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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-15

Wortprotokoll

Es obliegt der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die auf gerichtliche Anordnung freizulassenden Personen in den USA aufzunehmen oder allenfalls in einen Staat ausreisen zu lassen, der bereit ist, sie aufzunehmen. Drei Guantanamo-Häftlinge haben Asylgesuche an die Schweiz gerichtet. Das Bundesamt für Migration hat diesen Personen die Einreise verweigert und die Asylgesuche abgelehnt. Diese Verfügungen sind noch nicht rechtskräftig, und sie können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Eine Aufnahme von freigelassenen Guantanamo-Häftlingen ausserhalb des Asylrechtes müsste vom Bundesrat entschieden werden und setzte voraus, dass im konkreten Einzelfall ein Kanton bereit wäre, eine Aufenthaltsbewilligung gestützt auf das Ausländergesetz zu erteilen. Eine entsprechende Anfrage der USA an die Schweiz, wie sie auch an andere Länder gestellt wurde, liegt vor. Dabei müsste es sich um einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall handeln, und aussenpolitische und innenpolitische Überlegungen sowie Auswirkungen auf die innere Sicherheit müssten sorgfältig analysiert werden.