Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-09-22
Wortprotokoll
Es besteht bei dieser Vorlage noch eine Differenz zwischen beiden Räten. Es geht um die Frage, inwieweit mit den anfallenden Mineralölsteuern aus dem Luftverkehr Sicherheitsmassnahmen auf Flughäfen und in Flugzeugen finanziert werden sollen. Bereits zweimal hat der Nationalrat beschlossen, dass im Bereich dieser Safety-Massnahmen nur die sogenannt nichthoheitlichen Massnahmen finanziert werden dürfen, hingegen seien die hoheitlichen Massnahmen durch allgemeine Bundesmittel zu berappen und könnten nicht über diese Spezialfinanzierung abgerechnet werden. Zu diesen hoheitlichen Aufgaben gehören insbesondere die Tiger- und Fox-Einsätze.
Nachdem der Nationalrat zum zweiten Mal an seiner Lösung festgehalten hat und wir uns in der Kommission für Verkehr [PAGE 666] und Fernmeldewesen die Frage gestellt haben, ob die Begriffe "hoheitlich" respektive "nichthoheitlich" verfassungsrechtlich korrekte Begriffe seien und was allenfalls exakt darunter zu verstehen sei, haben wir das Bazl und das Bundesamt für Justiz gebeten, die Bedeutung der Begriffe zu klären. Was ist die Erkenntnis des Bundesamtes für Justiz? In der Verfassung findet sich der Begriff "hoheitlich" nicht. In der Gesetzessprache findet sich der Begriff "hoheitlich" nur selten, wobei dessen Übersetzung ins Französische erst noch sehr uneinheitlich erfolgt. Teilweise wird er im Zusammenhang mit "amtlich" oder "offiziell" gebraucht, teilweise meint der Gesetzgeber damit ein Vorgehen, das "durch eine staatliche Behörde vorgenommen werde". Das Bundesamt für Justiz kommt zum Schluss, dass eine bessere Formulierung gewählt werden muss, wenn man auf die Lösung des Nationalrates einschwenken möchte, da der Begriff "hoheitlich" keine ausreichende Definition dafür ergibt, was von den Flugplatzhaltern auszuführen ist und was in die Verantwortung der Behörden des Bundes oder der Kantone fällt.
Das Bundesamt hat in der Folge zwei Lösungen vorgeschlagen, die sich darin unterscheiden, dass man sich entweder daran orientiert, wer für welche Kontrolle die Verantwortung trägt, oder - als andere Lösung - daran, wer welche Kontrolle effektiv durchführt. Die Minderheit hat diejenige Lösung gewählt, die sich auf die Verantwortung bezieht. Sicherheitsaufgaben, die staatlichen Behörden obliegen, könnten nach der Minderheit nicht durch die Spezialfinanzierung bezahlt werden. An staatliche Behörden delegierte Aufgaben, die unter die Verantwortung der Flugplatzhalter oder der Luftverkehrsunternehmen fallen, könnten hingegen aus der Spezialfinanzierung mitfinanziert werden. So weit der Antrag der Minderheit.
Bereits aus meiner relativ komplizierten Erklärung heraus ist zu erkennen, dass es mehr als fraglich ist, ob eine solch detaillierte und letztlich doch unscharfe Trennung dieser Aufgabenbereiche auf die Stufe der Verfassung gehört. Eine solche Regelung gehört nach Meinung der Mehrheit auf die Gesetzesstufe. Wir streiten hier um eine interne Verrechnung von Bundesaufgaben im Umfang von 9 Millionen Franken. Und etwas schmunzelnd habe ich vorhin beim Tourismusartikel festgestellt, dass wir sagten: Ja, das sind so 4 oder 6 Millionen Franken. Mit dem Antrag der Minderheit schreiben Sie 9 Millionen Franken in die Verfassung! Das ist gesetzgeberisch schlicht nicht stufenkonform. Wir regeln zum Beispiel auch nicht mit Prozentzahlen, wie wir die Mittel zwischen den drei Verwendungszwecken dieser Spezialfinanzierung verteilen wollen.
Ein weiteres Element: Die Tiger- und Fox-Einsätze erfolgen einzig auf Swiss-Flügen. Diese Gesellschaft erwirtschaftet zurzeit einen erheblichen Gewinn, bezahlt jedoch nicht nur nichts an die Tiger- und Fox-Einsätze, sondern mit der Lösung der Minderheit könnten diese Einsätze nicht einmal über die Treibstoffzölle verrechnet werden. Und aus aktuellem Grund rufe ich nochmals in Erinnerung, dass wir soeben beschlossen haben, dass die Bahnpolizei selbstverständlich durch die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs selbst finanziert werden soll. Da ist es recht und billig, dass auch die Luftfahrt ihren Anteil an die Sicherheit aus Mitteln bezahlt, die ihr aus Steuern entrichtet wurden.
Mit 7 zu 5 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission, der Lösung des Bundesrates zu folgen.