Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-04

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, zuerst noch kurz den Unterschied zwischen dem Antrag der Minderheit und dem Einzelantrag Burkhalter aufzuzeigen. Vielleicht ist jetzt etwas Verwirrung entstanden, oder etwas ist ins Rutschen geraten, weil einzelne Mitglieder der Minderheit gesagt haben, sie würden den Einzelantrag Burkhalter unterstützen.

Ich halte noch einmal fest, was der Antrag der Minderheit beinhaltet: Die Minderheit möchte beim heute geltenden Recht bleiben, das heisst, im Patentgesetz wird weiterhin weder die nationale noch die europäische noch die internationale Erschöpfung festgehalten, man bleibt also bei der Rechtsprechung, wie sie vom Bundesgericht 1999 festgehalten wurde. Damals hat das Bundesgericht festgehalten, dass im Patentgesetz diesbezüglich eben eine Lücke besteht und dass diese interpretiert werden müsse. Das Bundesgericht hat diese Lücke als nationale Erschöpfung interpretiert. Weiter möchte die Minderheit, dass dort, wo ein Patent für die funktionelle Beschaffenheit eines Produkts von untergeordneter Bedeutung ist, Parallelimporte zugelassen sind. Die Minderheit bezieht sich auf den Nationalrat, der hier darauf hingewiesen hat, dass mit einer Motion ein zweiter Schritt folgen soll. Diese wurde im Nationalrat von Frau Markwalder deponiert; in unserem Rat wurde eine gleichlautende Motion von Herrn Kollege Gutzwiller deponiert. Diese Motion verlangt vom Bundesrat Verhandlungen mit der EU, um diese Frage im Rahmen eines bilateralen Vertrags zu regeln. Ich habe schon gesagt, dass der Bundesrat zu dieser Motion noch nicht Stellung genommen hat. Das ist der Inhalt des Minderheitsantrages.

Ich komme nun zum Inhalt des Einzelantrages. Herr Burkhalter möchte den ursprünglichen Antrag des Bundesrates aufnehmen, jedoch mit einer Ausnahme: Alles, was Artikel 14 Absatz 2 des Heilmittelgesetzes betrifft, will er nicht mehr regeln, denn das ist nicht mehr Bestandteil und Gegenstand der Differenzbereinigung, weil es dort eben gar keine Differenz mehr gibt. So viel zur Ausgangslage.

Ich antworte noch kurz auf Argumente, die noch einmal ausgeführt wurden. Es wurde mehrfach erwähnt, dass der Patentschutz für unser Land, für unsere Wirtschaft, für unsere Volkswirtschaft von allergrösster Bedeutung sei. Ich möchte einfach festhalten, dass das auch die Meinung der Kommissionsmehrheit ist. Der Patentschutz ist ein wichtiges Instrument für unsere Volkswirtschaft; es ist ein sinnvolles Instrument. Nur: Es geht bei dem, worüber wir heute diskutieren, nicht um den Patentschutz. Es geht auch nicht um eine Einschränkung des Patentschutzes. Vielmehr geht es bei dieser Regelung ausschliesslich um den Handel mit patentierten Produkten. Beim Patentschutz war nie vorgesehen, dass er verwendet oder eben missbraucht werden kann, um [PAGE 876] Handelsbarrieren zu rechtfertigen. Der Patentschutz ist vielmehr ein Kopierschutz und damit ein sinnvolles Instrument für die Innovation.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit wurde jetzt mehrfach kritisiert. Kritisiert wurde die regionale Erschöpfung. Ich habe andererseits gehört - es gab ja auch solche Stimmen, Kollegin Fetz hat es gesagt -, dass man die internationale Erschöpfung wolle. Dem hat man dann aber gegenübergestellt, dass weltweit keine grosse Volkswirtschaft die internationale Erschöpfung kenne. Deshalb hat sich die Kommissionsmehrheit für die regionale Erschöpfung ausgesprochen, weil diese bekannt ist; sie wird ja von der EU seit Jahren angewendet. Ich glaube, dass man nicht die eine Lösung kritisieren kann und die andere dann auch.

Weiter muss ich bezüglich der europäischen Erschöpfung sagen - es wurde der Punkt der Rechtssicherheit angesprochen -: Ohne die ganzen Abhandlungen zu den völkerrechtlichen Fragen noch einmal vorzutragen, Sie können sie nachlesen, möchte ich zumindest noch einmal festgehalten haben, dass alle angefragten Völkerrechtsexperten das Risiko für gering und es unter Berücksichtigung allfälliger Folgen für tragbar halten. Schliesslich kommt das Bundesamt für Justiz, das war für unsere Kommission auch wichtig, in seinem Gutachten zum Schluss, dass eine politische Entscheidung für die regionale Erschöpfung rechtlich vertretbar sei und dass unter Abwägung aller involvierten Verfassungspositionen verfassungsrechtlich keine Hindernisse bestünden. Es ist doch auch wichtig, dass das noch einmal gesagt ist. Bezüglich der Rechtssicherheit ist auch zu sagen, dass die Kommissionsmehrheit davon ausgeht, dass mit der europäischen Erschöpfung tatsächlich Rechtssicherheit für die Wirtschaft besteht. Umgekehrt würde die Missbrauchsregelung, die der Bundesrat bei den Patenten für Bestandteile von untergeordneter Bedeutung vorschlägt, natürlich Rechtsunsicherheit mit sich bringen, da weiterhin die Frage bestünde, wann ein Bestandteil von untergeordneter Bedeutung sei. Die Kommissionsmehrheit befürchtet, dass man diese Fragen dann jahrelang vor Gericht wälzen müsste. Das würde die Wirtschaft, die eben importieren und deshalb Klarheit und Rechtssicherheit haben will, in eine schlechte Ausgangslage bringen.

Ein zweiter Punkt wurde beim Antrag der Mehrheit kritisiert: die Ausnahme für Produkte, deren Preise staatlich festgelegt sind. Ich muss Ihnen sagen: Unsere Kommission hat sich die andere Fassung, die vorsieht, dass wir eben diese Ausnahme nicht machen, ebenfalls angeschaut. Da hat man dann aber gesagt, das gehe nicht, weil das staatlich festgesetzte Preise, eben staatliche Regulierungen seien und es hier nicht um den Preiswettbewerb gehe. Das wäre dann ein Wettbewerb der Regulierungen, und das würde dem marktwirtschaftlichen Prinzip widersprechen. Deshalb hat sich die Kommissionsmehrheit dann gegen einen solchen Wettbewerb der staatlichen Regulierungen ausgesprochen. Man hat gesagt, das nehme man aus, auch wenn das jetzt in einer sehr umfassenden Art und Weise getan wurde; ich habe das bereits ausgeführt.

Zum Schluss komme ich noch zur Frage der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Studien. Es gibt wirklich unzählige Studien zu diesem Geschäft, ich kann das durchaus bestätigen. Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal die Fakten in Erinnerung rufen: Wir kennen ja seit Anfang dieses Jahres die Zulassung von Parallelimporten im Bereich der landwirtschaftlichen Produkte. Dort kann man eins zu eins sehen, welches der Effekt ist, wenn Parallelimporte zugelassen sind: Erstens sind die Preise bereits vor Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzgebung ins Rutschen geraten, weil man davon ausging, dass man die Differenzen zwischen den ausländischen Preisen und den Preisen für importierte Produkte im Inland auflösen oder zumindest verkleinern muss, wenn sie zu hoch sind. Zweitens konnten seit Inkrafttreten des revidierten Landwirtschaftsgesetzes, also seit der Zulassung von Parallelimporten im Agrarbereich, beträchtliche Preisreduktionen festgestellt werden. Das ist einfach eine Tatsache, auch wenn es in einem geringen Bereich ist - wir haben ja auch nur diesen Bereich ausgenommen. Fakt ist aber, dass diese Zulassung von Parallelimporten in der Schweiz zu beträchtlichen Preissenkungen für importierte Produkte geführt hat.

Trotzdem - ich glaube, das darf ich auch aus der Sicht der Kommissionsmehrheit sagen - sind die Ausführungen von Herrn Kollege Schweiger, der sagt, dass Parallelimporte allein so grosse Entlastungen nicht herbeiführen können, tatsächlich berechtigt. Meines Erachtens ist auch die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass die Zulassung von Parallelimporten für patentierte Güter allein nicht genügt. Wir sind ja daran, die Vorlage zum Cassis-de-Dijon-Prinzip zu beraten. Wir werden - sofern alles so geht, wie ich mir das vorstelle - in unserem Rat bereits in der nächsten Session die Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse beraten können. Wir müssen auch das Kartellgesetz wieder anschauen. Herr Kollege Schweiger, ich gebe Ihnen Recht: Wir haben bei den Vertikalabsprachen nicht das erreicht, was wir uns im Rahmen der Kartellgesetzrevision vorgestellt hatten. Sie wissen, dass eine Evaluation des Kartellgesetzes läuft. Unsere Kommission wird sich diese Evaluation nächstes Jahr anschauen, und ich hoffe eigentlich, dass wir dort, wo es noch notwendig ist, gemeinsam wieder Verbesserungen erreichen können. Selbstverständlich könnte hier auch der Agrarfreihandel weiter dazu beitragen, dass die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt wird.

Ich muss noch eine Aussage zum Votum von Herrn Kollege Germann machen. Er hat die Patentverwertungsgesellschaften erwähnt, bei denen auch Probleme mit den Geschäftsmodellen auftauchen könnten, wenn wir hier die europäische Erschöpfung zulassen. Ich muss einfach Folgendes erwähnen: Wir haben das abklären lassen, und es wurde uns vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum gesagt, dass das Regime der Erschöpfung auf die Einsitznahme dieser Patentverwertungsgesellschaften keinen Einfluss hat; ich sage es einfach, damit das klargestellt ist. Damit hätte ich jetzt noch ein paar Darlegungen aus der Sicht der Kommissionsmehrheit machen können.

Ich bitte Sie, bei der Fassung der Mehrheit zu bleiben, am Kompromiss, der sehr weit geht, festzuhalten und damit dieser Vorlage dann hoffentlich auch zum Durchbruch zu verhelfen.