Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2008-12-09
Wortprotokoll
Sie haben am 2. Juni dieses Jahres, also vor einem halben Jahr, obligatorische Wiederholungskurse im Ausland mit 107 zu 37 Stimmen deutlich abgelehnt. Der Hauptgrund für diese Ablehnung war: Im Juni 2001 gab es nur deshalb eine - übrigens äusserst knappe - Mehrheit für bewaffnete Auslandeinsätze und Ausbildungseinsätze, weil deren Freiwilligkeit hoch und heilig versprochen worden war. Sie finden die entsprechenden Versprechen in der Botschaft vom 27. Oktober 1999, in den Parlamentsdebatten, im Abstimmungsbüchlein, in Medienberichten über Podiumsdiskussionen, in Interviews usw. usf.
Das VBS hat in letzter Zeit wiederholt behauptet, das Freiwilligkeitsversprechen habe damals nur die Einsätze betroffen, nicht die Ausbildung. Das ist doppelt falsch:
1. Es gab damals, vor dem Juni 2001, nur eine einzige Debatte über die beiden Vorlagen. Es wurde nie eingeräumt, dass die Freiwilligkeit für die Ausland-WK, für die Berufsmilitärs oder für das zivile VBS-Personal nicht gelte.
2. In der Botschaft des Bundesrates selbst ist unter dem Titel "Beschluss A (Ausbildungszusammenarbeit und SOFA)" zu Artikel 150a Absatz 2 Folgendes zu lesen: "Das bedeutet, dass schweizerische Militärpersonen, wie bei anderen Auslandaufenthalten, nicht mehr der schweizerischen Gerichtsbarkeit unterstehen würden." Und jetzt kommt der entscheidende Punkt: "Da die Entsendung ins Ausland aber auf freiwilliger Basis beruht, kann dieser Umstand in Kauf genommen werden."
Die beabsichtigten Übungen im Ausland widersprechen aber auch Aussagen hoher Schweizer Militärs wie beispielsweise jener, dass die Zeit der Panzerschlachten vorbei sei. Die diesbezüglichen Übungsszenarien sind anachronistisch. Es kommt dazu, dass Ausbildungs- und Ernstfalleinsätze im Ausland in aller Regel im Rahmen der Nato stattfinden.
Zum Schluss noch dies: Es ist ein Widerspruch, einerseits die Abschaffung der Grundlage jeden militärischen Obligatoriums, der Wehrpflicht, zu fordern und andererseits das Obligatorium und damit die Wehrpflicht aufs Ausland auszuweiten.
Bleiben Sie bitte beim damaligen Freiwilligkeitsversprechen. Halten Sie an Ihrem Beschluss vom 2. Juni 2008 fest. Stimmen Sie für den Antrag der Minderheit I.