Bänziger Marlies · Nationalrat · 2009-03-04
Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-03-04
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen mit der Minderheit, nicht auf diese parlamentarische Initiative einzutreten. Die Vorlage läuft nämlich unter dem irreführenden Titel "Scheinehen unterbinden". Es ist eine Mogelpackung, denn die Initiative suggeriert im Titel etwas anderes, als was sie im Text fordert. Gemäss dem Titel will sie Scheinehen verbieten; was genau eine Scheinehe ist, wird überhaupt nicht diskutiert oder aufgezeigt, eine Definition finden wir nicht.
Wohl aber kennen wir unser heutiges Verständnis einer Ehe: Eine Ehe ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Menschen, die miteinander ihre Situation vor dem Staat neu festsetzen wollen. Die Ehe gibt zwei Menschen vor dem Staat die Möglichkeit, Rechte und Pflichten in ihrer Partnerschaft zu regeln und sie staatlich festzusetzen. Das Recht auf Ehe ist in der Bundesverfassung unter Artikel 14 festgeschrieben. So gesehen sind eigentlich die allermeisten Ehen Zweckehen: Sie dienen dem Zweck, das Verhältnis von zwei Menschen staatlich zu organisieren und die entsprechenden Verantwortlichkeiten zu regeln.
Was Anzeichen für eine Scheinehe sein könnten, wird in einem Rundschreiben des Bundesamtes für Migration aus dem Jahre 2005, also noch unter dem alten Ausländergesetz, aufgezeigt: nur kurze Bekanntschaft vor der Ehe - eine Liebesheirat ist da gefährlich -; grosser Altersunterschied der Ehegatten, namentlich deutlich höheres Lebensalter der Frau - es ist also gefährlich, wenn sich ein junger Mann in eine ältere Ausländerin verliebt -; fehlende Verständigungsmöglichkeiten - denken wir etwa an die ukrainischen oder philippinischen Frauen -; keine Kenntnis der Lebensumstände des zukünftigen Ehegatten; fehlender Bezug zur Schweiz. Das also ist geltende Rechtsprechung, das ist aus einem Rundschreiben des Bundesamtes für Migration an die Ausländerbehörden der Schweiz. Das war wie gesagt 2005, vor der Einführung des revidierten und verschärften Ausländerrechts.
Seit 1. Januar 2008 haben die Zivilstandsämter zusätzliche Möglichkeiten, gegen sogenannte, nichtdefinierte Scheinehen vorzugehen. Wir sind klar der Meinung, dass es heute gilt, Erfahrungen mit der neuen, kaum ein Jahr gültigen Praxis abzuwarten und zu sehen, ob es denn überhaupt Handlungsbedarf gibt. Sie hier sind es meist, die von Rechtssicherheit sprechen und der Meinung sind, man solle Bewährtes erst erproben. Das gilt für Neueingeführtes umso mehr: Das neue Ausländergesetz ist gerade einmal ein gutes Jahr überhaupt in Kraft.
Aber die Bekämpfung der Scheinehe steht sowieso nur im Titel der Initiative. Im Text geht es nämlich um etwas anderes, nämlich darum, dass in der Schweiz nur noch Personen ein Ehevorbereitungsgesuch stellen dürfen, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. Diese Initiative, die Ihnen vorliegt, kämpft gegen die Realität, dass in unserem Land weit über 100 000 "sans papiers" leben, Menschen ohne Papiere; mein Vorredner Ueli Leuenberger hat dies bereits ausgeführt. Die Zahl von 100 000 "sans papiers" ist eine Zahl aus dem Jahr 2005. Sie kennen die globale Armutssituation, Sie kennen die Thematik der Klimaerwärmung. Es ist völlig klar, dass die Anzahl papierloser Menschen in unserem Land seither mit Garantie massiv zugenommen hat. Sie können vor dieser Realität die Augen verschliessen, aber Sie können sie nicht einfach ausblenden. Denn es ist klar, dass in den kommenden Jahren die Anzahl Papierloser in unserem Land noch zunehmen wird, wir werden das nicht ändern können.
Diese Initiative ist schlicht eine Heiratsverbotsinitiative für die "sans papiers". Sie ändern damit nichts an der Anzahl "sans papiers", Sie ändern nichts an deren Status, und Sie ändern nichts daran, dass solche Leute nach wie vor in unserem Land leben und arbeiten; aber Sie sorgen für eine zusätzliche Diskriminierung.
Die Initiative verstösst zudem gegen die Bundesverfassung; ich zitiere aus dem Bericht der Kommission zur Initiative: "Die vorgeschlagene Regelung bildet insofern eine Einschränkung des in Artikel 14 BV gewährleisteten Rechts auf Ehe, als sie eine zusätzliche Formalität einführt." Und weiter: Es sei darauf hinzuweisen, wie sorgfältig bei der Einführung auf die Umsetzung geachtet werden sollte.
Das finden wir nicht richtig und unseres Staates unwürdig. Wir bitten Sie deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten.