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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-03

Wortprotokoll

Ich möchte nicht verkehrs-, sondern rechtspolitisch argumentieren. Herr Bundesrat, ich bin der Auffassung, dass Ihr Entwurf, der Entwurf des Bundesrates, den die Minderheit wiederaufnimmt, mit der Verfassung nicht übereinstimmt. Wenn die Umsetzung eines Staatsvertrages den Erlass eines Bundesgesetzes nach sich zieht - ich kann mir nichts anderes vorstellen, als dass man den Staatsvertrag, den man in Brüssel abschliesst, dann umsetzen muss - und wir so vorgehen, wie es die Mehrheit vorsieht, kommt gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung normalerweise das fakultative Staatsvertragsreferendum zur Anwendung. Wenn wir hingehen und dem Bundesrat eigentlich Carte blanche zum Verhandeln, Abschliessen und Umsetzen geben, dann kommt es überhaupt nicht mehr zur Anwendung.

Ich muss zur Verteidigung des ersten Ständeratsbeschlusses noch sagen, dass gemäss Artikel 141a Absatz 1 der Bundesverfassung die Möglichkeit bestanden hätte, nicht nur den Staatsvertrag dem Parlament vorzulegen, sondern dies gleichzeitig mit der Umsetzung zu tun; das ist die sogenannte Paketlösung, und das ist in der Verfassung ausdrücklich vorgesehen. Damit kann man logischerweise das fakultative Referendum zweimal verhindern.

Wenn man den Entwurf des Bundesrates mit Blick auf die Verfassung unter die Lupe nimmt, muss man natürlich auch den Antrag der Mehrheit, also das, was wir jetzt vorschlagen, unter die Lupe nehmen. Es gehört ja zum Ständerat als Chambre de Réflexion, diese Dinge etwas anzuschauen. Ich muss zugeben, dass der Antrag der Mehrheit, wie man sieht, wenn man ihn anschaut, natürlich auch seine Nachteile hat. Man müsste nämlich sagen, dass eigentlich das Parlament und dann eben auch das Volk - denn es befindet via Referendum über den Parlamentsbeschluss - den Grundsatzbeschluss müssten fassen können, um dann die konkrete Umsetzung, die er nach sich zieht, dem Bundesrat zu überlassen. Man muss sich das einmal vorstellen: Der Bundesrat geht nach Brüssel, macht einen Staatsvertrag, kann diesen gemäss Mehrheit ohne Genehmigung durch die Bundesversammlung abschliessen, und dann scheitert die Umsetzung. Dann haben wir auch ein staatspolitisches Problem im Haus, nicht nur ein rechtspolitisches Problem. Wenn man von der Verfassung ausginge, bestünde die richtige Lösung darin, Herr Bundesrat, dass man betreffend den Grundsatzbeschluss zu einem Staatsvertrag kommt, der vom Parlament genehmigt werden muss, und die Umsetzung dann in die Verordnung nimmt. So wäre es eigentlich richtig; wir haben diesen Vorschlag in der Kommission aber nicht diskutiert. Das wäre die beste Lösung gewesen.

Sie haben vorhin, bei der letzten Diskussion, ja gesagt, wir müssten mit dieser Vorlage vorwärtsmachen. In der jetzigen Situation, wenn das Parlament und das Volk mitbestimmen können - das Volk befindet über das Referendum über den Parlamentsbeschluss -, gibt es keine andere Lösung, als eben der Mehrheit zuzustimmen. Sonst haben wir, das muss ich sagen, die Verfassung mindestens geritzt.