Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-15
Wortprotokoll
Wir beraten mit dieser Vorlage die Weiterentwicklung unserer Bahninfrastruktur. Es handelt sich um eine zentrale Vorlage. Wir verbauen nämlich nicht nur sehr viel Geld - 5,4 Milliarden Franken -, wir stellen mit unseren Beschlüssen vor allem auch die Weichen für die kommende Generation der Bahninfrastruktur.
Die Vorlage Gesamtschau FinöV legt in ihrem inhaltlichen Kern fest, wie sich das schweizerische Bahnnetz [PAGE 1837] weiterentwickeln soll. Gesetzestechnisch handelt es sich um ein Update der FinöV-Konstruktion, also des Zusammenspiels zwischen Ausbauprojekten und Fondsfinanzierung. Diese FinöV-Konstruktion ist in der Verfassung festgehalten, die Abstimmung dazu fand am 29. November 1998, also vor ziemlich genau zehn Jahren, statt. Artikel 87 und Artikel 196 der Bundesverfassung definieren einerseits vier Eisenbahn-Grossprojekte, mit denen das schweizerische Bahnnetz modernisiert werden soll, und regeln andererseits deren Finanzierung durch den sogenannten FinöV-Fonds. Dieser wird im Wesentlichen durch die LSVA, die Mehrwertsteuer sowie durch Gelder der Mineralölsteuer gespiesen. Bei den vier Grossprojekten handelt es sich einmal um die Neat, also um die beiden Tunnels, das zweite Projekt ist die Bahn 2000, das dritte sind die Hochgeschwindigkeitsanschlüsse, und das vierte ist das Projekt Lärmschutz.
Diese Projekte funktionieren bezüglich ihrer Finanzierung als sogenannte kommunizierende Röhren: Falls ein Projekt mehr Geld benötigt, stehen den anderen Projekten weniger Mittel zur Verfügung. Limitierender Faktor ist dabei nicht die Gesamtsumme, diese wurde nie gesetzlich fixiert. Limitierender Faktor ist die sogenannte Bevorschussungslimite des Bundes. Das ist die Summe, die der Bund in den Fonds einschiesst, damit jene bauintensiven Phasen bewältigt werden können, während deren deutlich mehr Geld ausgegeben werden muss, als hereinkommt. Diese Limite wurde vom Parlament mit der Vorlage 04.056 von 4,2 Milliarden auf 8,6 Milliarden Franken erhöht. Als zweiter limitierender Faktor wirkt die Zeit, d. h. die Dauer der Rückzahlung dieser Bevorschussungen. Nun wissen wir, dass die Neat aufgrund verschiedener nachträglich gefasster Beschlüsse und aufgrund von Bestellungsänderungen teurer wird. Damit stehen, quasi als Restsumme, noch 5,4 Milliarden Franken zur Verfügung. Setzt man dieses Geld für die ZEB-Vorlage ein, belaufen sich die Gesamtkosten aller FinöV-Projekte auf 31,7 Milliarden Franken oder, wenn man beim Regionalverkehr der Minderheit folgt, auf 31,5 Milliarden Franken. Als Zeithorizont für den Abschluss dieser Projekte gilt das Jahr 2030; für eine weitere Ausbauetappe, also für ZEB 2, wird sich die Frage der Finanzierung neu stellen.
Was ist nun aber ZEB? ZEB ist eine Weiterentwicklung von Bahn 2000, ZEB führt zu Fahrzeitverkürzungen - insbesondere auf der Ost-West-Achse, dort verkürzt ZEB die Fahrzeit um eine halbe Stunde. ZEB führt zudem zu besseren Anschlüssen und zu einem dichteren Angebot. So entstehen neu in Biel, Lausanne, Interlaken, Delsberg, Luzern, Schaffhausen, Kreuzlingen, Romanshorn und St. Gallen Knoten. Damit werden beinahe alle Regionen von diesem Projekt profitieren. Eine Weiterentwicklung ist die ZEB-Vorlage aber auch deshalb, weil sie sich im Unterschied zu Bahn 2000 nicht einzig mit den Bedürfnissen des Personenverkehrs befasst, sondern Personen- und Güterverkehr zusammennimmt und das Netz mit Blick auf beide Angebote weiterentwickelt.
Was sind weitere charakteristische Punkte von ZEB? ZEB ist nachfrageorientiert und fahrplanbasiert. Dem Ausbau gemäss ZEB 1, also dem Kernprojekt, liegt ein minutengenauer Fahrplan für das Jahr 2030 zugrunde, und zwar sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr. Was wir mit Artikel 4 beschliessen, wird nach Fertigstellung so gefahren werden können, wie es nach den Kapazitätsberechnungen erforderlich ist. Damit ist auch die Optik der Bestellerseite und die betriebswirtschaftliche Optik von Beginn an in die Planung integriert.
ZEB 1 ist finanziert, und für ZEB 2 werden die Grundlagen gelegt. Das Kernprojekt ist so konzipiert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel von 5,2 respektive 5,4 Milliarden Franken reichen. Weitere wünschenswerte Projekte werden für eine nächste Etappe, für ZEB 2, genauer unter die Lupe genommen. Wie umfangreich ZEB 2 dereinst sein wird, d. h., wie viele und welche Projekte im Rahmen von ZEB 2 dereinst realisiert werden können, wird von der politischen Bereitschaft abhängen, die nötigen finanziellen Mittel zu sprechen. Klar ist aber bereits heute: Sollte das Parlament auf einer Aufgabenverzichtplanung beharren und dem Verkehrsbereich unterdurchschnittliche Wachstumsraten zusprechen, wird ZEB 2 nicht realisiert werden können.
