AB 91342
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-08
Wortprotokoll
Das Vorgehen ist ungewöhnlich: Ich stelle Ihnen jetzt quasi als dritter Kommissionssprecher denjenigen Teil des Massnahmenpaketes vor, der sich mit der Einlagensicherung beschäftigt. Wir werden die Detailberatung zu diesem Geschäft nach der allgemeinen Debatte führen. Ich stelle Ihnen dieses Geschäft namens der WAK vor. Die WAK Ihres Rates beantragt Ihnen einstimmig, dem Teil des Massnahmenpaketes zuzustimmen, der eine Änderung des Bankengesetzes im Bereich Einlegerschutz vorsieht.
Wir sprechen heute viel von Banken, von Bankiers, von Finanzinstituten und Ähnlichem. Bei diesem Teil des Paketes sprechen wir von den Menschen in diesem Land. Wir sprechen von den Anlegerinnen und Anlegern in diesem Land, und wir sprechen von ihren Ängsten und Nöten im Zusammenhang mit ihrem Ersparten, sei es das normale Ersparte oder seien es ihre Altersguthaben in der zweiten und dritten Säule. Dieses Paket bezweckt, gleich wie das institutionelle Paket, das Wiederherstellen von Vertrauen und Sicherheit in diesem Lande auf zwei Seiten: Einerseits soll den Bankkundinnen und -kunden die Sicherheit gegeben werden, dass sie auch im Falle der Insolvenz ihrer Bank ihr Geld nicht verlieren. Andererseits soll genau diese Sicherheit der Kundinnen und Kunden wiederum den Banken Sicherheit geben: die Sicherheit, dass nicht unnötig Kundengelder abgezogen werden.
Das heutige System des schweizerischen Einlegerschutzes basiert eigentlich auf drei Säulen: Die erste Säule, die eigentlich tragende Säule, ist ein Konkursprivileg für eine bestimmte Menge von Einlagen, heute begrenzt auf 30 000 Franken. Sie ist im Falle des Konkurses einer Bank dergestalt gesichert, dass diese Anlagen in die zweite Konkursklasse kommen, also besser behandelt werden als normale Schulden der Bank. Damit ist gut sichergestellt, dass diese 30 000 Franken bei einem normalen Bankenkonkurs vollständig gedeckt werden.
Die zweite Säule des heutigen schweizerischen Einlegerschutzes ist die Selbstregulierung der Banken. Diese Selbstregulierung hat eigentlich nur den Zweck, neben der Konkursprivilegierung eine Bevorschussung der privilegierten Gelder vorzunehmen, also sicherzustellen, dass diese 30 000 Franken pro Person und Bank in einem Gesamtrahmen von 4 Milliarden Franken pro Fall innert drei Monaten nach dem Insolvenzfall ausgezahlt werden. Diese zweite Säule wird nicht vom Staat, sondern von den Banken getragen, und zwar im Rahmen eines privatrechtlichen Vereines, den die Banken unter sich begründet haben.
Die dritte Säule schliesslich ist die Sicherung und Sofortauszahlung der Kleinsteinlagen. Das sind heute Einlagen unter 5000 Franken. Diese Einlagen werden nicht von den anderen Banken sichergestellt. Die Sofortauszahlung erfolgt heute direkt aus der Masse der konkursiten Bank und zählt nicht zum übrigen Konkursverfahren. Berechtigt sind hier aber ironischerweise nur Menschen, die weniger als 5000 Franken auf ihrer Bank haben. Menschen, die mehr als 5000 Franken auf ihrer Bank haben, bekommen nichts, also auch nicht die ersten 5000 Franken.
Der Blick ins Ausland zeigt, dass die Schweiz gegenwärtig - Stand heute - über eine der schlechtesten Einlagensicherungen in Europa verfügt. Wir haben in der uns umgebenden Europäischen Union die Situation, dass der EU-Finanzministerrat am 7. Oktober dieses Jahres beschlossen hat, die Mindestlimite des Einlegerschutzes in der EU auf 50 000 Euro zu erhöhen. Eine gute Reihe europäischer Staaten hat heute schon eine wesentlich höhere Limite, und die Vereinigten Staaten haben ihren Einlegerschutz von 100 000 auf 250 000 Dollar erhöht. Über die Sicherheit und die Ehrlichkeit dieser Systeme ist damit nichts gesagt.
