Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2009-03-02
Wortprotokoll
Ich nehme nur den Teil betreffend Autonomie der Pro Helvetia nochmals auf, weil dieser Punkt in dieser Revision ein sehr sensibler ist. Wir haben in der Kommission, wie Sie gehört haben, sehr ausführlich diskutiert und uns sehr bewusst dafür entschieden, auch die strategische Führung zur Pro Helvetia zu verlegen. Eine Autonomie ist nicht zu erreichen, wenn sie sich auf den operativen Bereich beschränkt, wie dies der Bundesrat und die Minderheit III (Hochreutener) wollen. Um autonom zu handeln, braucht es auch die Möglichkeit, Strategien festzulegen. Genau diese Kohärenz bewirkt eine klare Kompetenz- und Aufgabenteilung mit den kleinstmöglichen Konfliktpotenzialen.
Mit der Autonomie der Pro Helvetia wird keineswegs das Governance-Modell des Bundes untergraben. Um das zu belegen, möchte ich nur festhalten, welche Kompetenzen beim Bundesrat bleiben. Der Bundesrat ernennt die Stiftungsräte, und er kann sie auch abberufen. Die Pro Helvetia muss die strategischen Ziele vom Bundesrat genehmigen lassen. Die Pro Helvetia muss dem Bundesrat über die Erreichung der strategischen Ziele Bericht erstatten. Der Bundesrat überprüft diese Zielerreichung.
Die Kommissionsmehrheit ist dezidiert der Meinung, dass der Bundesrat über die Instrumente der personellen Führung, über die Genehmigung der Zielsetzung, über die Kontrolle und über die Wirkung in ihrer Umsetzung an zentraler Stelle Einfluss ausüben kann, der weit über den eines Nein- oder Jasagens hinausgeht. In der Kulturförderung geht es um ein Bottom-up-Prinzip und nicht um die Umsetzung einer Verwaltungsaufgabe.
Deswegen sprach sich die Kommission mit 18 zu 5 Stimmen sehr bewusst dafür aus, dass der Stiftungsrat der Pro Helvetia die strategischen Ziele festlegt.