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Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-16

Wortprotokoll

Mit dem hier vorliegenden Antrag auf Erhöhung des Verpflichtungskredites "Zivile Bauten" soll für die kommenden Jahre ein Gesamtkredit im Umfang von 481,5 Millionen Franken für Bundesbauten bewilligt werden. Vorgesehen sind Bauten für die Zentralisierung der Verwaltung, wie sie der Bundesrat mit dem Unterbringungskonzept 2012 im Jahre 2004 dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) in Auftrag gegeben hat. Dabei sollen durch die Schaffung von bundeseigenen Verwaltungszentren, von Einheiten in vernünftiger und optimaler Grösse, viele dezentrale Mietobjekte, die verstreut in der Stadt liegen, aufgegeben werden können. Daraus können zweifellos ein Gewinn an Effizienz und eine Verminderung der Kosten für Kurierdienste resultieren. Ausserdem sind Investitionen in zwei Museen vorgesehen: in das Archivierungszentrum der Cinémathèque suisse in Penthaz und in das Landesmuseum in Zürich.

Solche Grossprojekte haben in der Regel eine lange Planungs- und Bewilligungsphase zu überdauern. Damit dem planenden Bundesamt genügend Handlungsspielraum und Flexibilität bleiben, ist es nötig, entsprechende Verpflichtungskredite frühzeitig zu bewilligen. Dies hat zur Folge, dass die Kommission für öffentliche Bauten (KöB) die Projekte in einem relativ frühen Stadium beurteilen kann. Das hat den Vorteil, dass unter Umständen ein Projekt auf seine Notwendigkeit hin geprüft werden kann, bevor Gelder in wesentlichem Umfang dafür ausgegeben werden. Es hat aber den Nachteil, dass die Kommission nicht oder noch nicht vom beabsichtigten Ausbaustandard Kenntnis nehmen kann.

Der Direktor BBL, Herr Dr. Marchand, versichert, dass sein Amt jeden Bau mittels Kennzahlen vergleichend kontrolliere und dass für Luxus keinerlei Platz vorhanden sei. Es werde auf seriöse, langlebige und ökologische Art gebaut. Die Realisierung der Bauten obliegt also einzig und allein dem BBL. Den Umfang der pro Objekt beanspruchten Gelder kann das Parlament in der jährlichen Darstellung zum Stand der Verpflichtungskredite im Rahmen des jeweiligen Voranschlages erkennen. Das Bundesamt handelt also wie ein Architekt gegenüber dem Bauherrn. Es hat eine grosse Verantwortung in Bezug auf Krediteinhaltung und Kostenkontrolle. Das Parlament hat keine Möglichkeit, direkt einzugreifen.

Die Projekte, die zu rationellem Arbeiten und zu Einsparungen im Mietbereich und bei der Zusammenarbeit innerhalb ganzer Bundesämter führen, sollen prioritär angegangen werden, da sie zu nachhaltigen Einsparungen für den Bundeshaushalt führen. Dabei geht es zunächst um ein Projekt für das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Zollikofen. Mit Mitteln im Umfang von 108 Millionen Franken soll dafür gesorgt werden, dass dem stark wachsenden Bundesamt auch in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Durch das Zusammenführen von rund 700 Mitarbeitenden sollen Betriebsabläufe optimiert und Kosten reduziert werden. Auch sollen Reserveräumlichkeiten für die Zukunft geschaffen werden. Nach der Realisierung können teure, dezentrale Mietobjekte in der Stadt aufgegeben werden. Für das Gesamtareal soll im Jahr 2009 ein Gesamtleistungswettbewerb durchgeführt werden. Für dieses Verfahren muss nach vergaberechtlichen Forderungen die Finanzierung gesichert sein. Ein Projekt liegt also erst vor, wenn der [PAGE 1857] Wettbewerb abgeschlossen ist. Der für dieses Projekt beantragte Kredit beträgt 108 Millionen Franken.

Das Bundesamt für Gesundheit soll durch eine Erweiterung am Standort in Köniz erstens die zusätzlichen Mitarbeitenden unterbringen können und zweitens oder vor allem die Möglichkeit erhalten, fünf dezentrale Mietobjekte in der Stadt aufzugeben und künftig koordiniert an einem einzigen Standort zu arbeiten. In einer ersten Etappe soll frühestens ab 2012 für 85 Millionen Franken Platz für 720 Mitarbeitende geschaffen werden. Dazu sind auch Rückbau-, Infrastruktur- und Erschliessungsarbeiten im Umfang von 13 Millionen zu leisten. Der Gesamtkredit für dieses Projekt beträgt demnach 98 Millionen Franken.

