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Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-03

Wortprotokoll

Herr Freysinger, Sie sagen, das alleinige Bestehen der Anti-Rassismusstrafnorm bedeute eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Aber entscheidend sind bei einer Strafnorm doch eigentlich die Verurteilungen. Bei den Verurteilungen haben Sie implizit zugegeben: Da handelt es sich beispielsweise um Fälle von Holocaustleugnern, die die betroffenen Gruppen sehr stark in ihrer Menschenwürde beeinträchtigt, geschädigt und verletzt haben. Sind Sie denn der Meinung, Herr Freysinger, in Zukunft sollten Leute, die den Holocaust leugnen, die Minderheiten arg beschimpfen und verletzen, nicht mehr bestraft werden?

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