Schneider-Ammann Johann N. · Nationalrat · 2008-12-16
Schneider-Ammann Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-16
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion hat die vor Ihnen liegende parlamentarische Initiative schon im Sommer eingereicht. Sie tat dies aus folgenden Gründen: Die Abkühlung der Wirtschaft sowie die Finanzkrise deuteten darauf hin, dass auch die Schweiz in nächster Zukunft mit einer Abkühlung ihrer Konjunktur rechnen musste. Nicht von ungefähr wurden die konjunkturellen Aussichten von den verschiedensten Akteuren, ob Seco, KOF, BAK oder Nationalbank, laufend nach unten korrigiert. Heute ist eine Rezession nicht ausgeschlossen, sogar wahrscheinlich, obwohl viele vor dem Aussprechen dieses Wortes immer noch zurückscheuen. Ferner war bis zum Herbst dieses Jahres die Inflationsrate überdurchschnittlich hoch, was sich glücklicherweise in den letzten Wochen aufgrund des Preiszerfalls beim Öl etwas entschärft hat.
Auf der Steuerseite ist es bekanntlich so, dass die Einkommenssteuertarife in der Schweiz progressiv ausgestaltet sind. Wer mehr verdient, der zahlt prozentual mehr Steuern. Dieses System ermöglicht die Besteuerung der natürlichen Personen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, was wir hier weder bestreiten noch hinterfragen noch ändern wollen. Mit Blick auf die Teuerung stellt das progressive System allerdings ein Problem dar. Wird durch den Arbeitgeber ein Teuerungsausgleich gewährt, verdienen die Steuerzahler zwar mehr, zumindest nominal, der Wert ihres Lohnes bleibt aber derselbe, da Teuerung und Löhne im gleichen Masse steigen. Man kann sich also nach wie vor gleich viel leisten. Durch den progressiven Steuersatz aber muss der Bürger mehr Steuern bezahlen, weil der Steuersatz prozentual an das Einkommen gekoppelt ist. Und genau hier will die FDP ansetzen.
Es trifft zwar zu, dass unser Steuerrecht einen periodischen Ausgleich dieses als kalte Progression bezeichneten Problems vorsieht, doch kommt dieser Ausgleich erst zum Tragen, wenn die Inflation ein kumuliertes Niveau von 7 Prozent erreicht hat. Erst dann erhält der Bürger die Steuergelder zurück, die er aufgrund der kalten Progression zu viel bezahlt hat. Das war vielleicht zu den Zeiten in Ordnung und verständlich, in denen die Steuertarife mühsam von Hand nachgetragen werden mussten. Mit den heutigen Möglichkeiten der EDV-mässigen Abwicklung greift dieses Argument jedoch nicht mehr.
Die Zielsetzung ist klar: Wir wollen mit dem jährlichen Ausgleich im gleichen Takt fahren wie die wirtschaftliche Entwicklung. So, wie die Firmen in aller Regel die Teuerung im Lohn kompensieren, so soll der Staat und sollen vor allem die Kantone mit dem sofortigen Ausgleich der kalten Progression dafür sorgen, dass die Kaufkraft ihrer Bürger nicht unnötig geschmälert wird. Stellen Sie sich vor, die Unternehmen würden ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Teuerung erst ausgleichen, wenn diese ein Ausmass von 7 Prozent erreicht hat. Ein lauter und hörbarer Aufschrei der Gewerkschaften wäre gewiss und erfolgte zu Recht. Deshalb verlangen wir im Sinne der Gerechtigkeit den jährlichen Ausgleich der kalten Progression.
Das anvisierte Ziel eines Ausgleichs, wir haben es von den Kommissionssprechern gehört, wird eigentlich nicht bestritten. Zu diskutieren gaben allerdings das Wann und das Wie. Der Ständerat wollte bei der Frage nach dem Wie nicht vorgreifen und hat nur einen schnelleren Ausgleich gefordert. Ich habe es bereits gesagt: Nur ein jährlicher Ausgleich kann es bringen, der Gleichtakt mit der wirtschaftlichen Entwicklung und dem unternehmerischen Handeln. Was die Frage nach dem Wann betrifft, so war für die FDP-Fraktion klar, dass es sehr schnell gehen muss, sonst wird der richtige Zeitpunkt verpasst. Deshalb ist ein Ausgleich per 1. Januar 2009 zu fordern.
