Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-04
Wortprotokoll
All jene, die nicht auf diese Vorlage eintreten wollen, reden das Problem klein. Sie tun, als würde es nicht existieren. Niemand kennt die genauen Zahlen, wenn es um Scheinehen oder um Zweckehen geht. Der Zürcher Regierungsrat hat im letzten Jahr immerhin bekanntgegeben, dass im Vorjahr rund 3500 mögliche Scheinehen vom kantonalen Migrationsamt abgeklärt worden seien; bei rund 500 Personen sei die Aufenthaltsbewilligung nicht erteilt oder verweigert worden - dies oft im Zusammenhang mit negativen Asylentscheiden. Auch in den Kantonen Bern und Solothurn wurden Dutzende von Fällen überprüft und mehrere Aufenthaltsbewilligungen wegen Scheinehen nicht verlängert. Zum Beispiel hat die Stadt Bern 2008 unter anderem 33 Scheinehen zwischen ausländischen Dealern und drogensüchtigen Schweizerinnen aufgedeckt. Ein Zivilstandsbeamter aus dem Kanton Solothurn sagt, dass man grundsätzlich bei jeder fünften Eheschliessung noch Abklärungen treffen müsse und dass man feststelle, dass bei nur schon einer Nachfrage viele Leute ihren Antrag gleich wieder zurückziehen würden. Das, glaube ich, tun Leute, die sich lieben und die ein Leben zusammen verbringen möchten, nicht.
Was macht denn die Behörden misstrauisch? Vorhin wurde gesagt, es sei verrückt, wenn man sich nur kurz kenne, wenn dann noch Abklärungen getroffen würden. Es geht natürlich schon darum, dass man, wenn die Heirat nach einem negativen Asylentscheid erfolgt - wenn also jemand in sein Heimatland zurückkehren sollte -, überprüft, ob da nicht andere Interessen im Spiel sind. Das ist nicht mehr als logisch, genau wie auch dann, wenn Ehepartner sich kaum verständigen können. Ein Zivilstandsbeamter sagte mir beispielsweise, er habe den Eindruck gehabt, einem Paar gegenüber zu sitzen, das sich auf dem Zivilstandsamt zum ersten Mal gesehen habe. Oder dann gibt es jenen Fall, als der Zivilstandsbeamte nachfragte, wie denn die Mutter der künftigen Ehepartnerin heisse, und da nur ein fragender Blick zurückkam ... Die zukünftige Schwiegermutter sollte man zumindest dem Namen nach etwas kennen, sonst vielleicht nicht so genau. Da wird man halt misstrauisch. Ich denke, hier sind weitere Abklärungen notwendig. Wenn man feststellt, dass jemand nicht einmal einen legalen Aufenthalt in der Schweiz hat, dann ist es nicht gerechtfertigt, hier noch auf Staatskosten eine Ehe zu schliessen.
Bitte stimmen Sie für Eintreten, und lehnen Sie den Nichteintretensantrag der Minderheit ab.