Engelberger Edi · Nationalrat · 2008-12-09
Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-09
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, bei Absatz 5 von Artikel 66b die Fassung gemäss Bundesrat und Ständerat zu übernehmen und dieser zurückhaltenden Bestimmung zuzustimmen. Es ist eine wesentliche Verfahrenserleichterung, die vom Bundesrat - ich betone es noch einmal - in unumstrittenen Fällen genutzt werden kann. Es geht also um die Fortführung eines Einsatzes, der zuvor von National- und Ständerat beschlossen worden ist. Zudem muss der Bundesrat die Sicherheits- und Aussenpolitischen Kommissionen des National- und des Ständerates konsultieren, bevor er die Fortführung eines Einsatzes anordnet.
Man kann dem Gesamtbundesrat dieses Vertrauen mit Blick auf ausserordentliche Fälle doch weiss Gott schenken, umso mehr, als es sich um eine Kann-Formulierung handelt; die Kompetenz für die Fortführung eines bewilligten bewaffneten Einsatzes kann also dem Gesamtbundesrat ganz oder teilweise übertragen werden.
Ich beantrage Ihnen, der starken Minderheit zuzustimmen. Das Gleiche gilt für den Minderheitsantrag bei Artikel 70 Absatz 3.