Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-04
Wortprotokoll
Etwas sarkastisch ausgedrückt, gehört die Antwort des Bundesrates - jedenfalls aus meiner Sicht - in die Kategorie der politischen Kuriositäten. Warum?
Ich hatte den Bundesrat am 3. Oktober dieses Jahres gebeten, mit der Wahl des neuen Chefs der Armee so lange zuzuwarten, bis der Bericht der GPK des Nationalrates über die Fehler und Mängel rund um die Wahl des letzten Chefs der Armee vorliegt. Es lag ja auf der Hand, dass dieser Bericht mit einigen Empfehlungen aufwarten würde, wie Mängel, wie sie rund um die Ernennung von Herrn Nef offenkundig aufgetreten sind, künftig verhindert werden könnten. Der GPK-Bericht ist nun am 28. November herausgekommen, und er hat effektiv sechs solche Empfehlungen an den Bundesrat hervorgebracht. Mit Beschluss vom 19. November beantragt der Bundesrat die Ablehnung meines Postulates mit der Begründung, die Besetzung des offenen Postens müsse "möglichst rasch definitiv" vollzogen werden. Glücklicherweise hat der Bundesrat nun aber nicht vorschnell gehandelt und den neuen Departementschef, wer immer es sein wird, nicht vor vollendete Tatsachen gestellt. Offenbar hatte der Bundesrat schon Kenntnis von den besagten GPK-Empfehlungen. Jedenfalls will er die im Bericht enthaltene Empfehlung betreffend die Personensicherheitsüberprüfung annehmen: Die Personensicherheitsüberprüfung soll vor der Ernennung der besagten Person vorgenommen werden.
Ja, genau das ist es, was ich vom Bundesrat will: Er soll vor der Wahl bzw. Ernennung des neuen Chefs der Armee die Empfehlungen der GPK abwarten. Der Bundesrat handelte danach, erfüllte also de facto mein Postulat, lehnte es de jure aber ab. Das ist es, was ich eingangs als Kuriosität bezeichnet habe. Nun, mir kann es letztlich gleich sein, wie es sich de facto und de jure verhält. Entscheidend ist für mich, dass der Bundesrat die Neuwahl nicht überstürzt vorgenommen hat, sondern auch die Meinung des Parlamentes bzw. einer seiner Geschäftsprüfungskommissionen angemessen ins neue Rekrutierungsverfahren einbezieht. Ich betrachte deshalb mein Postulat als erfüllt und kann es ad acta legen lassen. Zwar hatte ich in zeitlicher Hinsicht noch angeregt, der GPK-Bericht solle auch noch von den zuständigen Parlamentskommissionen behandelt werden. Dieser Behandlung bedarf es aber formell nicht, das geht aus dem Bericht der GPK hervor; es genügt die Kenntnisnahme. Als Mitglied der GPK des Ständerates habe ich den Bericht inzwischen zur Kenntnis nehmen können. [PAGE 891]
Ich komme zum Schluss: Unsere GPK-Schwesterkommission hat innert sehr kurzer Frist sehr gute Arbeit geleistet. Ihre Empfehlungen in Sachen Wahl des nächsten Chefs der Armee sind sehr zweckmässig ausgefallen. Der Bundesrat kann sie nun beherzigen und befolgen, und ich meinerseits kann das Postulat mit gutem Grund zurückziehen.