Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02

Wortprotokoll

Es tut mir leid, Sie werden mir heute Morgen noch mehr zuhören müssen, aber ich habe die Traktandenliste nicht gemacht.

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung verfolgt im Wesentlichen das Ziel, die Steuerstruktur für alle anderen Tabakwaren als Zigaretten, also z. B. für Zigarren, Zigarillos und Schnitttabak, vereinfacht und europakompatibel auszugestalten. Die Steuerstruktur für Zigaretten haben wir 1996 mit dem Tabaksteuergesetz vereinfacht. Seither wurden die Steuersätze in verschiedenen Schritten erhöht. Die Erhöhungen hatten einerseits Präventionscharakter, andererseits waren es Anpassungen an die Teuerung. Die Steuerstruktur für die übrigen Tabakwaren hingegen ist nach wie vor kompliziert, und die Steuer liegt deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Tarife in der EU. Die Nettoeinnahmen aus der Tabaksteuer betragen rund 2,1 Milliarden Franken und gehen an die AHV. Der Anteil der Zigaretten betrug im Jahr 2005 rund 2 Milliarden Franken, jener der anderen Kategorien lediglich 6,3 Millionen Franken. Die Steuer für das Zigarettenpapier ergibt rund 9,7 Millionen Franken. Da diese Revision in erster Linie nicht bei den Zigaretten, sondern bei den anderen Kategorien ansetzt, ist klar, dass es sich hier nicht um eine Änderung von grosser finanzieller Bedeutung handelt. Es geht vielmehr darum, die Nichtzigaretten aus Präventionsgründen näher an das Besteuerungsniveau der Zigaretten zu führen und vor allem die Steuerstruktur zugunsten der Wirtschaft zu vereinfachen. Die Anpassungen sehen im Einzelnen wie folgt aus:

1. Das Zigarettenpapier soll steuerlich nicht mehr belastet werden. Das führt zu einem Steuerausfall von rund 10 Millionen Franken.

2. Die Steuer auf Zigarren und Zigarillos soll leicht, diejenige auf Feinschnitttabak markant erhöht werden. Damit will man das Ausweichen auf selbstgedrehte Zigaretten eindämmen. Das ist ein Präventionselement. Die Summe der zusätzlichen Steuereinnahmen beträgt rund 10 bis 20 Millionen Franken.

3. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, die Steuertarife für Zigaretten in moderaten Schritten über mehrere Jahre hinweg um maximal 80 Prozent im Vergleich zu den Steuertarifen von 2003, diejenigen für die anderen Kategorien um maximal 300 Prozent zu erhöhen. Damit kommen diese Tarife etwas näher an das EU-Niveau heran. Das Referenzdatum für Nichtzigaretten ist nicht wie bei den Zigaretten das Jahr 2003, sondern wird vom Bundesrat festgelegt.

4. Die Steuerstruktur soll zugunsten der Wirtschaft vereinfacht werden. Insbesondere soll ein sogenanntes Steuerlager eingeführt werden; das vereinfacht die Administration und ermöglicht die Endkommissionierung von Exportprodukten in der Schweiz.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, in der Detailberatung dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen - abgesehen von einer Ausnahme, auf die ich nachher noch zurückkommen werde. Der Nationalrat hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 99 zu 69 Stimmen zugestimmt.