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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2008-12-11

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-11

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit ersuche ich Sie, dem Ständerat zu folgen. Wir haben mit der Revision des Bankengesetzes den Schutz der Einlegerinnen und Einleger verbessert. Das war der erste Schritt. In einem zweiten Schritt gilt es nun, auch die Konsumenteninformation zu verbessern. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Ausführungen des Kommissionssprechers doch etwas unqualifizierte Polemik waren; ich werde noch darauf zurückkommen.

Wir haben am Montag den Schutz der Einlegerinnen und Einleger so weit verbessert, dass wir heute privilegierte Einlagen von nicht nur 30 000 Franken, sondern von 100 000 Franken haben. Wenn es Vorsorgegelder sind, sind es sogar 200 000 Franken. Wir haben diese privilegierten Einlagen besser gesichert, indem sie zu 125 Prozent mit Aktiven in der Schweiz gedeckt werden müssen und Ausnahmen, wenn es sie gibt, begründet sein müssen.

Der Ständerat verlangt nun, dass die Deckung publiziert wird. Er hat den Antrag insofern modifiziert, als nicht mehr eine Liste veröffentlicht, sondern einfach die Tatsache bekanntgegeben wird, ob die erforderliche Deckung erreicht wird oder nicht, und wie hoch die Deckung für die einzelne Bank ist. Es gibt damit nicht eine Hitliste, wie behauptet worden ist, sondern es ist eine blosse Information darüber, wie hoch die Deckung der einzelnen Bank ist und ob sie eine Ausnahmebestimmung hat.

Wieso erachten wir, die Kommissionsminderheit, diese Publikation als wichtig und richtig? Wir gehen von mündigen Konsumentinnen und Konsumenten aus. Wir gehen auch [PAGE 1806] davon aus, dass die Kundinnen und Kunden der Banken inskünftig wesentlich kritischer sein sollten, als es bisher der Fall war. Wenn nun die Liste veröffentlicht wird und eine Bank zum Beispiel unter den Ausnahmen figuriert, habe ich als Kundin die Möglichkeit, mich zu erkundigen, warum eine Ausnahme gewährt worden ist und wie die Deckung gewährleistet wird. Das ist doch eine normale Information, nichts anderes. Ich finde es wichtig, dass eine solche Auskunftspflicht der Bank mir gegenüber besteht und dass ich Kenntnis davon habe, warum eine Ausnahme gewährt wird oder nicht.

Meines Erachtens ist es falsch, wenn Sie behaupten, man würde die Konsumentinnen und Konsumenten in falsche Sicherheit wiegen. Es ist klar: Diese Liste sagt rein gar nichts über die Bonität der Bank aus, sondern sie sagt nur etwas darüber aus, ob die erforderliche Deckung der privilegierten Einlagen besteht - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es gibt noch viele andere Massnahmen, die zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger getätigt werden müssen. Ich verweise insbesondere darauf, dass die Finma gestärkt werden muss; das haben Sie am letzten Montag abgelehnt. Ich verweise auch darauf, dass das Kollektivanlagengesetz einer Überprüfung bedarf; auch das haben Sie abgelehnt.

Ich bitte Sie mit der Kommissionsminderheit: Machen Sie einen Schritt in Richtung einer verbesserten Information der Konsumentinnen und Konsumenten, folgen Sie dem Beschluss des Ständerates.

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