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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-15

Wortprotokoll

Gemäss der Angaben, welche die Versicherungsunternehmen im Rahmen einer vom BPV durchgeführten Erhebung geliefert haben, erfüllen die in der Schweiz beaufsichtigten Versicherungsgesellschaften und Versicherungsgruppen per 30. September und per 30. November 2008 die gesetzlichen Anforderungen an die Solvabilität I, und sie sind auch in der Lage, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ihre gebundenen Vermögen zu stellen. Die Ansprüche der Versicherten geniessen besonderen gesetzlichen Schutz durch die Pflicht der Direktversicherer, ein den versicherungstechnischen Rückstellungen entsprechendes gebundenes Vermögen zu stellen.

Selbstverständlich sind Versicherungsgesellschaften aber Teil eines Finanzmarktes, der sich zurzeit in ernsthaften Turbulenzen befindet. So gehört es zum Versicherungsgeschäft, die Aktiven anzulegen. Auch die Zinssituation betrifft die Versicherungsunternehmen stark. Das BPV beobachtet die Marktbewegungen laufend und intensiv und erhebt die Auswirkungen auf die Unternehmen seit Mitte 2007 in erhöhter Kadenz.

Ein Eingreifen des Bundes ist aus heutiger Sicht nicht erforderlich. Die Stossrichtung der Versicherungsregulierung erweist sich zudem als eine gute Basis. Der Weg der integrierten Aufsicht muss konsequent weiterverfolgt werden. Das Konzept der integrierten Aufsicht beruht erstens auf traditionellen Kennzahlen und steuernden Normen und zweitens auf der Umsetzung des Swiss Solvency Test, der die Risiken beurteilt und den Eigenkapitalbedarf ökonomisch misst. Drittens beruht es auf einem starken Fokus auf Risikomanagement und Corporate Governance. Punktuelle Verbesserungen sind stets denkbar.

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