AB 92126
von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-17
Wortprotokoll
Der FinöV-Fonds ist der Spezialfinanzierungstopf, aus dem die grossen Infrastrukturprojekte im öffentlichen Verkehr finanziert werden, was in Artikel 2 ZEBG klar definiert wird. Der FinöV-Fonds wird durch die LSVA, die Mehrwertsteuer und einen Anteil der Mineralölsteuer finanziert. So fliessen jährlich 1,4 Milliarden Franken in den FinöV-Fonds. Das FinöV-Fonds-System funktioniert. Dass es funktioniert, hängt aber von seiner Liquidität ab, weshalb der Bund noch rückzahlbare Bevorschussungen leistet, welche zu verzinsen sind. Dank diesen Bevorschussungen können die Projekte schneller mit den im Fonds verfügbaren Mitteln realisiert werden.
Gerade weil die Neat Mehrkosten verursacht hat und die finanziellen Mittel aus dem Fonds nicht ausreichen, wird für ZEB 1 in Artikel 4 definiert, was mit den 5,2 Milliarden Franken aus dem FinöV-Fonds finanziert werden soll bzw. kann. Alles, was nicht finanzierbar ist, soll in der Folgebotschaft, ZEB 2, aufgezeigt werden. Mit ZEB 2 muss dann auch die Finanzierung der Angebotserweiterungen aufgezeigt werden. Die Finanzierung von ZEB 1 ist nach Aussagen des Direktors des Bundesamtes für Verkehr, Max Friedli, gesichert. Der Fonds läuft, er hat Einnahmen.
Mit Artikel 12 will der Bundesrat dem FinöV-Fonds bedingt rückzahlbare Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge zur Verfügung stellen. Die SVP ist klar der Meinung, dass die Bevorschussungen des Bundes zu verzinsen sind und folglich auch zurückbezahlt werden müssen. Mit dem vorgeschlagenen Artikel 12 wird keine Transparenz geschaffen, wenn für die Massnahmen nach Artikel 4 zusätzliche Erträge aus der Mineralölsteuer verwendet werden sollen. ZEB 1 soll und wird, wie in Artikel 12 Absatz 1 vom Bundesrat definiert wird, aus dem FinöV-Fonds finanziert werden und nicht auch noch über zusätzliche Erträge aus der Mineralölsteuer.
Mit Absatz 3 von Artikel 12 nach der Fassung des Ständerates wird die Möglichkeit eingeräumt, dass Vorfinanzierungen durch Kantone oder Dritte möglich sind. Solche Massnahmen sind sinnvoll und dienen der Sache, wenn das Bedürfnis wirklich gross ist und die Wirtschaftlichkeit und das Interesse an einer solchen Investition gegeben sind.
Ich bitte Sie nun im Namen der SVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Föhn zu unterstützen, um damit Transparenz zu schaffen und auch die Verzinsung der Darlehen klar zu regeln. Es darf doch einfach nicht sein, dass - dies die heutige Formulierung - einfach von bedingt rückzahlbaren Darlehen gesprochen wird.