Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-15
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, bei dieser Position dem Nationalrat zu folgen und eine Erhöhung des Kredites um rund 9,1 Millionen Franken zu beschliessen.
Wenn wir analysieren, was der Bundesrat hier mit seiner Budgetplanung beabsichtigt, müssen wir feststellen, dass er ein langjähriges, bewährtes System im Zusammenhang mit denkmalpflegerischen Massnahmen infrage stellt. Stossend ist dabei insbesondere, dass im NFA die Denkmalpflege ausdrücklich als Verbundaufgabe definiert ist. In Bezug auf die Denkmalpflege sind die Kantone unterschiedlich betroffen. Die Zahl der Baudenkmäler, seien es profane oder kirchliche, ist bezogen auf die Einwohner in den Kantonen sehr verschieden.
Obwohl der Kanton Graubünden nicht in einer Ausnahmesituation ist, möchte ich Ihnen am Beispiel dieses Kantons zeigen, was die Massnahmen des Bundes, wie sie vom Bundesrat vorgesehen sind, zur Folge haben: Im Kanton Graubünden hatte man in den Jahren 2000 bis 2006 vom Bund jährlich 2,9 Millionen Franken für die Denkmalpflege zur Verfügung. Nach Einführung des NFA wären es noch 1,9 Millionen Franken jährlich. Wenn man den Entwurf des Bundesrates anschaut, sieht man, dass für die kommende Vierjahresperiode für diesen Kanton jedoch nur noch 1,25 Millionen Franken vorgesehen sind - sage und schreibe noch 312 500 Franken pro Jahr. Das ist rund ein Sechstel von den 1,9 Millionen Franken, die gemäss NFA fliessen müssten. Es fehlen diesem Kanton damit pro Jahr 1,6 bis 2,2 Millionen Franken, um die Aufgaben in der Denkmalpflege einigermassen bewältigen zu können. Ich sage dies einfach, damit man konkret sieht, worum es hier geht. Es gibt in diesem Kanton wichtige Baudenkmäler, auch gesamtschweizerisch gesehen, es gibt grosse Bauten - ich nenne die Klöster Disentis und Müstair oder das bischöfliche Schloss in Chur. Es geht aber auch um private Bauten, und es gibt Vorhaben der Gemeinden. Es geht um die Ortsbilderhaltung; da harren im Kanton Graubünden gegen dreissig Projekte der Verwirklichung. Ich habe damit kurz an einem konkreten Beispiel gezeigt, worum es geht. Andere Kantone sind in der gleichen Situation.
Das erste Problem, das wir orten, ist das folgende: Wegen der Zusicherungen in früheren Jahren besteht nun ein drei- bis vierjähriges Moratorium bei der Denkmalpflege. Das heisst, dass die Mittel, die jetzt im Budget gemäss Bundesrat eingestellt sind, im Wesentlichen gebraucht werden, um bereits bestehende Verpflichtungen abzubauen. Das heisst also, dass praktisch keine weiteren Mittel für die Jahre 2008 bis 2011 zur Verfügung gestellt werden. Wie erwähnt, ist die [PAGE 981] Denkmalpflege aber gemäss dem NFA eine Verbundaufgabe. Es wäre deshalb die Pflicht des Bundes, weiterhin dergestalt Beitragszahlungen zu leisten, dass diese Aufgaben auch kontinuierlich fortgesetzt werden könnten. Ein Moratorium bis ins Jahr 2011 widerspricht also ganz klar den im NFA vereinbarten Grundsätzen.
Faktisch heisst das nämlich, dass der NFA für die Denkmalpflege erst im Jahre 2012 beginnt, obwohl er rechtskonform ja auf Anfang dieses Jahres, 2008, in Kraft getreten ist. Wir haben hier also einen "time lag" von drei bis vier Jahren. Noch einmal: Der Grund dafür ist, dass die heute verfügbaren Mittel gebraucht werden, um frühere Zusicherungen oder Zahlungsrückstände zu begleichen. Diese Zahlungsrückstände hätten im Grunde genommen nach den Vorstellungen des NFA per Ende 2007 ausgeglichen werden müssen, damit der NFA ab dem 1. Januar 2008 auch für die Denkmalpflege funktioniert hätte. Hier sind wir eindeutig nicht rechtskonform.
Das zweite Problem - das ist nun etwas, das mit der vorhergehenden Diskussion zusammenhängt - ist folgendes: Das BAK hat in den letzten Jahren jährlich Budgettransfers in der Grössenordnung von 10 Millionen Franken von der Denkmalpflege in die Filmförderung vorgenommen. Diese Transfers widersprechen auch dem NFA. Ich habe diese Problematik der Denkmalpflege in der WBK thematisiert: Das BAK hat dort einen Bericht abgegeben und uns gesagt, dass bis Mitte dieses Jahres von den Kantonen Gesuche für 389 Objekte mit einem Betrag von 72 Millionen Franken eingegangen seien. Die WBK hat, wie auch ich persönlich, diese Situation als sehr gravierend bezeichnet, weil wir hier effektiv eine wichtige Aufgabe vernachlässigen. Eine bedeutsame Verbundaufgabe wird einfach während drei, vier Jahren nicht erfüllt.
Das ist nach meinem Dafürhalten rechtlich sehr problematisch. Es geht hier um eine ganz wichtige Sache, es geht um die Erhaltung wertvoller Kulturgüter. Wenn wir nun einfach ein Moratorium zulassen, dann werden wichtige Kulturgüter irreversible Schäden erleiden, weil sie nicht rechtzeitig renoviert werden. Oder wenn sie nicht rechtzeitig renoviert werden - das wissen alle, welche mit Bauen zu tun haben -, dann werden eine spätere Renovation oder werterhaltende Massnahmen entsprechend teurer. Wir sparen hier also nicht, sondern wir schieben eine Aufgabe hinaus, die später kommen und dann teurer werden wird, als wenn wir das kontinuierlich gemacht hätten.
Dann ein aktueller Bezug aus meiner Sicht: Man spricht ja auch von Konjunkturmassnahmen im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Entwicklung. Ich denke, mit diesen 9,1 Millionen Franken machen wir auch - in einem kleinen Bereich, aber immerhin - etwas Konjunkturförderung, und zwar sinnvolle, weil diese Projekte dezentral sind. Sie dienen sehr vielen Gewerbetreibenden, weil diese Projekte oftmals Arbeiten von entsprechenden Handwerkern erfordern.
Ich bitte Sie deshalb, stimmen Sie meinem Einzelantrag zu, diesen Kredit zu erhöhen, damit der Bund seinen rechtlichen Pflichten einigermassen nachkommen kann.