Leuenberger Ernst · Ständerat · 2008-10-02
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-02
Wortprotokoll
Es gibt Dinge, die sich wiederholen. Es mag fünf, sechs Jahre her sein, dass wir in diesem Saal über genau diese Frage gestritten haben. Ich habe damals eine erstaunliche Erkenntnis deklariert: Da haben mir doch damals die Drogisten aus dem Kanton Solothurn dargelegt, dass sie aufgrund eines Ausnahmeregimes gewisse Medikamente abgeben dürfen, deren Abgabe in anderen Kantonen den Apothekern vorbehalten ist. Es war damals geplant - inzwischen wird das in Kraft getreten sein -, diesem Ausnahmeregime ein Ende zu setzen.
Es gibt eine einzige Frage in diesem Zusammenhang, diese Frage möchte ich endlich einmal beantwortet haben: Hat im Kanton Solothurn das bisherige Regime, also die ausgeweitete Berechtigung der Medikamentenabgabe durch Drogerien, denn konkret zu irgendwelchen klaren, sichtbaren und dokumentierten gesundheitlichen Schäden geführt, ja oder nein? Wo immer ich auch frage, sagt man mir, es sei nichts bekannt, aber aus irgendwelchen systematischen Gründen muss da um des Teufels willen etwas geändert werden.
Ich gestehe Ihnen offen, im Endeffekt hat die Frage, die wir hier diskutieren, auch eine gewerbepolitische Seite. Der Streit zwischen Drogerien und Apotheken hat mich nicht zu interessieren; ich komme aus einer politischen Ecke, in der Apotheker und Drogisten normalerweise nicht zur Wählerklientel gehören. Aber wenn ich mir - Herr Büttiker hat Recht - eher ländliche Gebiete vorstelle, in denen die Apothekendichte recht gering ist, und mir vorstelle, dass man sich in der Drogerie den Nasenspray beschaffen kann, den ich vor sechs Jahren als Beispiel genannt habe, und dazu nicht in die "Grossstädte" Olten und Solothurn reisen muss, dann sehe ich, dass es eine Frage der Praktikabilität ist, eine Frage der Vereinfachung, eine, wie Herr Büttiker ausgeführt hat, konsumentenfreundliche Sache.
Nun wäre es mir am liebsten gewesen - und ich habe das den Drogisten auch gesagt -, man hätte dieses Ausnahmeregime weitergeführt. Das ist gesetzlich nicht mehr möglich, weil es jetzt definitiv ausläuft. Deshalb kommt jetzt die Motion aus dem Nationalrat, mit der man irgendwie versuchen will, eine generelle Lösung herbeizuführen - und selbstverständlich: Das BAG und der Bundesrat wehren sich mit Händen und Füssen dagegen.
Der Bundesrat hat seine Eigengesetzlichkeit, und die "Krankenkassenkommission" - sie besteht aus Krankenkassenvertretern und Nichtkrankenkassenvertretern - kommt einstimmig daher. Ich weiss, diese Phalanx hier zu durchbrechen ist schwierig. Aber ich sage Ihnen: Überlegen Sie sich ganz genau, wie die Situation in Ihrem Kanton ist, gehen Sie hin, und fragen Sie die Leute, und zwar dort, wo das Ausnahmeregime bisher bestanden hat, ob es zu Schäden geführt hat, ja oder nein. Und ich suche und suche und suche und frage und frage und frage, und es wird mir kein Schaden genannt. Daher kann ich mit Überzeugung dem [PAGE 818] Antrag Büttiker zustimmen. Ich bitte den Bundesrat und sein BAG, in dieser Frage ein kleines bisschen weniger dogmatisch zu sein.