ZEB ist Netzentwicklung und nicht das Bauen von Prestigebauten. ZEB führt die schweizerische Eisenbahntradition weiter und verzichtet auf Prestigebauten; stattdessen wird eben das Netz weiterentwickelt. Zubringerlinien sind dabei oft mindestens so wichtig wie die Hauptachsen. Dabei müssen wir eine nationale Sicht einnehmen und unsere regionalen Bedürfnisse hintanstellen. ZEB vereinigt sogenannt weiche und harte Massnahmen. Technische Möglichkeiten im Bereich Information der Reisenden, Lenkung der Personenströme sowie Rollmaterial - also längere Züge oder mehr Doppelstock-Kompositionen - haben Priorität. Diese werden durch kleinere bauliche Massnahmen ergänzt. Nur dort, wo diese Massnahmen für die gewünschte Kapazitätserweiterung nicht reichen, sind grosse bauliche Investitionen vorgesehen.
ZEB ist eine weltweit wohl einmalige, sorgfältige und weitsichtige Bahnnetzentwicklung. Wo sonst ist es möglich, dass aus einer Hand die Entwicklung des Netzes für S-Bahn, für Regional-, Fern- und Güterverkehr auf einem derart dichten Netz mit einer derart intensiven Nutzung minutengenau für die Zeit von 2030 geplant und gleichzeitig die Finanzierung sichergestellt wird? Wir dürfen den Verantwortlichen bei den Unternehmen, in den Planungsbüros und in der Verwaltung zu dieser grossartigen Leistung auch mal gratulieren und etwas stolz auf unsere Bahnkultur sein, die solches planerisch und politisch möglich macht. In den Dank einschliessen möchte ich aber auch die Kommission, welche dieses Geschäft mit grosser Routine und Sorgfalt beraten hat.
Die Kommission hat sich in ihrer Beratung von zwei Prinzipien leiten lassen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, sich bei Ihren Entscheiden ebenfalls an diese zu halten. Das erste Prinzip heisst: Keine ungedeckten Rechnungen - gebaut wird nur, was finanziert ist. Es wurde rasch klar, dass die Wünsche der Unternehmen, vor allem aber diejenigen der Regionen sowie der Bahnkundinnen und Bahnkunden weit über das hinausgehen, was mit dem verfügbaren Geld finanziert werden kann. Umso wichtiger ist es, dass wir uns strikt an diesen Rahmen gehalten haben und Ihnen einstimmig vorschlagen, das Kernprojekt integral so zu beschliessen. Das zweite Prinzip heisst: Es soll weiterhin nachfrageorientiert geplant werden, also primär nach volks- und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Nicht die regionalpolitische Lobby soll ausschlaggebend sein, sondern die Frage, mit welchen Massnahmen und Investitionen in welcher Reihenfolge die Leistungsfähigkeit des Netzes dort verstärkt werden kann, wo das Bedürfnis am grössten ist. Dieses Prinzip wird insbesondere bei Artikel 10 auf die Probe gestellt werden. Wir sollten heute nämlich keine Präjudizien schaffen, weder mit Blick auf bereits beschlossene Projekte noch in Bezug auf neue Begehren. Wenn wir dem Grundsatz, streng nachfrageorientiert zu planen, treu bleiben wollen, können wir heute ohne die nötigen Unterlagen nämlich noch nicht sagen, zu welchen Resultaten wir kommen.
Was beinhaltet das Geschäft, das wir zu beraten und über das wir zu beschliessen haben? Mit der Vorlage 1, dem Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG), schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen für das sogenannte Kernprojekt, also die absolut dinglichsten Massnahmen, sowie für die weiteren Arbeiten. Dazu gehören auch die Änderungen im bisherigen Recht, insbesondere im bisherigen Bundesgesetz betreffend das Konzept Bahn 2000. Das neue Bundesgesetz, über das wir jetzt beraten, untersteht dem Referendum, sodass allfällige Änderungen früherer Beschlüsse, auch früherer Volksbeschlüsse, staatspolitisch vertretbar sind. Wir kommen bei verschiedenen Artikeln auf diese Frage zurück. In der Vorlage 2 geht es um den Gesamtkredit; die Vorlage 3 befasst sich mit dem vierten FinöV-Projekt, dem Lärmschutz; die Vorlage 4 haben wir bereits in einer früheren Session behandelt; mit der Vorlage 5 werden wir über die notwendigen Anpassungen im Reglement des Fonds beraten; mit der Vorlage 6 werden wir schliesslich über den Planungskredit für die weiteren Arbeiten beschliessen. [PAGE 1838]
Wir werden eine einzige Eintretensdebatte über alle fünf verbleibenden Vorlagen führen; jede Vorlage wird aber einzeln beraten und für eine separate Gesamtabstimmung vorgelegt. Eine klare Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen vor, grosso modo den Beschlüssen des Ständerates zu folgen; nur bei Artikel 17 ZEGB schlagen wir Ihnen vor, eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, weil dort der Ständerat dem Prinzip, nichts vorweg zu beschliessen, nicht mehr gefolgt ist. Das wollen wir korrigieren.
Die Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlagen einzutreten. Der Rückweisungsantrag wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.