Leider machte uns die WAK des Ständerates einen Strich durch die Rechnung, indem sie der parlamentarischen Initiative keine Folge gab. In Kenntnis dieses Fakts muss es nun darum gehen, den Ausgleich zumindest per 1. Januar 2010 sicherzustellen. Aus diesem Grund hat Ihre Kommission eine ergänzende Motion formuliert und angenommen, die dieses Datum klar festhält.
Das Bedürfnis nach einer Massnahme und die Wirksamkeit einer solchen werden nicht infrage gestellt. Es geht um rund 600 Millionen Franken, die zurück in die Taschen der Steuerzahler fliessen, wobei vor allem der Mittelstand profitiert. Der Bundesrat hat darüber hinaus vor zwei Wochen entschieden, dass die kalte Progression bei der direkten Bundessteuer ab 2010 rascher ausgeglichen werden soll. Zudem soll für das Steuerjahr 2010 die bis Ende 2008 aufgelaufene Teuerung vorzeitig ausgeglichen werden. Der Bundesrat hat das EFD damit beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Wirtschaftsdachverbänden eine entsprechende Anhörung durchzuführen und danach dem Parlament eine Botschaft vorzulegen. Der Bundesrat beantragt aber die Ablehnung der Motion der WAK unseres Rates, da dem Entscheid für einen neuen Anpassungsmechanismus nicht vorgegriffen werden soll. Auch wenn die Haltung des Bundesrates aus seiner Sicht nicht unverständlich ist, beantrage ich Ihnen Zustimmung zu den beiden vorliegenden Vorstössen. Die Formulierung "in schnellerem Rhythmus" ist zu vage. Hier gilt es konkrete Vorgaben zu machen. Dass eine Umsetzung per 1. Januar 2009 nicht mehr möglich ist, müssen wir in Kauf nehmen; wir unterstützen deshalb eine Umsetzung per 1. Januar 2010.
Ich habe von rund 600 Millionen Franken gesprochen, die zurück in den Wirtschaftskreislauf fliessen. In diesen nicht [PAGE 1864] ganz einfachen Zeiten ertönen von allen Seiten Rufe nach Konjunkturprogrammen, konjunkturstützenden Massnahmen usw. Sie wissen es: Die FDP steht nicht zuvorderst, wenn es darum geht, solche Programme zu beschliessen. Es kommt rasch Misstrauen auf, und Argwohn macht sich breit, wenn es um dirigistische Elemente geht, vor allem weil die beschlossenen Massnahmen erst dann zu greifen beginnen, wenn die konjunkturelle Situation sich wieder gebessert hat. Aber beim Ausgleich der kalten Progression kann dieses Unbehagen nicht aufkommen, denn der positive Effekt greift unmittelbar nach dem Inkrafttreten, und das dirigistische Element fehlt, da es dem Konsumenten anheimgestellt ist, was er mit dem Geld anfängt, das er vom Staat zurückerhält: Er kann es ausgeben, auf die hohe Kante legen, anlegen und vieles andere mehr.
Ein letzter Hinweis: Den vorhin angesprochenen 600 Millionen Franken ist auch ein Multiplikatoreffekt eigen. Damit wird das Volumen dieses Programms grösser als jenes des Konjunkturprogramms von 1997, ohne dass es unerwünschte Nebeneffekte wie Strukturerhaltung, Verschuldung des Staates und anderes mehr mit sich bringt.
Setzen wir also ein Zeichen, jetzt und heute, geben wir dem Bürger das Geld zurück, das ihm gehört, und entlasten wir damit den gebeutelten Mittelstand. 40 Prozent der Erleichterungen betreffen die Einkommensklassen unter 100 000 Franken, weitere 45 Prozent diejenigen zwischen 100 000 und 200 000 Franken. Für die hohen Einkommen hat der Ausgleich der kalten Progression kaum einen Effekt. Wir präjudizieren, verhindern oder verzögern damit nichts, auch nicht die immer wieder als Gegenargument angeführte Reform der Familienbesteuerung. Es ist ein Sowohl-als-auch ohne tiefgreifende Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Dieser wird erst noch besser planbar als bisher mit dem Damoklesschwert der irgendwann auszugleichenden siebenprozentigen Teuerung.
Ich bitte Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und die Motion Ihrer Kommission anzunehmen.