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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-23

Wortprotokoll

Zu Artikel 32 Absatz 2 DBG: Diese Bestimmung wird dahingehend ergänzt, dass bei Liegenschaften im Privatvermögen auch die Kosten der Instandstellung von neuerworbenen Liegenschaften steuerlich abgezogen werden können. Dabei geht es hier - das möchte ich namens der Kommission zuhanden der Materialien deutlich festhalten - ausschliesslich um werterhaltende Aufwendungen. Wir führen keine neue Abgrenzung ein, und wir meinen damit ganz klar keine wertvermehrenden Aufwendungen. Man kann also unter dem Titel "Kosten der Instandstellung" nicht eine Gesamtrenovation mit Wertvermehrung vornehmen.

Zu Artikel 9 Absatz 3 StHG: Auch hier gilt neu, dass bei Liegenschaften im Privatvermögen die Kosten der Instandstellung von neuerworbenen Liegenschaften steuerlich abziehbar sind. Was ich zu Artikel 32 Absatz 2 DBG gesagt habe, gilt hier analog.

Zu Artikel 72i StHG: Hier präzisiert die Kommission das Vorgehen im Rahmen des StHG. Die Kantone haben zwei Jahre Zeit, um ihre Gesetzgebung den geänderten Vorschriften anzupassen. Nach Ablauf dieser Frist finden dann Artikel 9 Absatz 3 erster und zweiter Satz StHG direkte Anwendung, falls das kantonale Steuerrecht dem widersprechen sollte. Dieses Vorgehen ist eher unüblich, denn eigentlich müsste man davon ausgehen, dass eine solche Bestimmung nur dann eingeführt wird, wenn die Kantone das materielle Ziel weitgehend einhellig unterstützen. Davon kann in diesem Fall aber nicht wirklich die Rede sein. Ich habe es beim Eintreten bereits erwähnt: 11 Kantone und die Finanzdirektorenkonferenz haben sich für die Beibehaltung [PAGE 686] der Dumont-Praxis ausgesprochen, 13 Kantone waren für deren Abschaffung.

Ihre Kommission hat dem entgegengehalten, dass die Kantone durch die Abschaffung der Dumont-Praxis zwar mit Ausfällen bei der Einkommensteuer rechnen müssen, dass sie hingegen bei der Grundstückgewinnsteuer auf Mehreinnahmen zählen können. Ob sich diese Ausfälle und Mehreinnahmen in etwa die Waage halten, hat Ihre Kommission nicht abgeklärt. Auch der Bundesrat hat hierzu keine Aussagen gemacht.

Ihre Kommission hat in der Gesamtabstimmung dieser Vorlage mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.