AB 93386
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-02
Wortprotokoll
Es geht um Artikel 13 des Kulturförderungsgesetzes, wo Massnahmen gegen den Illetrismus verankert werden sollen. Niemand ist wohl gegen solche Massnahmen, die sinnvoll und wirkungsvoll sein können. Es geht hier aber um die Frage, ob diese Massnahmen ins Kulturförderungsgesetz gehören. Der Bundesrat selbst hat im Jahr 2007 in seiner Antwort auf eine Kommissionsmotion der WBK-SR (07.3283) Folgendes ausgeführt: "Die Illetrismusfrage fällt, soweit es um Nachholbildung geht, in den Bereich der Erwachsenenbildung und wird somit im Rahmen des künftigen Weiterbildungsgesetzes aufzunehmen sein. Dies wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren geschehen, denen bei der Förderung der Grundkompetenzen von Lesen, Schreiben und Rechnen eine sehr wichtige Rolle zukommt. Bis zur Verabschiedung des künftigen Weiterbildungsgesetzes verbleibt die Kompetenz zur Bekämpfung des Illetrismus seitens des Bundes beim Bundesamt für Kultur."
Es sei noch angefügt, dass der Bundesrat die Annahme der Motion 07.3283 der WBK-SR beantragt und der Ständerat die Motion angenommen hat. Der Nationalrat hat die Motion mit folgender Ergänzung hinsichtlich der Übergangszeit angenommen: "Bis zur Inkraftsetzung des Weiterbildungsgesetzes können entsprechende Massnahmen und Projekte über BBG Artikel 55 unterstützt werden."
Nun sollen wir heute, entgegen den Beschlüssen unseres Rates und ohne grosse Diskussion, einen Illetrismus-Artikel in das Kulturförderungsgesetz einfügen. Das ist ein unlogischer Schnellschuss und widerspricht sowohl dem Willen des Ständerates wie auch dem ausdrücklichen Willen unseres Rates.
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, hier den Beschlüssen beider Räte und den Ausführungen des Bundesrates in der Antwort auf die Motion zu folgen und die Frage des Illetrismus - wie vom Ständerat gefordert - zusammen mit den Kantonen abschliessend im künftigen Weiterbildungsgesetz zu regeln. Die SVP-Fraktion beantragt die Streichung von Artikel 13 KFG.