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Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen im Sinne eines Kompromisses, in beiden Fällen der Kommissionsmehrheit zu folgen. Daraus resultiert, dass bei Konsumkreditverträgen eine Zustimmung des Ehegatten nötig ist, dass die Solidarhaftung für Konsumkreditschulden aber weiterhin in jedem Fall zulässig bleibt.

Die Argumente für und wider das Zustimmungserfordernis bzw. das Verbot solidarischer Haftung sind hinlänglich bekannt und brauchen von mir nicht mehr wiederholt zu werden. Für den Bundesrat ist ausschlaggebend, dass Konsumkreditschulden das Familienbudget erheblich belasten können und deshalb von den Ehegatten nur gemeinsam eingegangen werden sollten. Gerade jene, die das aus ihrer praktischen Erfahrung als Selbstverständlichkeit betrachten, sollten mit dem gesetzlichen Zustimmungserfordernis eigentlich keine Mühe haben.

Zum Antrag Meier-Schatz: Selbstverständlich ist auch diese Lösung möglich. Ich verhehle nicht, dass sie möglicherweise sogar mehr zur Überschuldungsprävention beiträgt als die von der Kommissionsmehrheit unterbreitete Lösung. Der Antrag Meier-Schatz verhindert nämlich, dass eine Frau nach der Scheidung mit den Schulden ihres geschiedenen Mannes dasteht, für die sie solidarisch haftet. Gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit ist dies ohne weiteres möglich, wenn die Ehefrau dem Abschluss des Konsumkreditvertrages und gleichzeitig der Übernahme der solidarischen Haftung zugestimmt hat. Allerdings dürfen auch die Nachteile der von Frau Meier-Schatz beantragten Lösung nicht übersehen werden. Eine Ausweitung des Verbotes der solidarischen Haftung über den Kreis der Ehegatten hinaus mag zwar im Trend und auch künftig nötig sein, heute aber setzt sie den Kreditgeber auch beträchtlichen Risiken aus. Dieser weiss in der Regel nicht, ob ein Kreditnehmer mit einer anderen Person in dauernder Gemeinschaft lebt.

Im Ständerat ist deutlich geworden, auf wie grossen Widerstand besondere Vorschriften zum Schutz des Ehegatten stossen. Auch Ihre Kommission hat sich deutlich gegen ein Verbot solidarischer Haftung ausgesprochen und nur mit Stichentscheid des Präsidenten am Zustimmungserfordernis festgehalten. Die Gefahr ist gross, dass schliesslich beides scheitert, wenn Sie heute Ihre Kräfte zugunsten eines besseren Schutzes der Ehegatten verzetteln.

Deshalb bitte ich Sie, im Sinne eines Kompromisses bei allen Positionen der Kommissionsmehrheit zu folgen.