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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

Unsere Fraktion ist für Eintreten. Wir können die entsprechenden Voten unterstützen, ohne sie zu wiederholen. Wir haben bereits im Jahre 2000 die Ratifikation des Römer Statuts und auch die damals vorgenommenen innerstaatlichen Gesetzesanpassungen gutgeheissen. Wir sind der Meinung, dass damit eine effektive, transparente und lückenlose Strafverfolgung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Kriegsverbrechen und des Völkermords gewährleistet werden kann und soll und dass wir damit unserer Pflicht nachkommen, in unserer Rechtsordnung die Durchsetzung des Völkerrechtes zu gewährleisten.

Herr Kollege Schwander hat den Einwand vorgebracht, an sich genüge die pauschale - wenn ich das so sagen darf - Umschreibung der Straftatbestände. Nun sind wir aber der Meinung, dass der Grundsatz "nulla poena sine lege" eben nicht heisst, dass einfach ein Gesetz genügt, sondern dass es ein Verdienst des Rechtsstaates ist, dass die strafbaren Handlungen, die strafbaren Sachverhalte exakt zu umschreiben sind, mit dem Risiko, dass damit möglicherweise irgendwann einmal eine unechte Lücke im Katalog der Straftatbestände auftaucht, die aber wieder gesetzgeberisch geschlossen werden müsste. Das ist unseres Erachtens ein rechtsstaatliches Erfordernis, das auch in unserem binnenländischen Strafrechtskatalog gemäss StGB befolgt worden ist.

Deshalb bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Freysinger abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.