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Hutter-Hutter Jasmin · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-04

Wortprotokoll

Während der Unterschriftensammlung zur Minarett-Initiative kristallisierte sich etwas heraus, was ich im Vorfeld nicht bedacht hatte: Viele Frauen, darunter sehr viele ältere und sehr viele aus dem Lager von Andreas Gross, haben unser Begehren unterschrieben. Der Grund dafür wurde mir im Gespräch sehr schnell klar: Keine Frau in der Schweiz kann den Umgang der fundamentalistischen muslimischen Männer mit ihren Frauen tolerieren. Unterdrückung pur, Rechtlosigkeit par excellence - da kann noch lange von Emanzipation und Geschlechtergleichheit gesprochen werden.

Vielfach lesen und hören wir von der schleichenden Islamisierung. Ich nenne das nicht mehr schleichend; unsere Gesellschaft wird tagtäglich aufs Neue islamisiert. In den Schulen werden auf Wunsch muslimischer Eltern Weihnachtsfeiern abgesagt, auf dem Speiseplan in den Gefängnissen gibt es kein Schweinefleisch mehr, muslimische Mädchen werden von Skilagern und vom Schwimmunterricht suspendiert. Doch nicht nur im alltäglichen Leben werden wir mit der Islamisierung konfrontiert, auch auf der gerichtlichen Stufe kennen wir in der Schweiz ähnliche Fälle.

Ein Beispiel: Ein Ägypter hat im Status eines vorläufig Aufgenommenen Wohnsitz in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgewiesen, da ihm in seiner Heimat ein Tötungsdelikt angelastet wurde. Plötzlich stellte er Antrag auf Familiennachzug. Die damalige Asylrekurskommission, die ARK, anerkannte in einem letztinstanzlichen Urteil die nach Scharia-Recht im Abwesenheitsverfahren geschlossene Ehe des Ägypters als gültig und ordnete den sofortigen Familiennachzug an - bei einer Ehe, die zum Zeitpunkt der Flucht noch gar nicht bestanden hatte. Es war eine Ehe mit einer Braut, die notabene erst zwölf Jahre jung war. Dies sei alles möglich nach Scharia-Recht, argumentierte die ARK. Damit sanktionierte die ARK die Gültigkeit von Scharia-Recht auch für die Schweiz, und zwar auch dann, wenn Scharia-Recht schweizerischem Recht klar widerspricht. Eine Heirat in Stellvertretung ist in der Schweiz untersagt, von einer Heirat mit einer Zwölfjährigen gar nicht zu reden. Wo bleibt denn da der Aufschrei der Frauenrechtsorganisationen? Hat es dem Gleichstellungsbüro wohl die Sprache verschlagen?

Wer hier lebt, hat unsere Grundsätze und Regeln der christlich-abendländischen Tradition zu respektieren. Wer sich nicht daran hält oder wer illegale Praktiken wie Kinderverlöbnisse, Zwangsehen oder Blutrache - alles gemäss Scharia zugelassen - begünstigt oder ausführt, ist mit Landesverweis zu bestrafen. Erst wenn wir endlich aufhören, auf die Sonderwünsche der muslimischen Familien einzugehen, wird unsere Schweizer Rechtsordnung wieder gelten. Wer steckt denn hinter den heute bereits gebauten oder in Bau befindlichen Minaretten in der Schweiz? Es ist die extremistische Gruppierung der Grauen Wölfe, eine Gruppierung, die mehr als 5000 Morde auf ihrem Gewissen hat, eine Gruppierung, die Frauen verachtet, eine Gruppierung, die Steinigungen von Frauen befürwortet. Verstecken Sie sich doch nicht länger vor der Realität, und wehren Sie sich gegen den Einfluss solcher demokratieverachtender Menschen in unserem Land. Hören Sie auf mit Ihrem Gutmenschentum!

Jetzt ist es höchste Zeit, den politischen Machtanspruch des Islam in der Schweiz zurückzudrängen. Minarette gehören zu diesem Machtanspruch dazu. Die Initiative wahrt die Einheit der Form, und sie wahrt die Einheit der Materie, weil wir uns ausschliesslich mit dem Bau von Minaretten befassen. Sie ist darum mit den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts vereinbar.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Gross) abzulehnen, die Minderheit II (Hutter Jasmin) zu unterstützen und damit die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

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