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Tschuppert Karl · Nationalrat · 2000-12-13

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

In unserem Wahlsystem ist ja, im Gegensatz zu anderen Ländern, kein Quorum für die Sitzverteilung im Nationalrat üblich. Der Quotient entspricht der Gesamtstimmenzahl geteilt durch die Anzahl Sitze plus einen. Wenn die Fraktionsbestände bekannt sind, werden die Sitze einer Kommission gemäss dem System, das auch bei den Nationalratswahlen Anwendung findet, auf die Fraktionen verteilt. 1991 verabschiedete der Nationalrat den neuen Artikel 13 seines Geschäftsreglementes. Nach Absatz 5 werden den Fraktionen, die gemäss Verteilschlüssel keinen Anspruch auf eine Vertretung in den Kommissionen haben, so viele Kommissionssitze zugeteilt, wie dies ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtzahl der Kommissionssitze entspricht. Dies wird von der evangelischen und unabhängigen Fraktion schon jetzt praktiziert, und selbstverständlich können das Parteien auch heute machen.

Das Büro beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion 99.3609 abzulehnen.

Die vorliegende Motion verlangt, dass jedem Ratsmitglied mindestens ein Sitz zugeteilt wird. 11 ständige Kommissionen mal 25 Sitze ergibt 275 Sitze. Ein Wechsel zu einem solchen System hätte natürlich Folgen. Bei der SP-Fraktion würden die Kommissionssitze gleich bleiben wie heute. SVP-, FDP- und CVP-Fraktion würden Sitze verlieren, die grüne Fraktion würde wieder drei Sitze gewinnen, bei der liberalen Fraktion würde es unverändert bleiben. Wir haben seit 1991 aber eine Neuerung: Gemäss Artikel 8septies des Geschäftsverkehrsgesetzes können sich nämlich kleinere Fraktionen zusammenschliessen und Kommissionssitze untereinander aufteilen.