Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-01
Wortprotokoll
Meine Interessenbindungen zur Elektrizitätswirtschaft werden ausgeglichen, weil ich aktiver Fischer bin, wenn auch mit mässigem Erfolg. Angesichts von Artikel 89 der Bundesverfassung und unseren Diskussionen in der Energie-, Klima- und Umweltpolitik der vergangenen Jahre muss ich Ihnen jetzt im Zusammenhang mit der Initiative und dem Gegenvorschlag sagen: Wir können einige Widersprüche und Ungereimtheiten auch gegenüber unseren Beschlüssen der Vergangenheit feststellen. Die Initiative und der Gegenvorschlag sind nicht kohärent mit der bisherigen Energie-, Klima- und Umweltdiskussion, die wir auch in diesem Saal geführt haben. Ich habe aber gelernt, mit Widersprüchen zu leben, und die Politik ist heute ja auch ein bisschen mit Widersprüchen zu leben.
Zur Volksinitiative: Ich muss den Initianten zugute halten - ich habe auch ein gewisses Verständnis dafür -, dass die Initiative einen Schwachpunkt aufgreift. Der Schwachpunkt ist nach meiner Meinung der, dass einige Kantone ihre Hausaufgaben in Bezug auf den Gewässerschutz nur teilweise oder eben nicht gemacht haben. Das muss man heute als Fakt so zugeben und feststellen.
Die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" des Fischereiverbandes ist abzulehnen - ich bin froh, dass der Bundesrat dies auch so sieht.
1. Die Initiative fördert - als erster Punkt - die Wasserkraftnutzung nicht. Das muss man klar so festhalten. Sie will die bestehenden Rechte zur Wasserkraftnutzung eher einschränken als fördern.
2. Die Initiative steht im Widerspruch zur Versorgungssicherheit der Schweiz in Bezug auf Strom. Die Wasserkraftnutzung muss weiter ausgebaut und entwickelt werden; das haben wir auch so beschlossen. Wir haben hier in diesem Saal 2000 Gigawattstunden bis 2030 beschlossen, und dieser Anteil der Wasserkraft an der Stromversorgung muss mindestens gehalten werden.
3. Die Initiative ist auch volkswirtschaftlich nicht überzeugend, sondern eher schädlich, und sie steht ganz klar im Widerspruch zu den energiepolitischen Zielen des Bundes und auch des Bundesrates.
4. Die Initiative ist ökologisch nicht nachhaltig, gerade im Hinblick auf die ökologische Gesamtwertung. Bei einer ökologischen Gesamtwertung der Auswirkungen der Initiative auf die CO2-Emissionen und die weiteren ökologischen Folgen des Ersatzes von Stromproduktionskapazitäten muss man klar zu einem negativen Ergebnis kommen.
5. Das Antrags- und Beschwerderecht der berechtigten Organisationen führt entschieden zu weit und gibt diesen Organisationen ein unverhältnismässiges, überproportionales Machtinstrument in die Hand. Im Zusammenhang mit der Verbandsbeschwerdeabstimmung wird immer etwa gesagt, das sei eine umweltpolitische Provokation. Sie wissen, wo ich in Bezug auf die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts stehe. Aber das Beschwerderecht, das in dieser Initiative stipuliert wird, ein aktives Beschwerderecht, ist auch eine Provokation!
Aus all diesen Gründen ist die Initiative abzulehnen.
Zum Gegenvorschlag der parlamentarischen Initiative: Der Gegenvorschlag ist eine Gratwanderung mit Absturzgefahr. Der Bundesrat hat es ja zuerst abgelehnt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Wir haben dann einen Gegenvorschlag gemacht, und der Bundesrat hat sich diesem Gegenvorschlag angeschlossen. Das ist eigentlich eine Bestärkung der Kommissionsarbeit durch den Bundesrat. Aber ich gebe zu, dass wir uns in einem schwierigen Gebiet bewegen; wir müssen "justieren", damit die ganze Geschichte nicht abstürzt.
