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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-12-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-01

Wortprotokoll

Ich werde mich kurz zu fünf Themen äussern, mit dem Ziel, dass Sie die Abstimmung über Rückweisung heute noch vornehmen können. Aber natürlich stehen meine Anliegen im Vordergrund.

1. Ich möchte den beiden Referenten für die Präsentation des Budgets danken. Sie haben die Zahlen vorgestellt. Sie haben dabei festgestellt, dass wir uns mit dem Volumen des Budgets in der Grössenordnung von 60 Milliarden Franken befinden.

2. Zum Rückweisungsantrag: Ich möchte Sie aus verschiedenen Gründen bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Ich glaube, wir sollten einmal die Gelegenheit benutzen, um die verschiedenen Ebenen, auf denen Finanzpolitik stattfindet, auseinanderzuhalten. Wir haben es auf einer ersten Ebene in den letzten Jahren nicht zuletzt dank schmerzhaften Entlastungsprogrammen fertiggebracht, 10 Milliarden Franken Schulden abzubauen. Das ist eine Leistung, die wir finanzpolitisch gemeinsam über die Zeit erbracht haben. Darauf, auf tieferem Niveau, entwickelt sich jetzt die Finanzpolitik des Bundes weiter. Dieser Schuldenabbau hat dazu geführt, dass wir jetzt auch weniger Passivzinsen erbringen müssen. Allein diese 10 Milliarden Franken haben einige Hundert Millionen freiwerdende Passivzinsen erbracht.

Eine zweite Ebene ist der Abschluss dieses Jahres 2008. Wir haben natürlich noch keine definitiven Zahlen, gehen aber davon aus, dass wir mit einem Überschuss von mehr als 4 Milliarden Franken einen guten Abschluss präsentieren können. Dieser gute Abschluss hat damit zu tun, dass wir im Bereich der Mehrwertsteuer und im Bereich der direkten Bundessteuer Mehreinnahmen erzielen, aber auch damit, dass die Verwaltung im Bereich der Ausgaben - wie schon in den Vorjahren - gute Arbeit geleistet hat. Dank mehr Einnahmen und weniger Ausgaben kommt dieses voraussichtlich erfreuliche Resultat zustande. Gleichzeitig haben wir im Jahr 2008 ausserordentliche Ausgaben von 5,2 Milliarden Franken bewältigt. Das sind Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit der Gründung des Infrastrukturfonds, im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung des neuen Finanzausgleichs, namentlich der Invalidenversicherung, dann im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung der Pensionskasse Publica des Bundes und mit einem Systemwechsel bei der Finanzierung der Migrationskosten beschlossen haben. Obwohl diese 5,2 Milliarden Franken an ausserordentlichen Ausgaben anfallen, werden wir am Ende dieses Jahres dank weniger Tresoreriemitteln, die wir beanspruchen, sehr wahrscheinlich etwa eine schwarze Null schreiben. Das scheinen mir doch Leistungen zu sein, die sich sehen lassen können.

Dann kommt die dritte Ebene, das ist das Budget für das nächste Jahr. Da haben wir einen Überschuss von 1,4 Milliarden Franken vorgesehen. Dies hat Bestand gehabt bis zum Sommer dieses Jahres. Im Sommer findet normalerweise der Übergang der Budgetverantwortung vom Bundesrat zur Budgethoheit des Parlamentes statt. Nach diesem Übergang hat sich gezeigt, dass die Finanzkrise grössere Auswirkungen haben wird, als man erwarten musste. Deshalb hat der Bundesrat im Herbst zusätzliche Massnahmen unterbreitet. Das war aber immer noch innerhalb der genannten 1,4 Milliarden Franken. Deshalb sind wir der Meinung, dass es nicht nötig ist, das ganze Budget an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Budgetverantwortung des Bundesrates ist im Sommer von der Budgethoheit des Parlamentes abgelöst worden, und man kann es jetzt, Herr Nationalrat Föhn, nicht dem Departement überlassen, 2 Prozent oder wie viel auch immer auf die einzelnen Subpositionen zu übertragen. Das können Sie nicht mehr, sondern das Parlament müsste im Rahmen der Budgethoheit selber die einzelnen Positionen erarbeiten. Das ist eine budgettechnische Frage und geht so nicht mehr.

Dann kamen die wirtschaftspolitischen Massnahmen; das ist die vierte Ebene: Hier haben wir einerseits die im Frühjahr beschlossene Kreditsperre zur Aufhebung empfohlen - was von beiden Finanzkommissionen unterstützt wird -, und wir haben andererseits zusätzliche Aufstockungen in der Grössenordnung von 340 Millionen Franken für Projekte beantragt, namentlich für Investitionsprojekte, die kurzfristig realisiert werden können. Damit befinden wir uns immer noch innerhalb des Überschusses von 1,4 Milliarden Franken, der für das nächste Jahr vorgesehen war.

