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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-12-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt in Absatz 4 einen Zeitrahmen von sechs Monaten als Auslöser für die Pflicht zur Genehmigung von Friedensförderungseinsätzen vor. Der Nationalrat hat sich anders entschieden und wollte bei den heute geltenden drei Wochen bleiben. Der Ständerat ist dann der Argumentation des Bundesrates gefolgt und hat sich für sechs Monate entschieden. Die SiK des Nationalrates empfiehlt nun als Kompromiss drei Monate.

Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass die Frist von sechs Monaten, wie sie auch der Ständerat gutheisst, begründet ist - und das nicht, weil man generell eine Ausdehnung dieser Engagements will, sondern weil man den praktischen Erfordernissen Rechnung zu tragen hat. So ist eine Ausdehnung des Zeitrahmens aus folgenden Gründen nötig: In der Praxis ist bei einem Einsatz im Rahmen eines militärischen Friedensförderungsdienstes zwischen dem operativen Einsatz vor Ort und der Präsenz vor Ort zu unterscheiden. Dabei ist Letztere immer länger als der operative Einsatz selbst, da die Friedenstruppe zunächst vor Ort ihre Einsatzbereitschaft erstellen muss. Dies gilt auch nach Abschluss des operativen Einsatzes, da die von der Truppe benötigte Infrastruktur und Logistik wieder abgebaut und zurücktransportiert werden müssen. Bei weiter entfernten Missionsgebieten ist zudem zu berücksichtigen, dass die Schweizer Armee über keine eigene Lufttransportkapazität verfügt und man sich somit nach dem dannzumal aktuellen Angebot auf dem entsprechenden Markt zu richten hat. Bei einer Genehmigungspflicht ab drei Wochen besteht somit die reelle Gefahr, dass der operationelle Einsatz der Schweizer Friedenstruppe bereits beendet ist. Somit müsste das Parlament über einen Einsatz befinden, der bereits nicht mehr aktuell ist. Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Einsatzdauer erhöht wird, sondern dass der Bundesrat quasi im Gegenzug dazu die Limite für die Bewilligungspflicht, die Zahl der AdA, von 100 auf 30 reduziert. Die Mitsprache- und Entscheidbefugnis des Parlamentes wird bei bewaffneten Auslandeinsätzen per saldo also keineswegs reduziert, sondern auf einen anderen Schwerpunkt fokussiert.

In modernen Krisenfällen ist eine rasche Reaktionsfähigkeit zentral. Der Bundesrat bezweckt daher mit seinen Vorschlägen, mit gezielten Leistungen von relativ kleinen Spezialistendetachementen die Friedensbestrebungen der internationalen Staatengemeinschaft vor Ort rasch zu unterstützen und so deren Erfolg in einer kritischen Phase zu gewährleisten. Die Frist von sechs Monaten ist deshalb begründet, wobei ich durchaus zugestehe, dass drei Monate als Kompromiss weit geschickter sind als drei Wochen. Damit würde die Bewilligungsfrist weitgehend zur Farce.

Zur Frist für die nachträgliche Genehmigung: Gegen den Antrag Ihrer Kommission, das in der nächsten Session zu tun, sprechen rein praktische Gründe. Beginnt der Einsatz nämlich kurz vor Sessionsbeginn, wäre eine nachträgliche Genehmigung - sprich die rechtzeitige Ausarbeitung der Botschaft, die Überweisung an die Kommissionen und die Vorberatungen in den Kommissionen auf die nächste Session hin - gar nicht möglich. Es hat nach unserer Auffassung keinen Sinn, Regeln aufzustellen, die nicht auch eingehalten werden können und nur von der Ausnahme leben. Vergessen Sie schliesslich nicht, dass die nachträgliche Einholung der Genehmigung nur die Ausnahme ist und dass sich das Parlament im Übrigen bisher noch nie genötigt gesehen hat, hier korrigierend einzugreifen. Der Antrag der Minderheit II (Büchler), nämlich "in der Regel in der nächsten, spätestens aber in der übernächsten ordentlichen Session", scheint mir deshalb sowohl Ihren Befürchtungen wie auch den Bedürfnissen des Parlamentsprozesses gerecht zu werden.

Schliesslich zu Absatz 5: Mit parlamentarischen Vorstössen wurde der Bundesrat beauftragt, Möglichkeiten zur Entlastung des Parlamentes und zugleich eine Erhöhung des Handlungsspielraumes des Bundesrates vorzuschlagen. Der Entwurf des Bundesrates in diesem Punkt entspricht also dem bisher geäusserten Willen des Parlamentes, und ich bitte Sie, hier Ihrer eigenen Logik zu folgen und damit beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.