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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-17

Wortprotokoll

Frau Teuscher hat es richtig gesagt: Der Bundesrat war zunächst anderer Meinung und wollte von einer Sonderbotschaft absehen, aber Sie haben uns gemeinsam mit dem Ständerat mit einer Motion dazu verpflichtet.

Wir sind dieser Verpflichtung nachgekommen. Wir haben uns dabei nach der Regelung vor dem NFA gerichtet, eine Regelung, die wir stets eingehalten haben. Danach liegt die Schmerzgrenze für einen finanzschwachen Kanton bei 900 Franken pro Einwohner. Deswegen fällt der Kanton Obwalden darunter, wohingegen die beiden anderen Kantone, Nidwalden und Uri, nicht darunterfallen.

Deswegen bitten wir Sie, bei diesem einen und letzten Fall aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des NFA unserem Antrag zuzustimmen.

[VS]