Ich komme zur letzten Ebene, zur Ebene der Finanzplanung: Da, muss ich sagen, akzeptiere ich die kritischen Bemerkungen, die Sie pro futuro gemacht haben. Denn es trifft zu, dass wir die Finanzplanung überarbeiten müssen und das auch tun werden. Das machen wir sowieso jedes Jahr von Neuem. Wir werden insbesondere ab dem Jahr 2010 schwierige Budgetsituationen bekommen; das muss ich Ihnen leider ankündigen. Ich muss auch sagen, dass die Aufgabenüberprüfung als Projekt nicht gestrichen ist; wir werden diese Aufgabenüberprüfung vornehmen müssen, sonst werden wir ab dem Jahr 2010 in Schwierigkeiten geraten. Wir werden Budgetdefizite von 2 und mehr Milliarden Franken bekommen, wenn wir nicht jetzt schon die Finanzplanung auf diesen Zeithorizont diszipliniert vornehmen.

So viel zum Antrag auf Rückweisung dieses Budgets.

3. Zum Wachstum der Ausgaben und Einnahmen: Hier kann ich es kurzmachen. Die Kernverwaltung hat ein Ausgabenwachstum von nicht mehr als 2 Prozent vorgesehen. In diesem Sinne haben wir die Aufgaben intern sicher gelöst. Die Aufstockung, die aus konjunkturpolitischen Gründen beantragt wird, macht etwa 0,6 Prozent aus. Das macht zusammen also 2,6 Prozent. Ich erinnere Sie aber an die Gebiete, bei denen Sie als Parlament ein Ausgabenwachstum beschlossen haben. Da stehen die Ausgaben für Bildung, Forschung und Innovation im Vordergrund. Sie haben für dieses Gebiet auf längere Zeit ein Wachstum von 6 Prozent beschlossen. Dann haben Sie ein Ausgabenwachstum - teilweise teuerungsindexiert - im Bereich der Sozialversicherungen beschlossen. Auch beim Budget der Beziehungen zum Ausland haben Sie selber zu Aufstockungen beigetragen.

Bei den Einnahmen ist die Situation so, dass wir in der Regel eben auf dem Vorjahr basieren müssen, weil sich die Veranlagungen des Vorjahres erst im Budgetjahr manifestieren, und das gilt auch für die Gewinne der Unternehmen. Sie haben jetzt teilweise in diesem Jahr noch gute Situationen. Viele Unternehmen haben noch gute Gewinne angekündigt, andere sind etwas ins Stagnieren gekommen, aber letztlich basieren die zu erwartenden Einnahmen für das nächste Jahr auf den Abschlüssen der Unternehmen, teilweise sogar von 2007, sicher aber von 2008. Das bedeutet, dass wir im Jahr 2009, also im Budgetjahr, etwa eine Milliarde Franken weniger Einnahmen haben werden, und dies vor allem auch wegen der Steuermindereinnahmen aus dem Finanzmarktsektor.

4. Ich muss sagen, dass wir im Aufschwung die Einnahmen immer unterschätzen. Sie erinnern sich, dass wir in den letzten Jahren immer mehr als budgetiert einnahmen. Man hat uns schon, als Vorwurf formuliert, gefragt, ob wir hier eigentlich noch seriöse Arbeit leisten. Unsere Antwort war immer: Die Prognosen machen wir zusammen mit der KOF, mit den ETH, mit dem Seco. Sie sind nicht auf unserem Mist [PAGE 1609] gewachsen, sondern wir arbeiten mit den Prognoseinstituten zusammen. Jedes Jahr sind die Einnahmen höher ausgefallen. Aber umgekehrt, und das wissen wir aus den Zeiten um das Jahr 2000 herum, werden im Abschwung die Einnahmen immer überschätzt, und das ist der Grund, weshalb ich befürchte, dass wir ab 2010 in diese Schwierigkeiten geraten könnten. In der Zwischenzeit haben wir auch Stabilisatoren. Ich erinnere Sie daran, dass die Schuldenbremse dank Konjunkturfaktor ein solcher Stabilisator ist. Wir hatten in der Vergangenheit jetzt immer die Situation, den K-Faktor unter 1 zu halten. Das heisst, wir haben die Einnahmen mit dem K-Faktor, der kleiner als 1 war, multipliziert. Damit lagen die Ausgaben, die wir tätigen durften, immer unter den Einnahmen. Jetzt, ab dem Jahr 2010, werden wir den K-Faktor auf über 1 festlegen, das heisst - und das entspricht der Idee der Schuldenbremse, die sich über einen Zyklus entwickelt -, wir dürfen ab 2010 die Ausgaben über die Einnahmen hinaus erhöhen, im Wissen und im Bewusstsein darum, dass sich das über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgleichen wird.

