Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-12-11
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-11
Wortprotokoll
Das Anliegen scheint unbestritten: Alle politischen Lager erwarten, dass sich die UBS der Frage von Bonus und Malus noch einmal annimmt. Insofern glaube ich, dass wir da keine Anschauungsunterschiede haben. Die Frage ist einfach, wie wir am ehesten zum Ziel kommen und ob wir es mit diesem neuen Artikel 2a erreichen oder nicht. Dies ist eher zu bezweifeln; ich sage Ihnen, weshalb.
Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass ich selber auf den Verwaltungsratspräsidenten der UBS eingewirkt habe, indem ich ihn bat, an die Kaderangehörigen, die in diesem Bereich keinen Bonus, sondern eigentlich einen Malus verdient hätten, Rückforderungsansprüche zu stellen. Der Verwaltungsratspräsident der UBS hat das getan; er hat solche Gespräche geführt. Wir kennen das Ergebnis: Es sind viele Millionen Franken an die UBS zurückgeflossen. Die Anstrengungen sind noch nicht beendet. In diesem Sinne glaube ich, dass dieser informelle Weg erfolgversprechend ist. Im Augenblick, in dem Sie beginnen, juristischen Druck aufzubauen, bewirken Sie natürlich immer auch juristischen Gegendruck - wir kennen das. Dann gibt es auf beiden Seiten Juristen, die sich des Themas annehmen, es gibt Prozesse, es gibt unergiebige Auseinandersetzungen, und am Ende ist es fraglich, ob wir so zu einem besseren Ergebnis kommen.
Das führt zu einem weiteren Punkt: Die rechtliche Prüfung - sowohl innerhalb der UBS wie auch seitens der EBK - hat eben gezeigt, dass es schwerfallen dürfte, hier auf juristischem Weg definierte Ziele zu erreichen. Sie sehen das nur schon an der heutigen Debatte: Die Ausdrücke "ungerechtfertigt" und "unverhältnismässig" sind hier auch wieder verwendet worden. Die Fragen werden sein, wo die Forderung anknüpft, wie man sie definieren soll, wer dann sagt, was "ungerechtfertigt" und was "unverhältnismässig" ist. Ich befürchte, Herr Nationalrat Marti, dass der Nebel, von dem Sie sprechen, eher dann entstehen könnte, wenn wir uns in diesen Begriffen bewegen.
Noch ein Punkt: Es ist eine OR-Revision im Bereich des Aktienrechtes unterwegs. Dort ist vorgesehen, dass die Generalversammlung der Aktiengesellschaft künftig zusätzliche Kompetenzen in diesem Bereich bekommen soll, um - jetzt rede ich pro futuro - solche Dinge eben zu verhindern. In der Tat hat die UBS selber, auch wieder pro futuro, bereits ein neues Entschädigungs- und Bonussystem präsentiert, das solche Exzesse verhindern kann, ein System, das auch auf die Zeitachse gelegt wird, mit dem man den Erfolg eines Geschäftsjahres erst später beurteilt und im Rückblick dann feststellen kann, ob es tatsächlich ein Erfolg war oder ob man, wie in der Vergangenheit, einfach nach Volumenwachstum gestrebt hat.
Wenn ich all diese Elemente zusammenbaue, komme ich zum Schluss, dass die informelle Einflussnahme ihre Wirkung tut und dass wir auf diesem Weg besser zum Ziel kommen, als wenn wir den Versuch machen, ein berechtigtes und von allen geteiltes Anliegen durch diesen Artikel 2a ins Recht zu fassen.