Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-02
Wortprotokoll
Die Minderheit II verlangt im Unterschied zur Mehrheit zwingend die Vertretung der vier Sprachregionen im Stiftungsrat. Der Bundesrat wählt gemäss Antrag der Mehrheit den Präsidenten und die Mitglieder des Stiftungsrates, ist aber nicht verpflichtet, die Sprachregionen dementsprechend zu berücksichtigen. Ich bin überzeugt, dass der Stiftungsrat seinen Auftrag nur erfüllen kann, wenn jede Sprachregion ihre Vertretung hat.
Stellen Sie sich vor, die welsche Schweiz wäre im Stiftungsrat nicht vertreten. Sehr rasch würde dies bemängelt, und die Stiftung hätte es schwer, ihre Aufgaben optimal zu erfüllen. In der Kommission gab die personelle Besetzung der Stiftung ohnehin schon viel zu reden. Das spricht dafür, dass es eine klare Regelung braucht, wie sie die Minderheit II vorsieht. In den verschiedenen Sprachregionen geeignete Personen zu finden sollte meines Erachtens kein Problem sein. Der Antrag der Minderheit II schafft klare Verhältnisse und garantiert die Vertretung der vier Sprachregionen der Schweiz.
Aus all den erwähnten Gründen empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen, welcher immerhin von elf Kommissionsmitgliedern unterstützt wird.