Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-24
Wortprotokoll
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen mit Absatz 5, dass für eine patentgeschützte Ware, deren Preis im Inland oder im Land des Inverkehrbringens staatlich festgelegt wurde, weiterhin die nationale Erschöpfung gelten soll. Zuhanden der Redaktionskommission möchte ich erwähnen, dass es am Anfang von Absatz 5 korrekterweise "Ungeachtet der Absätze 1 bis 4" und nicht "... 1 bis 3" heissen muss, da auch Waren von ausserhalb des EWR-Raumes von der Regelung in Absatz 5 betroffen sind.
Und jetzt zum Inhalt: Ein ähnlicher Antrag wurde im Nationalrat ebenfalls gestellt, er gelangte dort aber nicht zur Abstimmung, da sich die Ratsmehrheit bereits bei der Frage des Systemwechsels dem Bundesrat angeschlossen hatte und damit an der nationalen Erschöpfung festhalten wollte. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich aus den folgenden Gründen für diese Lösung entschieden: Bei Waren, deren Preise staatlich festgesetzt sind, wird der Preis nicht auf dem freien Markt gebildet, sondern eben durch den Staat festgesetzt. Die Zulassung von Parallelimporten würde folglich nicht unbedingt den Preiswettbewerb ankurbeln, sondern würde den Systemwettbewerb, die Konkurrenz zwischen den verschiedenen staatlichen Preisfestsetzungssystemen, fördern. Das Ziel dieser Vorlage besteht aber darin, den Preiswettbewerb zu fördern und nicht den Wettbewerb der Regulierungen. Ich erlaube mir allerdings, Sie noch darauf hinzuweisen, dass der Europäische Gerichtshof letzte Woche in einem seit Langem erwarteten Grundsatzentscheid zu einem anderen Schluss gekommen ist. Er hat diesen Grundsatzentscheid im Zusammenhang mit Parallelimporten von patentgeschützten Arzneimitteln gefällt und [PAGE 706] festgehalten, dass staatliche Preiseingriffe kein Argument seien, um Wettbewerbsbehinderungen zu rechtfertigen.
Ein anderer Grund für diese Ausnahmeregelung für Waren, deren Preise staatlich festgesetzt sind, ist eher pragmatischer Natur: Es ist bekannt, dass sich die chemisch-pharmazeutische Industrie vehement gegen die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Waren wehrt. Mit dieser Ausnahmeregelung will man ihr entgegenkommen. Die Schweizer Pharmaindustrie erzielt zwar nur 0,9 Prozent ihres globalen Umsatzes durch rezeptpflichtige Medikamente in der Schweiz, sie betont aber, dass sie auf die hohen Referenzpreise in der Schweiz angewiesen sei, um im Ausland günstigere Preise anbieten zu können.
Die Kommissionsminderheit wehrt sich gegen die Ausnahmeregelung. Sie lehnt diese Ausnahme für eine bestimmte Branche ab und möchte die Gleichbehandlung für alle Branchen. Ausserdem bemängelt die Minderheit, dass ausgerechnet dort, wo gemäss Bundesrat das Einsparpotenzial durch Parallelimporte am grössten wäre, weiterhin die nationale Erschöpfung gelten soll.
Ich habe es eingangs gesagt: Bei dem Konzept, das heute von der Kommissionsmehrheit präsentiert wird, handelt es sich um einen Kompromiss. Auch dieser Absatz 5 ist eben Bestandteil dieses Kompromisses. Die Reaktionen der pharmazeutischen Industrie auf diese Ausnahmeregelung sind unterschiedlich. Es gibt jene, die sagen, dass sie mit der Vorlage in dieser Form jetzt leben können, andere wehren sich trotz dieser Ausnahmeregelung auch weiterhin grundsätzlich gegen den Systemwechsel.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.