Das Schweizer Filmarchiv, die Cinémathèque suisse in Penthaz nahe bei Lausanne, braucht dringend mehr Raum. Die Dringlichkeit ist der KöB anlässlich eines Augenscheins im Rahmen der letzten Kommissionssitzung vorgeführt worden. Die Archivierung der Gegenstände aus dem schweizerischen Filmschaffen hat zweifellos nationale Bedeutung und soll qualitativ verbessert und sicherer gemacht werden. Gemäss einem Bundesratsbeschluss von 2005 soll das BBL Sofortmassnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Betrieb einleiten. Mit dem hier vorliegenden Projekt wird einerseits durch unterirdische Archivierungsräume mehr Platz geschaffen und anderseits durch Umnutzung bestehender Räumlichkeiten eine bessere Organisation ermöglicht. Es werden auch Erweiterungsmöglichkeiten ab 2020 eröffnet. Der für diese wirklich dringend notwendige Investition beantragte Kredit beträgt 49,5 Millionen Franken.

Beim Schweizerischen Landesmuseum in Zürich sind seit einigen Monaten Erneuerungs- und Umbauarbeiten im Gang. Gegenstand dieser Arbeiten sind, nebst dringenden Brandschutzmassnahmen, der Bahnhofflügel, die Säulenhalle und die technische Sanierung der Untergeschosse. Mit dem in dieser Botschaft beantragten Kredit über 76 Millionen Franken soll die Etappe B von Bundesseite bewilligt werden. Kanton und Stadt Zürich tragen durch wesentliche Beiträge im Umfang von 30 Millionen Franken der Standortgunst Rechnung. Auch privates Sponsoring im Umfang von 5 Millionen Franken deckt einen Anteil der Gesamtkosten von 111 Millionen Franken für die Etappe B. Mit diesen Erweiterungsbauten wird dem Landesmuseum ein schon lange gewünschter und organisatorisch sinnvoller Rundgang ermöglicht. Damit stehen dem Landesmuseum sowohl räumlich wie auch organisatorisch die aktuell notwendigen Strukturen zur Verfügung. In einem Kreditantrag für die Etappe C sollen dann später die Haustechnik, die Energie- und Sicherheitstechnik sowie die Fassaden der Restbauten angegangen werden.

Als vierter Teil des diesjährigen Kreditbegehrens steht ein Rahmenkredit von 150 Millionen Franken zur Genehmigung an. Mit diesem Rahmenkredit werden die verschiedenen bisher jährlich beantragten Sammelkredite in einer einzigen Position zusammengeführt und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Von diesem Rahmenkredit über 150 Millionen Franken werden dann Verpflichtungskredite für die zivilen Immobilien abgetreten. Es handelt sich bei diesem Betrag quasi um das Sammelbecken für verschiedenste zivile Bundesbauten im In- und Ausland. Finanziert werden damit Bau- und Unterhaltsleistungen unter 10 Millionen Franken pro Objekt, Ausstattungen, Einrichtungen, Studien und Projektierungen, aber auch teuerungsbedingte Mehrkosten bei sämtlichen Bauprojekten und Leistungen für nichtversicherbare Schäden an Grundstücken und Liegenschaften.

In diesem Rahmenkredit eingeschlossen sind die Kosten für den Erwerb einer Dienstwohnung für den Militärattaché in Paris in der Höhe von 4,2 Millionen Franken. Die KöB hat zu diesem Einzelobjekt bezüglich Notwendigkeit und Umfang Fragen an das VBS gestellt. Die KöB ist der Meinung, dass dieser Objektkredit erst freigegeben werden soll, wenn diese Fragen zur Zufriedenheit beantwortet sind. Es geht dabei um Fragen wie: Gäbe es alternative, billigere Standorte in Paris? Ist ein Gegenwert vorhanden? Ist der Kauf nötig? Die KöB wird sich an ihrer ersten Sitzung im Jahr 2009 nochmals mit diesem Objekt befassen. Bis dann ist ein allfälliger Kauf der Wohnung sistiert, obwohl er im Gesamtkredit der hier zu bewilligenden 150 Millionen Franken enthalten ist. Die aktuelle Situation sieht bei diesem Objekt wie folgt aus: Der abgeschlossene Vertrag über ein Vorkaufsrecht der Eidgenossenschaft konnte bis nach der nächsten Kommissionssitzung verlängert werden. Bei Nichtrealisierung des Kaufs wird die Verkäuferschaft dann aber schnell anderweitig verkaufen.

Durch die Einführung des neuen Rechnungsmodells (NRM) werden die bisher einzeln beantragten Sammelkredite zusammengefasst und dem Parlament unterbreitet. Über die Verwendung werden die eidgenössischen Räte im Rahmen der Staatsrechnung jeweils im Detail orientiert. Der Gesamtumfang der Kredite für die zivile Baubotschaft 2008 beträgt 481,5 Millionen Franken.

Die KöB hat die Projekte anlässlich ihrer Sitzung vom 3./4. November 2008 gut dokumentiert beraten und die Vorlage mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen, dies allerdings mit einem Vorbehalt zum Objekt Wohnungskauf in Paris. Sie schliesst sich also dem Ständerat an, der den Krediten ohne Gegenstimme zugestimmt hat.