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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-08

Wortprotokoll

Ganz klar ist: Wenn es zu einem Volksnein kommen wird, dann werden wir diesem Volksnein entsprechend handeln müssen. Das heisst, wir haben dann die Verpflichtung, bis zum 31. Mai 2009 die Haltung der Schweiz der EU mitzuteilen. Das ist eine vertragliche Verpflichtung, die wir nicht einseitig auflösen können. Also müssen wir diesen Volksbescheid bis am 31. Mai mitteilen, und wir hätten ja zwischen dem 9. Februar und dem 31. Mai nicht die Zeit, diese Vorlagen zu trennen, noch einmal dem Parlament vorzulegen und die 100 Tage Referendumsfrist abzuwarten. Das wäre nicht möglich. Von daher ist ganz klar, wie sich der Ablauf präsentieren wird.

Man müsste dann weiterschauen, was man nachher machen würde. Selbstverständlich müssten wir dann einen neuen Weg suchen.

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