Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-24
Wortprotokoll
Ich möchte ganz kurz noch auf ein paar Aussagen eingehen, ich möchte allerdings die Debatte nicht noch gross verlängern.
Zuerst zu den völkerrechtlichen Fragen: Es wurde hier mehrmals die Frage gestellt, ob wir diese regionale Erschöpfung im Patentrecht einseitig einführen könnten. Ich glaube, hier ist es doch wichtig, dass wir uns daran erinnern, dass eben auch der Bundesrat - Beispiel: Cassis de Dijon - ganz klar der Meinung ist, dass wir das einseitig einführen können und auch sollen, weil sich hier die Schweiz die Handlungsfreiheit und den Handlungsspielraum bewahrt und nur so bewahren kann. Ich möchte Sie auch darauf aufmerksam machen, dass Polen die europäische Erschöpfung einseitig eingeführt hatte, bevor es Mitglied der EU war.
Somit komme ich jetzt auch zum zweiten Punkt: Inwiefern besteht bei einer einseitigen Einführung einer euroregionalen Erschöpfung ein Klagerisiko? Ich glaube, die wichtigste Frage, die wir hier stellen müssen, ist, wer dann eigentlich gegen die Schweiz würde klagen wollen. Klagen gegen die Schweiz können ja gemäss WTO-Recht nur Staaten und nicht Unternehmen. Jetzt stellt sich die Frage: Würden die USA oder würden Japan oder Australien gegen die Schweiz klagen, weil die Schweiz die europäische Erschöpfung eingeführt hat? Sicher nicht, denn diese Länder sind ja von der europäischen Erschöpfung gerade nicht betroffen. Würde also ein europäischer Staat oder die EU gegen die Schweiz klagen? Das ist schlecht vorstellbar, wenn dieselbe EU in ihrem eigenen wirtschaftlichen Umfeld genau diese regionale Erschöpfung kennt, und zwar seit Jahren.
Vielleicht noch zu Kollege Schweiger, der den Vergleich gemacht hat, dass er seinen Klienten bei der Frage einer Baubewilligung in Zukunft nur noch sagen muss, dass sie halt dann ein Klagerisiko in Kauf nehmen müssten. Ich glaube, dieser Vergleich hinkt insofern, als es im Baurecht eine Praxis und eine Rechtsprechung gibt, und das ist bei den Fragen bezüglich des Gatt- und des Trips-Abkommens eben nicht der Fall, wie ich schon beim Eintreten erwähnt habe.
Noch ein paar Ausführungen zu den rechtlichen Fragen: Es wurde erwähnt, dass Stabilität und Rechtssicherheit für Fragen des geistigen Eigentums von absolut zentraler Bedeutung seien. Das ist auch die Meinung Ihrer Kommission, der Mehrheit Ihrer Kommission. Gerade bei der Einführung einer regionalen Erschöpfung im Patentrecht hätten wir genau diese Rechtssicherheit. Umgekehrt ist bei der Missbrauchsregelung oder bei der Konfliktregelung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, eigentlich eine Rechtsunsicherheit gegeben, weil sich immer die Frage stellt, was man überhaupt importieren darf. Wann ist ein Patent von untergeordneter Bedeutung für die funktionelle Beschaffenheit einer Ware? Sie haben gesehen, schon Frau Forster und ich waren uns nicht mehr im Klaren, sag ich mal, ob jetzt diese Patente im Zusammenhang mit der Schokolade von untergeordneter Bedeutung für die funktionelle Beschaffenheit der Schokolade wären oder nicht. Genau diese Fragen müssten dann eben vor den Gerichten oder bei der Wettbewerbskommission in jahrelangen Streitigkeiten ausgefochten werden. Mit der Regelung des Bundesrates würde das also bedeuten, dass man Prozessrisiken eingeht, wenn man parallel importieren will. Das ist natürlich ein grosser Nachteil bei der Möglichkeit, parallel zu importieren.
Noch ein Hinweis auf die mögliche Gefahr, dass aufgrund der regionalen Erschöpfung die Patentverwertungsgesellschaften aus der Schweiz abwandern könnten: Wir haben diese Frage vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) und vom Seco in einem Bericht abklären lassen. Ich lese Ihnen nur das Fazit dieses Berichtes vor: "Die Sitzverlegung einer Patentverwertungsgesellschaft in das Ausland kommt nach Schweizer Recht einer steuerlichen Liquidation gleich. Verfügt die Patentverwertungsgesellschaft über Reserven, kann die Sitzverlegung eine erhebliche Steuerforderung nach sich ziehen. Dass ein derartiger Nachteil allein wegen eines Wechsels im System der Erschöpfung bei unveränderten fiskalischen Rahmenbedingungen in Kauf genommen wird, ist eher unwahrscheinlich." Wir haben also die Meinung des IGE und des Seco hierzu eingeholt.
Jetzt noch zu zwei Bereichen, die mehrmals erwähnt wurden, die nationale Aspekte betreffen: Die Frage der Hochpreisinsel Schweiz wurde immer wieder gestellt. Mit der Einführung einer europäischen Erschöpfung im Patentrecht werden die Preise automatisch sinken und wird die Hochpreisinsel Schweiz zu einer "Normalpreisinsel" bzw. zu einem Land mit vergleichbaren Preisen werden. Ich glaube, die Kommission ist sich einig, dass die Gründe für die hohen Preise in der Schweiz sehr unterschiedliche Ursachen haben. Es ist aber allen bewusst, dass ein kleiner Markt wie die Schweiz von der Beseitigung von Handelshemmnissen viel stärker profitiert als grosse Märkte und dass hier die wettbewerbsfördernde Wirkung viel grösser ist als in grossen Märkten. Deshalb ist allen bewusst, dass wir die hohen Preise eben auf verschiedenen Ebenen anpacken müssen. Dort, wo wir können und es zu unserem Vorteil ist, sollten wir einseitig gegen sie vorgehen, wie das der Bundesrat zum Beispiel mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip vorschlägt und wie wir das auch beim Patentrecht tun können. Dort, wo es zu unserem Vorteil ist, wenn wir es gegenseitig tun, wie zum Beispiel beim Agrarfreihandel, beim Abbau von Zöllen, verhandeln wir eben. Wir wünschen dem Bundesrat diesbezüglich alles Gute für die Verhandlungen.
Ein letzter Punkt noch, die verfassungsrechtlich zugesicherten Grundrechte: Da ist wichtig, dass wir uns das im Bewusstsein behalten. Das war auch für die Kommissionsmehrheit ein wichtiger Aspekt. In der Bundesverfassung festgehalten sind die Prinzipien der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsgarantie. Wenn ein Käufer eine Ware rechtmässig erworben hat, dann ist er der Eigentümer. Die Vorstellung, dass ein Patentinhaber bei einem Produkt, das rechtmässig erworben wurde, weiterhin Rechte geltend machen und damit die Rechte des Eigentümers einschränken kann, ist mit dem Prinzip der Eigentumsgarantie nicht zu vereinbaren.
So viel zur Eintretensdebatte; ich komme bei der Detailberatung auf die einzelnen Aspekte zurück.