Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-09
Wortprotokoll
Bei dieser parlamentarischen Initiative Ihrer GPK geht es um die Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates bei der Behandlung des Geschäftsberichtes in unserem Rat. Wir verzichten heute darauf, noch einmal eine inhaltliche Diskussion zu dieser Thematik zu führen; diese haben wir bereits am 13. Juni dieses Jahres geführt. Tatsache ist, dass Nationalrat und Ständerat in Zukunft in dieser Frage ein unterschiedliches Verfahren anwenden wollen. Der Ständerat bleibt bei der heutigen Praxis, der Nationalrat hat am 13. Juni 2008 mit 145 zu 32 Stimmen einem neuen Artikel 33d, "Behandlung des Geschäftsberichtes", zugestimmt, der besagt, dass die Mitglieder des Bundesrates bei der Behandlung des Geschäftsberichtes zu ihrem Departement jeweils im Rat anwesend sein sollen. Das gilt ebenfalls für die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
Nun schreibt Artikel 53 des Geschäftsreglements des Nationalrates vor, dass bei einer Änderung dieses Reglements eine zweite Lesung durchzuführen ist. Diesem Umstand Rechnung tragend, hat die GPK Ihres Rates am 21. Oktober dieses Jahres die zweite Lesung durchgeführt. Dabei hatte sie keinen Grund für inhaltliche Veränderungen des Beschlusses vom 13. Juni. Ihre Kommission hat denn auch diskussionslos den Entscheid des Nationalrates von eben diesem 13. Juni mit 18 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen bestätigt.
Ich beantrage Ihnen namens der GPK, den Entscheid des Nationalrates vom 13. Juni heute ebenfalls zu bestätigen.
Nach dieser sogenannten zweiten Lesung, die formal erforderlich ist, und nach Lesung der Redaktionskommission wird dann die Schlussabstimmung stattfinden.