Bänziger Marlies · Nationalrat · 2008-12-04
Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-12-04
Wortprotokoll
Sie werden sich nicht wundern, wenn die Grünen diesen Antrag unterstützen. Die Geschichte um einen Teil des Rahmenkredits zur Förderung von gemeinnützigen Bauträgern ist speziell. Denn in den vergangenen Jahren war der Bundesrat ausgesprochen zurückhaltend, wenn es darum ging, Beiträge aus diesem Rahmenkredit zur Stützung der gemeinnützigen Baugenossenschaften freizugeben. Erst mit der Nachmeldung hat der Bundesrat beschlossen, 50 Millionen Franken aus [PAGE 1682] diesem Rahmenkredit von 185 Millionen freizugeben. Er hat dies ganz klar als konjunkturstützende Massnahme deklariert.
Es geht im Wesentlichen um Folgendes: Wenn der Bundesrat mit seiner Nachmeldung diese 50 Millionen Franken ins Budget einstellt und dies als Antrag bringt, so ist das eine der möglichen Massnahmen, mit denen schnell und effizient reagiert werden kann, um die Konjunktur zu stützen. Das heisst, es geht eigentlich nicht darum, das Budget aufzustocken, sondern es geht ganz klar darum, jetzt aus einem bestehenden Rahmenkredit einen Teilkredit zum Gebrauch freizugeben. Diese Kredite sind ja im Wesentlichen auch nicht einfach Ausgaben des Bundes, sondern es handelt sich hier um verzinsliche Darlehen. Das heisst, die Ausgabe des Bundes ist in diesem Sinne nur die Zinsdifferenz von einem Vorzugszins im Rahmen dieser Kreditvergabe zum bankenüblichen Zins.
Der Bundesrat hat es in seinen Nachmeldungen in den letzten Tagen und Wochen immer wieder speziell betont: Es geht darum, in der heutigen Situation, wo eine Rezession bevorsteht, dort zu investieren, wo es die Bundeskasse nicht massiv belastet, wo realisierbare Projekte vorliegen und wo es eben möglich ist, sehr schnell zu reagieren. Der Bundesrat hat einen Einfluss auf die Qualität dieser Kredite. Der Bundesrat hat nämlich seine Verordnung, was genau finanziert werden muss, angepasst. Es geht im Wesentlichen darum, diese Kredite dort zu sprechen, dort den Fonds de Roulement zu gewähren, wo beispielsweise alte Gebäude energietechnisch saniert werden können. Das heisst: Dieser Kredit beinhaltet auch eine energiepolitische, eine klimapolitische Komponente.
In diesem Sinne erachten wir es als sinnvoll, den Antrag der Minderheit auf 50 Millionen Franken zu unterstützen, was der Nachmeldung des Bundesrates entspricht. Wir sind überzeugt, dass sich der Bundesrat nicht dazu hinreissen liesse, einen Kredit zu sprechen, der nicht gebraucht werden kann. Im Gegenteil, die zuständige Bundesrätin hat uns in der Kommission ganz klar bedeutet, dass sie einerseits im Gespräch mit den Verbänden abgeklärt hat, ob entsprechende Projekte vorliegen, und dass sie auch im Rahmen der Überarbeitung der eigenen Verordnung auf diese Höhe des Kredites gekommen ist.
Wenn Sie jetzt einfach, wie es die Mehrheit der Kommission vorschlägt, mal 20 Millionen Franken abziehen, weil Sie der Meinung sind, es sollte reichen, so stelle ich nochmals fest: Die Abklärungen, auch aus dem Bundesrat, waren seriös; die Projekte liegen vor; es geht ganz klar auch um eine Gebäudesanierungs-, energietechnische und damit klimarelevante Komponente. Darum bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.