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Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-08

Wortprotokoll

Der vorliegende Bericht über die im Jahr 2007 vom Bundesrat selbstständig abgeschlossenen internationalen Verträge ist der fünfte dieser Art. Er basiert auf dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Aufgrund des bundesrätlichen Berichtes kann das Parlament prüfen, ob einzelne vom Bundesrat abgeschlossene Verträge der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedürfen. Kommt das Parlament zu [PAGE 896] diesem Schluss, so kann es mit einer Motion verlangen, dass ihm der betreffende Vertrag nachträglich im ordentlichen Genehmigungsverfahren unterbreitet wird. Ein Vertrag, der während eines solchen Verfahrens bereits in Kraft ist, wird weiter angewendet. Sollte das Parlament ihn nicht genehmigen, müsste er durch den Bundesrat auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden.

Die Darstellung dieses Berichtes entspricht derjenigen des Vorjahres: Die einzelnen Verträge sind einheitlich strukturiert dargestellt, mit einer Zusammenfassung des Inhaltes, der Darlegung der Gründe für den Abschluss, den durch die Umsetzung zu erwartenden Kosten, der gesetzlichen Grundlage für die Genehmigung sowie den Modalitäten für Inkraftsetzung und Kündigung. Der Bericht enthält wiederum ein Kapitel in Tabellenform, nach Departementen gegliedert, in dem die Vertragsänderungen aufgeführt sind, die im Laufe des Jahres 2007 erfolgt sind. Zudem wurden, einem Wunsch der APK entsprechend, die Angaben über die Kostenfolgen der jeweiligen Verträge nach Möglichkeit präzisiert.

Der diesjährige Bericht umfasst 314 Verträge und 62 Änderungen von Verträgen, für deren Abschluss der Bundesrat zuständig ist. Rund 230 Abkommen betreffen die Entwicklungszusammenarbeit und sind auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe abgeschlossen worden. Das entspricht den Grössenverhältnissen anderer Jahre. Der Löwenanteil dieser Verträge betrifft also das EDA. Unter der Führung der anderen Departemente sind 83 der 314 Abkommen abgeschlossen worden. Es taucht immer wieder die Frage auf, warum gerade für die Entwicklungszusammenarbeit so viele Abkommen abgeschlossen werden. Diese Verträge haben im Gegensatz zu Staatsverträgen eher rechtsgeschäftlichen Charakter und werden primär im Interesse der Schweiz abgeschlossen. Sie dienen dazu, einzelne Projekte abzusichern, und sie bieten der Schweiz eine Handhabe, wenn ein Partner seine Leistung nicht vertragsgemäss erbringt.

Aus Gründen der Aktualität und der Transparenz erscheinen auch schon die mit den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten Ende 2007 unterzeichneten Abkommen zur Reduktion der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union in diesem Bericht, obwohl sie erst 2008 ratifiziert worden sind. Zugunsten einer klaren Übersichtlichkeit sollten, einem Wunsch der APK folgend, im nächsten Jahr die zahlreichen Unterabkommen zu den einzelnen Kohäsionsprojekten länderweise dargestellt werden.

In der Kommission werteten wir diesen Bericht als eine gute, gesamtheitliche Übersicht, eine Buchhaltung, die sich eingespielt hat. Die Diskussionen zu einzelnen Verträgen hielten sich in Grenzen.

Der Nationalrat hat von diesem Bericht in der Herbstsession Kenntnis genommen, ohne dass Anträge gestellt worden wären. Dasselbe beantragt Ihnen die APK des Ständerates.