Lexipedia

Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2000-12-14

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-14

Wortprotokoll

Ein paar Worte als Urheber der Parlamentarischen Initiative, mit der ich bezwecke, einen Prozess der Rehabilitierung der Fluchthelfer einzuleiten - derjenigen Personen, die Flüchtlinge vor dem Naziregime gerettet haben und dafür strafrechtlich verurteilt worden sind.

Ich schlage auch vor, die Schweizer einzubeziehen, die in der Résistance und in den Brigaden mitgekämpft haben und durch diese Handlungsweise auch die Unabhängigkeit der Schweiz verteidigt haben, auch für die Demokratie der Schweiz gekämpft haben - Patrioten also im besten Sinne des Wortes, denn sie standen im Einsatz für die Menschenrechte, die Demokratie, die Unabhängigkeit unseres Landes.

Weil sie für diese Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sind, bedürfen sie der Wiederherstellung ihrer Ehre. Es [PAGE 1590] geht um Strafurteile. Strafurteile sind keine Lappalie, keine Bagatelle; strafrechtliche Verurteilungen bedeuten vielmehr eine ganz schwerwiegende Beeinträchtigung der persönlichen Integrität, eine ganz schwerwiegende Beeinträchtigung der Ehre, worunter die Betroffenen und ihre Angehörigen sehr lange gelitten haben und teilweise heute noch leiden. Es liegt im Interesse der Betroffenen, aber auch im Interesse der Schweiz, diesen Menschen die Rehabilitation zukommen zu lassen, diese Strafurteile aufzuheben.

Unmittelbarer Anlass für die Parlamentarische Initiative ist der Flüchtlingsbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg. Dort spielt das Kapitel Fluchthilfe eine Rolle, es werden Fälle von Flüchtlingshelfern - namentlich solche an der schweizerisch-österreichischen Grenze - erwähnt, die für diese lebensrettenden Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sind.

Ein Beispiel ist Jakob Spirig, lebend in Diepoldsau, Kanton St. Gallen, heute über achtzigjährig. Ich zitiere diese kurze Geschichte aus dem Flüchtlingsbericht: "Der seit 1938 in der Schweiz lebende jüdische Flüchtling Heinz Hammerschlag versuchte 1942, seine Mutter Paula Hammerschlag aus Berlin zu retten. Durch die Vermittlung anderer Flüchtlinge nahm er Kontakt zu Willi Hutter aus Diepoldsau auf, der bereits 1938 in der Fluchthilfe engagiert gewesen war und über gute Kontakte zu Verbindungsleuten jenseits der Grenze verfügte. Nachdem die Fluchthelfer dafür gesorgt hatten, dass die Korrespondenz zwischen Mutter und Sohn zur Organisation der Flucht sicher an der Zensur vorbeigelangte, konnte das Unternehmen im Mai 1942 starten. Die beiden jungen Passeure Hermann Kühnis und Jakob Spirig machten sich nachts auf den Weg, um Paula Hammerschlag in Hohenems abzuholen. Zu ihrer Überraschung war die Frau aber nicht allein. In ihrer Gesellschaft warteten vier ältere Damen auf die Lebensretter aus der Schweiz. Zwei der Frauen waren gehbehindert und konnten sich nur mühsam am Stock fortbewegen.

Die Fluchthelfer versteckten die beiden gebrechlichen Frauen in Grenznähe und versprachen, sie später abzuholen. Dann zogen sie mit den drei anderen Frauen los. Als sie den sicheren Schweizer Boden erreicht hatten, wurden sie von allen Seiten mit Scheinwerferlicht überflutet, Schüsse fielen, die Flüchtlinge und die beiden Männer rannten um ihr Leben. Aber nur einer Frau gelang es, sich in Sicherheit zu bringen, die anderen beiden fielen den deutschen Grenzpolizisten in die Hände. Sie wurden verhaftet und ins Gefängnis nach Feldkirch gebracht. Dort nahm sich Paula Hammerschlag das Leben. Die anderen Frauen wurden ins Ghetto nach Theresienstadt deportiert. Die Fluchthelfer umgekehrt wurden in der Schweiz verhaftet. Sie wurden von der Militärjustiz zu Gefängnisstrafen verurteilt."

Im Bericht wird weiter erwähnt, dass eine der Frauen, die die Flucht nicht schafften, die berühmte Altphilologin und Kunsthistorikerin Gertrud Kantorowicz war, welche nachher auch im KZ umgebracht wurde.

Jakob Spirig hat also, wie andere auch an der französischen Grenze, an der italienischen Grenze, versucht, Menschen das Leben zu retten, und ist dafür strafrechtlich verurteilt worden. Es ist an der Zeit, die Urteile aufzuheben, die Ehre dieser Menschen wiederherzustellen und sie zu rehabilitieren. Bis jetzt ist es nur in einem einzigen Fall gelungen, eine solche Rehabilitierung herbeizuführen. Es handelt sich um den ehemaligen Polizeikommandanten Paul Grüninger aus dem Kanton St. Gallen. Hier ist die Ehre von Paul Grüninger in einem aufwendigen Rehabilitationsprozess wiederhergestellt worden. Ich meine, dass es nicht nur seine Ehre war, sondern auch die Ehre unseres Landes. Wir sind es unserem Land schuldig, das Unrecht, das diesen Menschen widerfahren ist, gutzumachen.

Wir haben heute diese Gelegenheit nur noch einmal, solange ein Teil der Betroffenen - allerdings in hohem Alter - noch am Leben ist.

Wir haben die Möglichkeit, das Verfahren jetzt einzuleiten, indem in einer ersten Phase der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben wird. Der Kommission wird es nachher obliegen, in der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative den betroffenen Kreis zu definieren - gegebenenfalls einzugrenzen - und Mittel und Wege vorzuschlagen, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Wenn der Parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben wird, ist diese Möglichkeit vertan.