5. Es wurde gesagt: Ja, wir werden Steuern und Abgaben erhöhen müssen, wenn wir dieses Budget beschliessen. Das ist nicht so! Ich erinnere Sie daran, dass wir schon in diesem Jahr Ausfälle von 600 Millionen Franken haben, und zwar infolge der Sofortmassnahmen im Bereich der Besteuerung der Ehepaare. Dort haben wir einerseits den Ehepaarabzug und andererseits die Erhöhung des Doppelverdienerabzuges beschlossen, und das ist in Funktion. Ich erinnere Sie auch daran, dass wir im Februar dieses Jahres eine Unternehmenssteuerreform beschlossen haben, die natürlich, vor allem auch für die Kantone, zu Mindereinnahmen führt. Und es sind weitere Projekte unterwegs. Der Bundesrat wird Ihnen sehr bald eine Vorlage zur Besteuerung der Familien mit Kindern unterbreiten, und diese Vorlage wird zwangsläufig zu weiteren Einnahmenausfällen führen. Dasselbe ist von einer weiter gehenden Unternehmenssteuerreform zu erwarten, die aber erst im Anschluss an diese Familiensteuerreform zu präsentieren sein wird.

In diesem Zusammenhang wurden Bemerkungen über die Hedge-Fonds-Besteuerung und anderes gemacht. Ich werde bei den wirtschaftspolitischen Massnahmen noch einmal darauf zurückkommen und sage jetzt nur so viel: Die Hedge-Fonds sind eine Realität. Die Frage ist einfach, wie wir sie besteuern. Nur darum ist es gegangen.

Abschliessend noch eine Bemerkung zur Lohnpolitik; sie ist angesprochen worden. Dazu kann ich Folgendes sagen: Wir haben mit den Verbänden als Massnahme im Lohnbereich vereinbart, dass das gesamte Bundespersonal auf das Jahresende einen Teuerungsausgleich von 1,1 Prozent bekommen wird. Wir gleichen also die Jahresendteuerung aus. Wir haben sodann beschlossen, dass im Bereich der Kader ab Lohnklasse 24 je nach Kaderstufe 2,5 respektive 5 Prozent Lohnerhöhung gewährt werden. Diese Lohnerhöhungen haben wir schon lange angekündigt. Wir haben nämlich im Jahr 2005 einen Vergleich zwischen der Bundesverwaltung und anderen Verwaltungen einerseits und der Wirtschaft andererseits angestellt. Wir mussten feststellen, dass wir in den Bereichen der oberen Kader eine vergleichsweise schlechte Situation haben. Der Arbeitsmarkt hat es gezeigt: Wir haben in der Bundesverwaltung grosse Mühe, Spitzenkader zu bekommen. Gleichzeitig steigen aber die Anforderungen, besonders im Bereich der Überwachungstätigkeiten. Deshalb war es nötig, hier eine einmalige Strukturanpassung vorzunehmen. Dies geschah nicht ausserhalb der gesetzlich zur Verfügung stehenden Mittel. Es geschah übrigens in Absprache mit den Personalverbänden, die sich mit dieser Massnahme einverstanden erklärt haben unter der Bedingung, dass wir auch bis Lohnklasse 23 eine Reallohnerhöhung gewähren. Das wurde gemacht. Wir haben einen Teuerungsausgleich von 1,1 Prozent und eine Reallohnerhöhung von 1,1 Prozent, nachdem wir schon in diesem Jahr ab Juli eine Reallohnerhöhung von 1 Prozent vorgenommen haben.

Ich glaube, wir waren hier grosszügig. Ich kann Herrn Nationalrat Hofmann bestätigen, dass die Entscheide, die wir hier mit den Personalverbänden getroffen haben, im Budget integriert sind. Es braucht also keinen Nachtrag, es braucht keine zusätzlichen Mittel. Diese Mittel sind im Budget so eingestellt.

Das meine Bemerkungen. Ich möchte Ihnen insbesondere für die Würdigung des Budgets danken. Ich habe festgestellt, dass die Mehrheit von Ihnen bereit ist, das Budget nach den Anträgen des Bundesrates und der Kommission zu behandeln. Ich möchte Ihnen dafür zum Voraus danken.