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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Zu Artikel 16b: Der Bundesrat schreibt in der Botschaft, dass sich aufgrund der Zunahme von Vandalenakten und zur Erhöhung der Sicherheit die Einrichtung von Videoüberwachungskameras aufdränge. Dieser Artikel bildet die notwendige Rechtsgrundlage für die Behandlung, Aufbewahrung und Verwertung der Daten. Im Nationalrat hat sich über die Dauer der Aufbewahrung eine lange Diskussion ergeben, wobei verschiedene mögliche Aufbewahrungsdauern vorgeschlagen wurden.

Auch in unserer Kommission haben wir uns intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Als besonders wichtig zu erwähnen erachten wir die Notwendigkeit, den Artikel in seinem ganzen Umfang zu lesen und zu verstehen. Die Auswertung der Daten muss nach Absatz 3 grundsätzlich am nächsten Werktag erfolgen. Anschliessend sind die Daten unter klaren und strengen Bestimmungen aufzubewahren und nach 100 Tagen zu vernichten. Zu beachten ist auch Absatz 5, wo geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen auf diese Aufzeichnungen zurückgegriffen werden kann. Zudem wird der Bundesrat in einer Verordnung die Aufbewahrung und den Schutz vor Missbrauch detailliert zu regeln haben.

Die KVF hat die Regelung der Videoüberwachung in ihrem Gesamtzusammenhang betrachtet und sich dem Entwurf des Bundesrates angeschlossen. Damit entsteht keine Differenz zwischen Nationalrat, Bundesrat und unserer Kommission.

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