Das BFE und andere Organisationen haben in den letzten Jahren in breiten Studien, Expertisen und Arbeitspapieren die Elektrizitätsversorgung der Schweiz im Zeitraum bis 2035 aufgezeigt. Es wird weitgehend übereinstimmend eine Stromversorgungslücke prognostiziert und dargelegt, dass für eine langfristige "sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung" unseres Landes - das steht in Artikel 89 der Bundesverfassung - alle sich bietenden Quellen auszuschöpfen sind, dass aber die Wasserkraft, diese vor allem und in erster Priorität, und die Kernenergie die Hauptpfeiler der Stromversorgung bleiben müssen.
Der von der UREK-SR mit der parlamentarischen Initiative angestrebte ausgewogene Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung - das ist der entscheidende strategische Ansatz: Schutz und Nutzung der Gewässer - ist im Gegenentwurf nach meiner Auffassung noch nicht optimal gelungen. Die Interessen der Wassernutzung müssen angemessen gewichtet werden, namentlich das energiepolitische Ziel der Wasserkraftnutzung für eine zusätzliche Produktion von 2000 Gigawattstunden bis 2030, das wir beim Stromversorgungsgesetz vor zwei Jahren hier in diesem Saal beschlossen haben. Die Erreichung dieses Ziels wird natürlich weder mit der Initiative noch mit dem Gegenvorschlag gefördert oder zu erreichen versucht. Das Ziel wird nicht oder zu wenig respektiert.
Der vom UVEK im Februar 2008 zur Umsetzung des Energiegesetzes vorgestellte Aktionsplan "Erneuerbare Energien" sieht eine Optimierung des Gewässerschutzgesetzes für den Ausbau der Wasserkraftnutzung vor, mit dem Ziel, die noch vorhandenen Potenziale der Wasserkraft nachhaltig zu nutzen. Aus einer differenzierten Regelung bei den Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen sollen massgeschneiderte Lösungen für die einzelnen Wasserkraftwerke resultieren. Das steht explizit in diesen Berichten, in diesen Aktionsplänen.
Im März 2008 hat das UVEK die vom Bundesrat in Auftrag gegebene "Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz" veröffentlicht. In diesem Bericht wird festgehalten, dass die Diskussionen um die Energiezukunft der Schweiz die Aufmerksamkeit wieder stärker auf die Wasserkraft als grössten Träger erneuerbarer inländischer und damit von Rohstoffimporten unabhängiger Energie richten werden. Je stärker die Wasserkraft genutzt wird, umso weniger braucht es andere, mit Problemen und Unsicherheiten behaftete Energieträger. Das ist dort ebenfalls zusammenfassend festgehalten.
Ich muss hier und heute feststellen, dass der Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" weder die Anliegen des Aktionsplanes "Erneuerbare Energien" noch die "Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz" ausreichend - ich sage nicht "nicht", sondern "nicht ausreichend" - aufnimmt. Die Erfüllung des Hauptanliegens für die Gesetzesrevision, die Abwägung der Interessen von Schutz und Nutzung der Gewässer, ist mit dem Gegenentwurf nicht oder zu wenig gewährleistet.
Fazit: Die Rahmenbedingungen, welche den weiteren Ausbau der Wasserkraftnutzung im Inland ermöglichen, sind so zu gestalten, dass dem Grundsatz der Ausgewogenheit von Schutz und Nutzung der Gewässer dezidiert die notwendige Beachtung geschenkt wird.
Alt Bundesrat Willi Ritschard selig, ein Vorgänger von Herrn Bundesrat Leuenberger, hat in einer Energiedebatte in diesem Saal einmal gesagt, man müsse die Dinge so nehmen, wie sie kämen, aber man müsse dafür sorgen, dass sie so kämen, wie man sie haben möchte. Wenn wir dafür sorgen wollen, dass die Dinge so kommen, wie wir sie haben möchten, müssen wir die Initiative zur Ablehnung empfehlen und den Gegenvorschlag in Bezug auf ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nutzung optimieren, damit er schliesslich eben auch Artikel 89 der Bundesverfassung entspricht.
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