Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2009-03-03
Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-03
Wortprotokoll
Ich spreche zu beiden Absätzen in einem einzigen Votum. Unsere Fraktion unterstützt die Anträge der Mehrheit und wird diesen zustimmen. In Absatz 1 gemäss Entwurf des Bundesrates, den wir so unterstützen, wird im zweiten Satz auf weitere wichtige Rechtsgüter hingewiesen, die bei einer Regulierung der Forschung am Menschen zu beachten sind: Forschungsfreiheit und Bedeutung der Forschung für
Gesundheit und Gesellschaft. Die Forschung am Menschen liegt nicht nur im Interesse der Forscher und Forscherinnen, sondern im Interesse von uns allen.
Konkrete Handlungsanweisungen an den Gesetzgeber beim Erlass von Vorschriften zur Forschung am Menschen folgen dann in Absatz 2. Unsere Fraktion ist sehr zufrieden damit, dass diese wichtigen Grundsätze, die wir von Anfang an als unerlässlich erachtet haben, nun auch in der WBK-NR eine Mehrheit gefunden haben. Ich bitte Sie, dieser Mehrheit zuzustimmen und damit der Fassung des Ständerates zu folgen. Die vier Grundsätze sind Kernanforderungen, die bei jedem Forschungsvorhaben einzuhalten sind. Es bleibt dem Gesetzgeber aber unbenommen, für bestimmte Bereiche zusätzliche oder strengere Grundsätze festzulegen. Die Formulierung "für die Forschung mit Personen in der Biologie und der Medizin" im ersten Satz erachten wir für klarer als den Ausdruck "für die biomedizinische Forschung mit Personen". Sie entspricht dem Europäischen Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin.
Es handelt sich bei dieser Vorlage um eine Verfassungsbestimmung, welche somit einer Genehmigung durch das Volk bedarf. Gerade im Hinblick darauf ist es wichtig, dass die Grundsätze nun eine Mehrheit in unserer Kommission gefunden haben und hoffentlich heute auch hier im Rat eine Mehrheit finden werden. Sie können nämlich Ängste und Unsicherheit verhindern und das heute herrschende Recht zur Forschung am Menschen, das lückenhaft und zersplittert ist, klären.
Stimmen Sie also bitte den Anträgen der Kommission bzw. der Mehrheit zu.