Lexipedia

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-14

Wortprotokoll

Ich habe von einer Partnerschaft ein bisschen ein anderes Bild, als es Herr Baader vorher skizziert hat. Wenn zwei Menschen miteinander verheiratet sind, zusammen leben und der eine einen Konsumkredit möchte, scheint es mir völlig selbstverständlich zu sein, dass der andere sicher darüber informiert werden soll und man das gemeinsam aushandelt. Deshalb stellt es überhaupt kein Problem dar, wenn die beiden dann den Vertrag auch unterschreiben. Das ist, im Sinne von Transparenz, zwischen zwei Leuten ja wirklich kein Problem.

Wann tritt allenfalls ein Problem der Haftung ein? Es tritt ein, wenn in der Zwischenzeit in dieser Partnerschaft irgendetwas passiert ist - das kann ein Unfall, eine Trennung, eine Veränderung in der familiären Situation sein -, sodass dann das Ende des Konsumkredites nicht so verläuft, wie man sich das am Anfang ausgerechnet hat. Dann scheint es mir eigentlich auch klar, dass derjenige, der diesen Kredit damals beansprucht hat, auch dafür geradestehen soll, wenn etwas dazwischen kommt. Es soll dann aber nur derjenige Partner für die Konsequenzen aufkommen, der damals den Geldbetrag wollte.

Das ist meiner Ansicht nach die völlig logische Haltung aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten. In dieser Logik gilt es, die beiden Anträge der Minderheit Spuhler abzulehnen und dem Antrag der Minderheit Gysin Remo zuzustimmen, allenfalls auch dem Eventualantrag Meier-Schatz, also dass man am Schluss keine Solidarhaftung will.

Welches ist die umgekehrte Situation derjenigen, die jetzt skizziert wurde? Am Anfang kann einer oder eine für sich allein entscheiden, er oder sie möchte einen Kredit. Kommt etwas dazwischen, sodass dieser Kredit nicht wie vereinbart abgezahlt werden kann, dann soll der Partner oder die Partnerin auch noch dafür haften. Wer kann diese Sichtweise haben? Natürlich nur die Kreditgeberin, denn der geht es darum, auf jeden Fall das Geld wieder zurückzukriegen. Man sieht also hier schon, auf welcher Seite man steht, wenn man meine Position bzw. jene von Herrn Baader betrachtet.

Nun kommt aber dazu, dass die Kreditgeberin nicht verpflichtet ist, irgendjemandem einen Kredit zu geben; es ist ihr eigenes Risiko, dies zu tun. Bei jedem Geschäft gibt es Risiken; bei jedem Geschäft ist es möglich, das man halt einen kleinen Teil in den Sand setzt. Um zu verhindern, dass das passiert, gibt es die Kreditfähigkeitsprüfung. Wenn das eine Firma nicht seriös gemacht hat und am Schluss etwas halt nicht ganz so verläuft, wie sie sich das gedacht hat, soll - so meine ich - auch die Kreditgeberin einen Teil der Verantwortung übernehmen.

Da das Ganze ja eigentlich immer noch ein Gesetz zum Schutze der Konsumentinnen und Konsumenten sein soll, möchte ich Ihnen also beliebt machen, die Anträge der Minderheit Spuhler abzulehnen - es ist nichts als normal, dass zwei Partner gemeinsam einen Vertrag unterschreiben - und den Antrag der Minderheit Gysin Remo zu unterstützen, denn wenn etwas dazwischenkommt, soll die Person haften, die Urheber dieses Kredites war.