grenze von 40 Prozent für die multilaterale Hilfe einzuführen, scheint mir aber kein geeignetes Instrument zu sein. Ich schlage Ihnen deshalb heute eine flexible Lösung vor, indem wir festhalten, dass die multilaterale Hilfe nicht zulasten der bilateralen Hilfe erhöht werden soll.
Auf die heute aktuelle Situation angewendet, bedeutet das Folgendes: Der Bundesrat hat im Jahr 2005 festgelegt, dass der Anteil der multilateralen Hilfe bei 43 Prozent liegen soll; diese Zahl können Sie der Botschaft auf Seite 3002 entnehmen. Im Jahr 2005 hat dann der Bundesrat zusätzlich zugesagt, dass sich die Schweiz an der internationalen Entschuldungsinitiative beteiligen will; es geht hier um die Entschuldung der Weltbank und der regionalen Banken, was meines Erachtens doch eine eher fragwürdige Angelegenheit ist. Die Schweiz hat nämlich ihre Beiträge an diese Finanzinstitute geleistet, und jetzt muss sie noch einmal, zusätzlich, Entschuldungen für diese Institute leisten, also eigentlich zweimal bezahlen. Aber es geht jetzt nicht um die Frage dieses Inhaltes, sondern es geht halt um die Tatsache, dass mit dieser zusätzlichen internationalen Entschuldungsinitiative der Anteil der multilateralen Hilfe auf einen Schlag noch einmal um weitere 3,1 Prozent zunimmt und auf 46,1 Prozent ansteigt. Dies geht dann auf Kosten der bilateralen Hilfe.
Diese Entwicklung macht mir Mühe. Deshalb schlage ich eine Formulierung vor, die dieser Entwicklung doch etwas Einhalt gebietet; gleichzeitig bleibt es aber eine flexible Lösung, die den Bundesrat nicht unnötig einschränkt. Wenn wir gar nichts in das Gesetz schreiben, müssen wir davon ausgehen, dass in den nächsten Jahren die bilaterale Hilfe nicht nur nicht zunehmen wird, sondern dass sie im Gegenteil abgebaut werden muss. Eine solche Entwicklung sollten wir meines Erachtens vermeiden, denn die bilaterale Hilfe ist jene Hilfe, bei der wir ganz alleine bestimmen können, welche Art der Entwicklungszusammenarbeit wir wollen. Die bilaterale Hilfe ist auch jene, bei der unsere Arbeit auf dem internationalen Parkett sichtbar wird. Schliesslich brauchen wir die bilaterale Arbeit auch, um auf dem Feld eigene Erfahrungen zu sammeln, die wir dann in den internationalen Gremien wieder einbringen können. Nicht zuletzt sind die Hilfswerke auf die Mittel aus der bilateralen Hilfe angewiesen. Sie alle wissen, wie gross die Eigenleistungen der Hilfswerke sind. Auf einen Franken der Deza kommen mehrere Franken, welche die Hilfswerke aus eigener Kraft generieren. Das ist also gutinvestiertes Geld. Wenn wir die bilaterale Hilfe abbauen, dann schmälern wir all diese Chancen, und das wäre für die Entwicklungszusammenarbeit insgesamt ein herber Rückschlag.
Ich bitte Sie deshalb, dieser flexiblen Lösung zuzustimmen und dafür zu sorgen, dass wir unseren multilateralen Verpflichtungen nachkommen können, ohne die bilaterale Hilfe deshalb zurückzubinden.