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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-12-09

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen. Eine Minderheit der Kommission will am geltenden Recht festhalten, also auf ein gesetzliches Obligatorium für das militärische Personal - und es geht nur um das militärische Personal - verzichten.

Die wichtigsten Gründe für die Einführung des Obligatoriums lassen sich wie folgt zusammenfassen: Für 99 Prozent aller Armeeangehörigen ist der Friedensförderungsdienst nach wie vor freiwillig. Nur die Berufsmilitärs sollen künftig verpflichtet werden können, ins Ausland zu gehen. Letztlich bleiben Auslandeinsätze aber auch bei den Berufsmilitärs freiwillig, denn es wird ja niemand gezwungen, Berufsmilitär zu werden. Aus Gründen der Transparenz und der politischen Redlichkeit schlagen wir jedoch eine Ergänzung des Militärgesetzes vor. Berufskader können nur glaubwürdig ausbilden, wenn sie Erfahrung im Friedensförderungsdienst und im Assistenzdienst im Ausland haben.

Durch die politischen Instanzen wurde der Armee vorgegeben, dass die Friedensförderungskapazitäten der Schweizer Armee vergrössert werden sollen. Dieses Ziel soll über eine gezielte Ausbildung, aber auch über das Einsatzobligatorium mittelfristig erreicht werden. Wenn man politische Ziele setzt, muss man den Betroffenen auch die Chance geben, diese Ziele zu erreichen, sonst sind die Ziele unredlich. Um die nötige Handlungsfreiheit für die Auslandeinsätze zu haben bzw. um überhaupt reagieren zu können, braucht es eine entsprechende Basis von ausgebildetem Personal aller für den Einsatz infrage kommenden Kategorien. Es besteht ein sicherheitspolitisches Interesse daran, dass die Armee über eine möglichst breite Palette von militärischem Personal verfügt, das bei seiner Tätigkeit Einsatzerfahrungen mit einfliessen lassen kann. Somit ist auch ein Know-how-Transfer sichergestellt.

Ich bitte Sie deshalb, uns hier - der logischen Konsequenz der Volksentscheide, aber auch der politischen Entscheide folgend - die Möglichkeit zu geben, militärisches Berufspersonal ins Ausland zu entsenden. Wer sich für diesen Beruf entscheidet, muss wissen, dass das zum Aufgabenbereich und zum Pflichtenheft gehört, wie das bei einem grossen Konzern, beim EDA und eben auch im VBS für Berufsmilitärs der Fall ist.