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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-12-16

Wortprotokoll

Vor etwas mehr als zweieinhalb Monaten haben Sie das Rüstungsprogramm abgelehnt. Mindestens ein Teil des Parlamentes tat dies mit der Begründung, es müsse vertieft auf die Mängel eingegangen werden, die in unserem Bericht gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes aufgezeigt wurden - dieser Artikel verpflichtet den Bundesrat, periodisch über den Status quo Bericht zu erstatten, im Positiven wie im Negativen. Sie selber haben diesen Bericht damals als gut, sehr offen und kritisch, auch selbstkritisch beurteilt.

Das VBS hat der Sicherheitspolitischen Kommission in der Folge Bericht erstattet in Bezug auf die Optimierung und Weiterentwicklung der Armee XXI, es hat auch über den Stand der Umsetzung berichtet. Zwischenzeitlich haben der Ständerat und die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates dem Rüstungsprogramm nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen mehrheitlich zugestimmt. Ihre Kommission tat dies am 11. November 2008. Sie verlangte zusätzlich einen Bericht gemäss Antrag Segmüller, einen Bericht, der auch die Zeitachse exakter fixiert, um die Umsetzung kontrollierbar und nachvollziehbar zu machen. Auch hier haben wir die internen Realisierungsetappen veröffentlicht und Ihnen vorgelegt. Damit ist das VBS seinen Verpflichtungen nachgekommen. Ihre Kommission hat das schliesslich gewürdigt und zugestimmt. Einer Verabschiedung des Rüstungsprogramms, soweit es wegen formellen Mängeln abgelehnt worden wäre, steht nun nichts mehr im Weg.

Etwas anderes ist das, was materiell vorgebracht wird in Bezug auf die Nachrüstung respektive in Bezug auf die Fortentwicklung oder die Qualitätssicherung bei den F/A-18. Hier erlaube ich mir, nochmals darauf hinzuweisen, dass die vorgesehenen Massnahmen zum Erhalt der Fähigkeiten des F/A-18 keinen Zusammenhang mit dem Tiger-Teilersatz haben. Wer hier einen Zusammenhang konstruiert, verkennt, dass es darum geht, das Rückgrat unserer Luftwaffe auch [PAGE 1878] inskünftig kompetitiv zu halten, das heisst, auch inskünftig als glaubwürdigen Schutzfaktor gelten zu lassen. Die Frage, ob und inwieweit die Luftwaffe noch aufzustocken respektive der Tiger zu ersetzen sei, ist eine andere Frage. Man könnte in der Argumentation sogar so weit gehen, dass man sagt: Wer hier beim F/A-18 den Fähigkeitserhalt ablehnt, bringt sich sicher in Zugzwang in Bezug auf einen modernen Ersatz beim Tiger. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie sich diese Zusammenhänge klarmachen, sie zum Fundament Ihrer Entscheidungen machen und damit das Rüstungsprogramm insgesamt akzeptieren und ihm die nötigen Mehrheiten zukommen lassen.

Schliesslich sei, und das gilt bei jedem Rüstungsprogramm, auf Folgendes hingewiesen: Vor einer Konjunkturflaute - gewisse Leute sprechen auch von Rezession - ist es besonders wichtig, dass man Aufträge, die beschäftigungswirksam sind, erteilt. Hier wurde bereits in der Botschaft und in den früheren Diskussionen darauf hingewiesen, dass der Grossteil dieser 917 Millionen Franken in der Schweiz auch beschäftigungswirksam wird.

Zu einzelnen Voten ein allgemeiner Hinweis: Wir haben in der Kommission über den Begriff "Verteidigung" debattiert. Er führt immer wieder zu Missverständnissen. Ich stelle fest, dass der Sicherheitspolitische Bericht 2000, der hier eine Auslegeordnung macht, heute eigentlich noch wenig in unseren Köpfen und Argumentarien verankert ist. Die Bundesverfassung braucht mit dem Begriff "Verteidigung" einen sehr allgemeinen Begriff, einen Begriff, unter dem die Abwehr eines militärischen Angriffs, aber auch Raumsicherung verstanden werden kann. Das heisst, Verteidigung ist Schutz unserer Bevölkerung vor konkreter Gefahr.

Jetzt wird aber immer wieder etwas vermischt: Es wird von einigen gesagt, der Verfassungsauftrag Verteidigung meine nur die Abwehr eines Angriffs eines militärischen Gegners; andere machen da effektiv eine Unterscheidung. Das führt dann dazu, dass man davon spricht - ich zitiere da, was bereits in der Kommission Gegenstand der Verhandlungen war, aber kürzlich von den Medien wieder aufgenommen wurde -, es sei vom schwierigsten Fall auszugehen.

In der Kommission sagte jemand: "Wenn man den schwierigsten Fall beherrscht, beherrscht man alles." Es sei nicht vom wahrscheinlichsten Fall auszugehen. Auch hier ist die Sache nicht ganz so einfach. Operativ ist es durchaus so, dass man in Bezug auf ein konkretes Risiko vom schwierigsten Fall ausgehen muss; strategisch ist es schlicht nicht möglich. Die Schweiz war insoweit nie in der Lage, strategisch vom schwierigsten Fall auszugehen, es war immer eine Optimierung oder eine Annäherung, und auch jetzt ist es so. Die schwierigste Aufgabenstellung bei der Abwehr eines militärischen Angriffes, deren Notwendigkeit im Moment als nicht wahrscheinlich angesehen wird, bedingt eine ganz andere Armee als die Herausforderung, die Bevölkerung im Bereich der Raumsicherung zu schützen. Gestützt auf die vorhandenen Risikoanalysen, gestützt auf die vorhandenen Mittel, gestützt auch auf den daraus erforderlichen Output, das Sicherheitsprodukt, das die Armee zu liefern hat, ist die Konzeption des Bundesrates und auch der Mehrheit des Parlamentes und des Schweizervolkes durchaus gradlinig, Herr Lang. Da sind wir gleicher Meinung. Aber die Konzeption geht auch in die richtige Richtung, denn die Bundesverfassung zwingt uns, die Bevölkerung zu schützen.

Was wir nun im Rüstungsprogramm verlangen, das sind Instrumente - in der Luft, auf dem Boden, beim geschützten Transport von Truppen usw. - zum Schutz der Bevölkerung gegenüber heute wahrscheinlichen Risiken. Deshalb liegt es durchaus in der Richtung unserer Sicherheitsbedürfnisse, diese Güter anzuschaffen. Ich bitte Sie, die Armee, das heisst Ihre Söhne, auch mit dem Material zu versorgen, das sie nötig hat, um dem Auftrag, die Bevölkerung zu schützen, gerecht zu werden.

Ich bitte Sie zuzustimmen.