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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24

Wortprotokoll

Es ist wirklich eine patentrechtliche Frage, die wir hier entscheiden müssen, und nicht eine heilmittelrechtliche Frage. Daher bin ich wirklich der Meinung, dass diese Debatte, die wir hier führen, der richtige Ort ist.

Artikel 14 Absatz 3 hat sich in das Heilmittelgesetz verirrt. Es ist ein patentrechtlicher Anspruch, den man dort verankert hat, es geht nämlich um die Frage, wer in der Behördenorganisation die Patentansprüche schützen soll. Dafür gibt es natürlich im Patentgesetz genaue Regeln - es gibt das Strafrecht, das Verwaltungsrecht und das Zollrecht. Ich möchte daran erinnern, dass in Artikel 86a des Patentgesetzes die Zollverwaltung ermächtigt ist, den Patentinhaber zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass die Einfuhr von Waren bevorsteht, die ein in der Schweiz gültiges Patent verletzen. Wenn Sie den ganzen Abschnitt ab Artikel 66 des Patentgesetzes vor sich haben, sehen Sie, dass das Patentrecht eine ganze Reihe ganz scharfer Instrumente aufweist; das zu Recht, um nämlich den Patentschutz durchzusetzen. Zivilrichter, Strafrichter, Zollverwaltung, das sind die Hauptstützen, um das Patentrecht durchzusetzen.

Ende der Neunzigerjahre hat man in einem Einzelfall gegen den Widerstand des Bundesrates eingeführt, dass beim Spezialfall der Medikamente zusätzlich noch die Gesundheitspolizeibehörde - das Heilmittelamt, also Swissmedic - für die Patentinhaber tätig werden muss. Das war eine Fehlleistung. Die bisherigen Behörden und ihre Vertreter - Strafrichter, Zivilrichter und Zollverwaltung - sind diejenigen, die hier zum Zuge kommen. Es ist keine Aufgabe der Gesundheitspolizei, hier privatrechtliche Patentansprüche durchzusetzen. Daher ist diese Bestimmung nicht richtig.

Sie stört auch, und das hat die Diskussion mit Frau Beerli und den Leuten von Swissmedic gezeigt. Sie stört die Wahrnehmung der gesundheitspolizeilichen Aufgaben durch Swissmedic, es ist eine Vermischung. Wenn man den Schutz von privaten Patentansprüchen und das Wirken als öffentliche Gesundheitspolizei im gleichen Topf hat, kommt das nicht gut heraus. Denn die Leute gelangen dann mit Recht zum Verdacht, hier würden private Ansprüche geschützt und die öffentlich-rechtlichen Ansprüche unter Umständen hintangestellt. Ich äussere keinen solchen Verdacht. Ich bin der Meinung, Swissmedic nehme die gesundheitspolizeilichen Aufgaben korrekt wahr. Aber es ist schlecht, wenn der Gesetzgeber eine solche Vermischung vornimmt.

Ein Wort noch zum Votum von Kollege Gutzwiller: Ich glaube, sein Begehren, dass Transparenz herrschen muss, ist berechtigt. Ich bin auch der Meinung, dass die gesundheitspolizeiliche Transparenz heute besteht. Was gesundheitspolizeilich von Swissmedic gemacht wird, muss also für alle Beteiligten, auch für die Marktteilnehmer, transparent gemacht werden. Darüber bestehen Bestimmungen. Ich gebe ihm allenfalls Recht, dass die noch verbessert werden können. Dann müssen wir das dort tun und sagen: Es muss noch mehr publiziert werden, es muss vielleicht im Internet noch mehr gemacht werden, auch im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips. Aber es wäre ganz falsch, weiterhin Swissmedic statt den Zivilrichter, den Strafrichter und die Zollverwaltung mit der Aufgabe zu betrauen, hier privatrechtliche Patentansprüche umzusetzen.

Ich bitte Sie also, hier dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

David Eugen · Ständerat · 2008-09-24 | Lexipedia | Lexipedia