Lexipedia

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-14

Wortprotokoll

Die Parlamentarische Initiative Theiler gehört in die Kategorie von Vorstössen, die Herr Theiler gestern in seinem "Vorstoss gegen die Vorstossflut" moniert hat. Die Initiative ist im Ablauf überflüssig, sie ist sachlich falsch und deshalb abzulehnen.

Die letzte Meile befindet sich in einem relativ komplizierten Verfahren; Herr Theiler hat das schon angedeutet. Deshalb möchte ich zwei, drei formelle Bemerkungen machen: Es besteht im Moment ein Rechtsstreit zwischen Diax und Swisscom betreffend die Entbündelung der letzten Meile. Dieser Rechtsstreit ist vor Bundesgericht hängig. Es ist umstritten, ob das geltende Recht, also das Fernmeldegesetz, über den allgemeinen Interkonnektionstatbestand die Entbündelung der letzten Meile zulässt oder eben nicht. Diax bejaht diese Frage, die Comcom bejaht diese Frage ebenfalls; Swisscom bestreitet dies, und der Initiant, Herr Theiler, ist offensichtlich ebenfalls der Meinung, dass die jetzige Rechtsgrundlage dafür nicht ausreicht. Darum verlangt er ja eine neue Gesetzesbestimmung.

Wenn sich nun schon die Comcom mit rechtlich ziemlich wackeliger Begründung zwischen der Sitzung der KVF und der Sitzung des Plenums auf die Seite von Diax stellt und das Unbundling auf der letzten Meile aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlage zulassen will, sollten wir als Legislative nun sicher nicht auch noch "dreinfunken" und sagen, es brauche eine neue Rechtsgrundlage. Wir würden damit nur die Unübersichtlichkeit der Situation vergrössern. Wir haben jetzt nichts anderes zu tun, als den Bundesgerichtsentscheid abzuwarten: Gibt er Diax Recht, ist der Fall erledigt, denn dann braucht es keine neue Rechtsgrundlage; gibt er Swisscom Recht, können wir hier wieder darüber diskutieren, ob eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden soll oder nicht.

Die Geschichte hat natürlich auch einen sachlichen Aspekt: Die Infrastruktur, also das Kabel auf der letzten Meile, ist Eigentum der Swisscom. Die Parlamentarische Initiative Theiler will die Swisscom dazu zwingen, dieses Kabel der Konkurrenz zu einem vorgeschriebenen Preis zur Verfügung zu stellen. Dies ist, Herr Theiler, kein Tatbestand der Enteignung, aber die Juristen nennen das - im Planungsrecht ist das bekannt - eine materielle Enteignung, es ist also ein enteignungsähnlicher Tatbestand.

Was wird die Folge davon sein? Die mit Sunrise fusionierte Anbieterin Diax wird von der Entbündelung in den attraktiven Zentren Gebrauch machen. Damit schmälert Diax die Gewinne der Swisscom und zwingt diese selbstverständlich dazu, vor allem in den unattraktiven Randregionen auf Investitionen ins Netz zu verzichten. Gleiches wird - in vermehrtem Masse als heute schon - für Arbeitsplätze gelten.

Der Gewinn, welcher der schweizerisch beherrschten Swisscom entgeht, wird zu Gesellschaften transferiert, die klar ausländisch beherrscht sind. Wollen wir das? Ich glaube nicht. Es reicht, dass die missglückte UMTS-Versteigerung eigentlich den gleichen Effekt hat. Es kann doch nicht sein, dass wir unser eigenes Unternehmen vorsätzlich schwächen und die Konkurrenz stärken.

Hinzu kommt etwas anderes: Die Swisscom hat im Bereich der letzten Meile schon heute gar kein Monopol mehr, und erst recht nicht in Zukunft. Erinnert sei nur an die Cablecom, welche ein ähnliches Angebot machen kann; erinnert sei an UMTS, wo die Konkurrenz künftig auch auf der letzten Meile hundertprozentig spielen wird. Es gibt also sachlich gesehen keinen Bedarf einzuschreiten.

Der Bundesrat wird die rechtliche und ökonomische Stellung der Swisscom nächstens grundsätzlich zur Diskussion stellen. Stichworte dazu sind: Änderung der Bundesverfassung, Änderung des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG). Zudem sind Vorschläge im Raum - vor allem von der CVP, aber auch von der Swisscom -, eine nationale Netzgesellschaft zu gründen. Wenn das alles auf den Tisch kommt, ist schon gar nicht einzusehen, weshalb ein einzelner kleiner Teilbereich vorgezogen werden soll. Es macht nur Sinn, das ganze Paket noch einmal anzuschauen.

Deshalb bitte ich Sie dringend, dieser Initiative jetzt keine Folge zu geben.