Die Schwächen des schweizerischen Einlegerschutzes, wie er heute besteht, sind im Wesentlichen drei: Zum einen ist keine adäquate, sondern nur eine begrenzte Sicherung der Einlagen von Schweizerinnen und Schweizern gewährleistet, zum Zweiten ist die rasche Auszahlung des rasch auszahlbaren Betrages nicht genügend sichergestellt, und zum Dritten ist die Finanzierung der Einlagensicherung heute nicht genügend. Wir haben heute ein System einer sogenannten Ex-post-Finanzierung, das heisst, das Einlagensicherungsgeld, auf das Sie als Bürgerin und Bürger bauen, ist ex ante, also vorher, real nicht vorhanden, sondern muss zuerst aufgebracht werden. Es muss aufgebracht werden durch die anderen Banken bei der Bevorschussung, und es muss aufgebracht werden innerhalb des Konkursverfahrens durch die Hauptsäule der Einlagensicherung; es wird dann aus der Konkursmasse gezahlt.
In dieser Situation schlägt der Bundesrat nach Motionen aus diesem Rate zwei Wege der Verbesserung vor, über die wir heute reden: einerseits ein Expresspaket, über das wir heute [PAGE 1702] sprechen, mit fünf Massnahmen, die ich Ihnen gleich vorstelle; andererseits stellt der Bundesrat heute schon in Aussicht, dass er bis Frühjahr 2009 eine Vorlage unterbreiten wird, die eine Gesamtrevision der Einlagensicherung ins Auge fassen wird. Eine Gesamtrevision könnte in eine ganz andere Richtung gehen als das heutige System. Es könnte nämlich ein System einer Vorausfinanzierung eingeführt werden, eben eine Ex-ante-Finanzierung, oder es könnte in die Richtung einer noch stärkeren Änderung gehen, indem wir von unserem Dreisäulenkonzept abweichen und ein eigentliches Versicherungssystem einführen würden, wobei sich dann die Frage stellen würde, wer bei einer Versicherung aller Einlagen in diesem Lande dann die Prämien dieser Versicherung zu zahlen hätte.
Es geht heute um folgende fünf Massnahmen:
1. Zunächst wird bei der ersten Säule eine zweifache Verbesserung vorgeschlagen: Wir haben heute wie gesagt das System der bevorzugten Behandlung der Forderungen im Konkurs über einen Betrag von 30 000 Franken pro Person und Bank. Der Bundesrat schlägt Ihnen im Einverständnis mit der WAK vor, diesen Betrag auf 100 000 Franken zu erhöhen, aber das System der Konkursprivilegierung beizubehalten. Wir würden damit vom Betrag her ungefähr im Mittel der europäischen Staaten stehen. Wir können festhalten, dass in diesem Falle im Rahmen von 100 000 Franken nicht nur - wie bisher schon - die Anlagen Privater gesichert wären, sondern auch die Geschäftsguthaben und Einlagen von Firmen.
2. Neu soll das Konkursprivileg gesichert werden. Jede Bank soll neu verpflichtet werden, 125 Prozent der privilegierten Einlagen ständig als in der Schweiz belegene Aktiven in den Büchern zu haben. Die EBK überprüft das. Das würde verhindern, dass eine ähnliche Situation entsteht wie im Falle des Zusammenbruchs der isländischen Bank Kaupthing, bei der der Einlegerschutz deshalb zu Verlust kam, weil die entsprechenden Mittel vorher von der Bank ins Ausland abgezogen worden waren.
3. Im Bereich der dritten Säule sollen neu nicht nur höchstens 5000 Franken für die Kleinsteinlagen sofort ausbezahlt werden, sondern ein gemäss EBK festgelegter höherer Betrag aufgrund der tatsächlich vorhandenen liquiden Aktiven; das betrifft also auch grössere Einlagen.
4. Die Systemobergrenze soll von 4 auf 6 Milliarden Franken erhöht werden. Damit ist zwar immer noch kein Fonds vorhanden, aber die Bankengemeinschaft steht für diesen Betrag gerade.
5. Nicht zuletzt sollen neu auch die Guthaben der zweiten und dritten Säule unter den Einlegerschutz fallen, und zwar pro Person und Bank mit einer zweiten Tranche von 100 000 Franken. Damit profitiert die einzelne Einlegerin, der einzelne Einleger also in der Summe von zweimal 100 000 Franken Einlegerschutz.
Ich beantrage Ihnen Eintreten.