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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2008-12-17

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-12-17

Wortprotokoll

Im Namen der grünen Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, auf beide Vorlagen nicht einzutreten. Nach reiflicher Überlegung sind wir zum Schluss gekommen, dass wir diese Sonderbotschaft aus denselben Gründen ablehnen, aus denen wir auch die Motion ablehnten, die zu dieser Sonderbotschaft führte. Für uns gibt es heute keinen Grund, warum wir unsere Haltung in dieser Frage ändern sollten. Dass wir mit unserem Minderheitsantrag nicht völlig quer liegen, hat ja auch der Kommissionssprecher französischer Sprache zugegeben.

Kantone, welche von Unwettern stark betroffen sind, Unwetterschäden erleiden und deshalb in eine schwierige Situation geraten, können immer auf die Solidarität der Grünen zählen. Deshalb haben wir uns auch in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt, dass der Bund genügend Mittel für die Gefahrenprävention zur Verfügung stellt. In unserer Politik steht die Schadenverminderung vor der Schadenbehebung. Daher haben wir uns auch immer vehement gegen die Sparabsichten beim Hochwasserschutz und bei der Gefahrenprävention gewendet, gegen den Willen der bürgerlichen Mehrheit hier im Parlament. Die Grünen sind aber bei den Unwetterschäden 2005 gegen eine Sonderlösung für den Kanton Obwalden. Der Bundesrat selber hat im Zusammenhang mit den Unwetterschäden 2005 keine Sonderbotschaft erlassen. Der Bundesrat selber sah keinen Grund dafür, beim Kanton Obwalden eine Notlage festzustellen. Die Mehrheit des Parlamentes hat aber den Bundesrat mit einer Motion verpflichtet, eine Sonderbotschaft auszuarbeiten. Wir Grünen haben bereits diese Motion bekämpft.

Hauptgrund für unsere Ablehnung sind die grosszügigen Leistungen, welche der Bund dem Kanton Obwalden bereits ausgerichtet hat. Der Bund hat bei den Abgeltungen den gesetzlichen Spielraum voll ausgenutzt und dem Kanton Obwalden das Maximum zugeteilt. Wenn wir nun heute noch zusätzlich Gelder sprechen, dann schaffen wir für die Zukunft einen Präzedenzfall. Bei den nächsten Unwetterschäden wird wieder ein Kanton kommen und für sich eine Sonderbotschaft und einen Sonderkredit verlangen. Weil Unwetterschäden wegen des Klimawandels in Zukunft zunehmen werden, werden sich solche Anliegen häufen. Jedes Mal wird das Parlament wieder vor der Tatsache stehen, dass ein Kanton vorgibt, in einer Notlage zu sein, und wir müssen aus Gründen der Gleichbehandlung Sonderbotschaft um Sonderbotschaft beschliessen.

Wir Grünen streben lieber einen Sondereffort und einen Sonderkredit an, um Unwetterschäden zu verhindern. Gerade unser Alpen- und Berggebiet ist vom Klimawandel besonders stark betroffen. Hier werden die grössten Schäden eintreten. Wir brauchen daher dringend eine griffige Klimapolitik, wir brauchen dringend eine CO2-Abgabe, die auch einen echten Lenkungseffekt hat. Hier müssen wir zusätzliche Millionen investieren. Hier setzen wir Grünen die Priorität.

Wir Grünen sind nicht prinzipiell gegen ausserordentliche Bundeshilfen für Kantone, die in Notlagen sind. Aber im Fall des Kantons Obwalden scheinen sie uns umso weniger angebracht, als sich der Kanton mit der Wahl seines Steuersystems gegenüber seinen Nachbarkantonen alles andere als solidarisch gezeigt hat. Ausserordentliche Bundeshilfen an Kantone sind in unseren Augen höchstens dann zulässig, wenn sich diese solidarisch mit dem Rest der Schweiz verhalten. Da der Bund seinen gesetzlichen Spielraum völlig ausgeschöpft hat und dem Kanton Obwalden stark unter die Arme gegriffen hat, finden wir es heute nicht gerechtfertigt, einen Sonderkredit zu sprechen.

Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsminderheit, nicht auf die Vorlagen einzutreten.