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Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-09

Wortprotokoll

Die doch eher seltene Einvernehmlichkeit zwischen allen Fraktionen in Bezug auf notwendige Änderungen zeigt, dass an diesem neuen Gesetz etwas nicht stimmen kann. Erstmalige Gesetze in Bereichen, die vorher monopolistisch geregelt waren, bergen offensichtlich die Gefahr, nicht praktikabel und in der Wirkung falsch zu sein. Es wird sicher niemand hier drinnen behaupten können, er habe die Entwicklungen in der Folge der Liberalisierung des Strommarktes kommen sehen, und es wird auch kaum jemanden geben, der mit den Folgen, die sich jetzt abzuzeichnen beginnen, einverstanden ist.

Die SVP-Fraktion hat sich bereits in der Herbstsession dahingehend geäussert, dass die Einführung der neuen Gesetzgebung in Kenntnis der noch offenen Fragen zu kurzfristig erfolge und dass man sie aufschieben solle, bis alle notwendigen Abklärungen und Prüfungen getätigt seien. Dies hätte der Prüfungsinstanz Elcom den notwendigen Spielraum für die notwendigen Abklärungen gegeben. Dieser Vorschlag war aber nicht mehrheitsfähig.

Die sich abzeichnenden Auswirkungen der angestrebten Liberalisierung des Strommarktes für die gesamte stromverbrauchende Wirtschaft sind fatal. Was sich abzeichnet, übersteigt die grössten Befürchtungen: Preissteigerungen von über 40 Prozent und Verteuerungen für einzelne Unternehmungen von bis 60 Prozent sind angekündigt. Diese Preissteigerungen sind unerträglich und bringen viele Unternehmungen in grosse Schwierigkeiten. Unsere Wirtschaft hat im Vergleich mit vielen Konkurrenzländern mit einem hohen Lohnniveau zu operieren. Als Ausgleich hat vielfach der relativ günstige Strompreis gedient. Dieser geht nun ohne Einflussmöglichkeiten der Unternehmen verloren, was die Konkurrenzfähigkeit massiv verschlechtert. Es werden bereits Standorte infrage gestellt und vorgesehene Investitionen in Ausbauten und in Erneuerungen sistiert.

Es ist schon erstaunlich, wer alles die günstige Gelegenheit ergreift, Preiskorrekturen nach oben vorzunehmen. Hier sind zu nennen: die Netzgesellschaften, die Abschreibungen neu mit dem sich bietenden Maximalsatz berechnen und bereits einmal getätigte Abschreibungen nochmals vornehmen; dann die Anbieter der Systemdienstleistung der Bereitstellung von Reservemengen für einen Ausfall von grossen Energiemengen, welche sich am maximal Möglichen orientieren; dann viele Gemeinden bzw. Städte, die für Konzessionen ohne erklärbaren Mehraufwand zusätzliche Konzessionsgebühren einfordern. Hier werden doch zusätzliche, verdeckte Steuern eingezogen. Dabei staunt man, wie wenig die politisch Tätigen, welche vielerorts in den Gremien der Stromproduzenten und der Stromverteiler sitzen, die Interessen der Kunden und der Wirtschaft berücksichtigen.

Was ist nun in dieser misslichen Situation zu tun? Der Bundesrat hat die Verordnung am vergangenen Freitag auf die Möglichkeit von Verbesserungen hin geprüft und schlägt Reduktionen vor, die zulasten der Netzbetreiber und der Produzenten gehen. Das geht in die richtige Richtung, kann aber nicht das Ende sein. Auch die Strombranche äussert ein gewisses Verständnis für die landesweite Kritik und schlägt ihrerseits Verbesserungen an der Verordnung vor. Aus gesetzgeberischer Sicht wären Änderungen an einer Rechtsetzung, die noch nicht einmal voll umgesetzt ist, ein Schnellschuss und wenig zielführend. Profitieren von der ganzen Neuerung kann aus heutiger Sicht auf Kundenseite niemand - im Gegenteil: Es gibt faktisch keinen Wettbewerb. Man spricht von Mehrkosten im gesamten nationalen Strommarkt von etwa einer Milliarde Franken. Diese hat nun unsere Wirtschaft in der Rezession, die sich abzeichnet, zu tragen. Nach der Umsetzung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen an der Verordnung bleiben immer noch rund 500 Millionen Franken Mehrkosten gegenüber heute. Dies ist nicht akzeptabel.

Unsere Fraktion wird grossmehrheitlich die Vorstösse unterstützen, die eine Verbesserung der nichtakzeptablen Entwicklung möglichst vor einer ersten Rechnungsstellung an die Kunden bewirken. Ich äussere mich also vorwiegend zur Motion Jenny 08.3558, zur Motion UREK-NR 08.3750 und zum Postulat UREK-NR 08.3757. Dabei geht es im Sinne dieser Vorstösse um folgende Verbesserungen: Verlängerung der Überprüfungszeit für die Elcom durch die frühere Meldepflicht von Preisänderungen der Netzbetreiber; Änderungen bei der Abschreibungssystematik der Netzanlagen; transparentes Darstellen des Beschaffungsverfahrens der Systemdienstleistungen; Forderungen an die Kraftwerkbetreiber, die Systemdienstleistungen für die nächsten fünf Jahre zu Gestehungskosten bereitzustellen. Ausserdem bemängeln wir, dass die Swissgrid nicht unabhängig ist. Nicht einverstanden sind wir von der SVP mit der Forderung, dass die Elcom alle Tarife vorgängig der Einführung, also ex ante, zu prüfen und zu genehmigen habe. Dies würde zu einer nichtvorgesehenen Verlagerung der Kompetenz zur Elcom führen; diese wäre dafür zusätzlich aufzustocken, was wir nicht unterstützen.

Wir bejahen also den Änderungsbedarf bei der Stromversorgungsverordnung. Damit wird ein Teil der nichtbegründeten Mehrkosten für den Strom in unserem Land eliminiert und auf später verschoben, wie dies in den genannten Motionen und Postulaten gefordert wird. Das kann aber nicht das Ende der Entwicklung sein. Nach einer Bewährungsfrist für die neue Gesetzgebung und die geänderte Verordnung muss das Parlament die Kraft haben, Gesetzesverbesserungen zu beschliessen, die einen echten Wettbewerb entstehen lassen. Wir dürfen uns langfristig die Vorteile unserer günstigen Energien, herrührend aus dem Mix von Strom aus Wasserkraft und Kernenergie, nicht aus der Hand nehmen lassen.